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   OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01   

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https://dejure.org/2001,10818
OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01 (https://dejure.org/2001,10818)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.2001 - 28 W 1/01 (https://dejure.org/2001,10818)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 28 W 1/01 (https://dejure.org/2001,10818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses mangels erfolgreicher Vollstreckungsversuche bei einem Schuldner; Anfechtung eines Durchsuchungsbeschlusses nach Beendigung einer Zwangsvollstreckung wegen einer Zinsforderung und wegen Fortwirkung aufgrund eines Schufaeintrages; ...

Verfahrensgang

  • LG Essen - 11 T 93/00
  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01
    Die Entscheidung darüber, ob von der vorherigen Anhörung des Schuldners abzusehen ist, bleibt somit dem richterlichen Ermessen im Einzelfall überlassen und ist von ihm in der Entscheidung - jedenfalls kurz - zu begründen (BVerfG NJW 1979, 1539; NJW 1981, 2111).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01
    Die Verletzung des Grundrechtes des Art. 13 GG durch eine fehlerhafte Durchsuchungsanordnung wiegt nach neuester Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (grundlegend BVerfG in NJW 1997, 2163; BVerfG in NJW 1999, 273), der der Bundesgerichtshof folgt (BGH in NJW 1999, 730 [731]), so schwer, daß der betroffene Bürger grundsätzlich selbst dann noch einen Anspruch auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Eingriffs besitzt, wenn dieser vor einer möglichen gerichtlichen Überprüfung in einem Rechtsmittelverfahren schon tatsächlich wieder beendet ist (vgl. auch Musielak-Lackmann, 2.Aufl., ZPO § 758a Rdn.16).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01
    Die Verletzung des Grundrechtes des Art. 13 GG durch eine fehlerhafte Durchsuchungsanordnung wiegt nach neuester Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (grundlegend BVerfG in NJW 1997, 2163; BVerfG in NJW 1999, 273), der der Bundesgerichtshof folgt (BGH in NJW 1999, 730 [731]), so schwer, daß der betroffene Bürger grundsätzlich selbst dann noch einen Anspruch auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Eingriffs besitzt, wenn dieser vor einer möglichen gerichtlichen Überprüfung in einem Rechtsmittelverfahren schon tatsächlich wieder beendet ist (vgl. auch Musielak-Lackmann, 2.Aufl., ZPO § 758a Rdn.16).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01
    Die Verletzung des Grundrechtes des Art. 13 GG durch eine fehlerhafte Durchsuchungsanordnung wiegt nach neuester Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (grundlegend BVerfG in NJW 1997, 2163; BVerfG in NJW 1999, 273), der der Bundesgerichtshof folgt (BGH in NJW 1999, 730 [731]), so schwer, daß der betroffene Bürger grundsätzlich selbst dann noch einen Anspruch auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Eingriffs besitzt, wenn dieser vor einer möglichen gerichtlichen Überprüfung in einem Rechtsmittelverfahren schon tatsächlich wieder beendet ist (vgl. auch Musielak-Lackmann, 2.Aufl., ZPO § 758a Rdn.16).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01
    Die Entscheidung darüber, ob von der vorherigen Anhörung des Schuldners abzusehen ist, bleibt somit dem richterlichen Ermessen im Einzelfall überlassen und ist von ihm in der Entscheidung - jedenfalls kurz - zu begründen (BVerfG NJW 1979, 1539; NJW 1981, 2111).
  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96

    Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01
    Die Funktionsteilung zwischen der Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit lässt es aber nicht zu, dass der Betroffene effektiven Rechtsschutz nur im Wege der Verfassungsbeschwerde suchen dürfte (vgl. BVerfG NJW 1998, 2132 und 2814; OLG Köln InVo 2000, 281 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 18 E 809/20

    Durchsuchungsanordnung Streitigkeit Rechtsstreitigkeit rechtliches Gehör

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris Rn. 54; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 28 W 1/01 -, juris Rn. 10.
  • VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17

    Drittschutz bei der Gewährung von Amtshilfe

    Dies gilt auch, wenn der von der Durchsuchung Betroffene an dem familiengerichtlichen Verfahren nicht beteiligt war und er die Durchsuchung der Wohnung nur deshalb aufgrund des familiengerichtlichen Beschlusses gemäß § 91 Abs. 3 Satz 1 FamFG zu dulden hatte, da die nach dem Beschluss Verpflichtete gemeinsam mit ihm in einer Wohnung lebte (vgl. Kindl , in: Saenger, ZPO [Stand: 7. Aufl. 2018], § 758a, Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 28 W 1/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.05.1985 - 4 W 199/85 -, MDR 1985, 856).
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