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   OLG Hamm, 19.07.2012 - III-3 RBs 66/12   

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https://dejure.org/2012,19725
OLG Hamm, 19.07.2012 - III-3 RBs 66/12 (https://dejure.org/2012,19725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.2012 - III-3 RBs 66/12 (https://dejure.org/2012,19725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - III-3 RBs 66/12 (https://dejure.org/2012,19725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 261
    "Vier-Augen-Prinzip"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die beweisrechtliche Feststellung eines Messwerts und dessen Zuordnung zu einem bestimmten Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWIG § 71 Abs. 1; StPO § 261
    Straßenverkehrsrecht; Geschwindigkeitsmessung; Anforderungen an die Feststellungen und Beweiswürdigung bei der Feststellung eines Messwerts und dessen Zuordnung zu einem bestimmten Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Lasermessung: Es gibt kein "Vier-Augen-Prinzip” (?)

Besprechungen u.ä.

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    Kein Vier-Augenprinzip für die Verkehrspolizei

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 3 RBs 35/12

    Kein "Vier-Augen-Prinzip"bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 3 RBs 66/12
    Bestätigung der Senatsrechtsprechung aus III - 3 RBs 35/12.

    Insoweit wird verwiesen auf die Ausführungen des Senats in einer insoweit gleichgelagerten Bußgeldsache im Beschluss vom 21. Juni 2012, Az.: III-3 RBs 35/12.

  • BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69

    Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 3 RBs 66/12
    Existiert - wie bei dem in der vorliegenden Sache eingesetzten Lasermessgerät - RieglFG 21-P keine von dem technischen Messsystem selbst hergestellte fotografisch-schriftliche Dokumentation des Messergebnisses, sind die Fragen nach dem vom Gerät angezeigten Messwert und nach der Zuordnung des Messergebnisses zu einem bestimmten Fahrzeug unter Heranziehung der hierfür im jeweiligen Einzelfall vorhandenen Beweismittel (z. B. Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten, Messprotokoll) nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 261 StPO) zu klären (vgl. Senat, VRS 92, 275; OLG Köln, Beschluss vom 05. Januar 2012 - Az.: III-1 RBs 365/11 [zitiert nach www.burhoff.de ]; vgl. allgemein auch BGHSt 23, 213).
  • OLG Hamm, 25.04.1996 - 3 Ss OWi 194/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 3 RBs 66/12
    Existiert - wie bei dem in der vorliegenden Sache eingesetzten Lasermessgerät - RieglFG 21-P keine von dem technischen Messsystem selbst hergestellte fotografisch-schriftliche Dokumentation des Messergebnisses, sind die Fragen nach dem vom Gerät angezeigten Messwert und nach der Zuordnung des Messergebnisses zu einem bestimmten Fahrzeug unter Heranziehung der hierfür im jeweiligen Einzelfall vorhandenen Beweismittel (z. B. Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten, Messprotokoll) nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 261 StPO) zu klären (vgl. Senat, VRS 92, 275; OLG Köln, Beschluss vom 05. Januar 2012 - Az.: III-1 RBs 365/11 [zitiert nach www.burhoff.de ]; vgl. allgemein auch BGHSt 23, 213).
  • OLG Köln, 05.01.2012 - 1 RBs 365/11

    Richterliche Beweiswürdigung der richtigen Ablesung sowie Eintragung eines auf

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2012 - 3 RBs 66/12
    Existiert - wie bei dem in der vorliegenden Sache eingesetzten Lasermessgerät - RieglFG 21-P keine von dem technischen Messsystem selbst hergestellte fotografisch-schriftliche Dokumentation des Messergebnisses, sind die Fragen nach dem vom Gerät angezeigten Messwert und nach der Zuordnung des Messergebnisses zu einem bestimmten Fahrzeug unter Heranziehung der hierfür im jeweiligen Einzelfall vorhandenen Beweismittel (z. B. Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten, Messprotokoll) nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 261 StPO) zu klären (vgl. Senat, VRS 92, 275; OLG Köln, Beschluss vom 05. Januar 2012 - Az.: III-1 RBs 365/11 [zitiert nach www.burhoff.de ]; vgl. allgemein auch BGHSt 23, 213).
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