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   OLG Hamm, 19.07.2021 - I-20 U 129/21   

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https://dejure.org/2021,50412
OLG Hamm, 19.07.2021 - I-20 U 129/21 (https://dejure.org/2021,50412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.2021 - I-20 U 129/21 (https://dejure.org/2021,50412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 2021 - I-20 U 129/21 (https://dejure.org/2021,50412)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kfz-Kasko - Leistungskürzung auf 0 bei Alkoholfahrt mit 0,88 Promille

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 81
    Leistungskürzung auf Null wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Kaskoentschädigung Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke Absolute Fahruntüchtigkeit Leistungskürzung des Versicherers auf Null

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung auf Null wegen alkohohlbedingter Fahruntüchtigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann die Vollkasko bei einem Unfall mit 0,88 nicht leistungspflichtig ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 199
  • VersR 2021, 1562
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 129/21
    Denn eine Leistungskürzung des Versicherers auf Null ist jedenfalls in besonderen Ausnahmefällen möglich, was etwa (aber eben nicht nur) bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit in Betracht kommt; Grund dafür ist (auch), dass sich derartige Fälle in der Regel im Grenzgebiet zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz bewegen und das Führen eines Kraftfahrzeugs in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt gehört (s. BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, BGHZ 190, 120 Rn. 32 mwN).

    Auch bei (lediglich) grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalles kommt aber eine Leistungsfreiheit des Versicherers insbesondere dann in Betracht, wenn der Schweregrad der groben Fahrlässigkeit sich dem Vorsatz annähert (BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 aaO Rn. 30).

  • OLG Hamm, 20.01.1993 - 20 U 193/92

    Alkoholisiertes Fahren; Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 129/21
    Dieser kann erst für die Frage der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall herangezogen werden (Senatsurteil vom 20. Januar 1993 - 20 U 193/92, r+s 1993, 172).

    Sie können sich aber auch aus groben Fahrfehlern ergeben, die typischerweise auf Alkoholgenuss zurückzuführen sind (Senatsurteil vom 20. Januar 1993 aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - 20 U 179/02, r+s 2003, 188).

  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 129/21
    Bei typischen Fahrfehlern aufgrund einer Alkoholisierung kann eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, dass der Unfall durch die Alkoholisierung verursacht wurde, sofern andere nachvollziehbare Erklärungen nicht gegeben sind (s. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 264/90, VersR 1991, 1367 unter II 3 mwN; s. auch Halbach in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 19. Aufl. A.2 AKB 2015 Rn. 964).

    Zwar kann der Anscheinsbeweis dadurch entkräftet werden, dass der Versicherungsnehmer als Gegner des für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 81 VVG (oder hier der den gesetzlichen Risikoausschluss einschränkenden Klausel in A.2.9.1 AKB) beweisbelasteten Versicherers Umstände nachweist, aus denen sich die ernsthafte (und nicht nur theoretische) Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergibt (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 aaO).

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 129/21
    In Fällen, in denen ein Fahrer - wie hier - in Folge von alkoholbedingt erklärbarem Fehlverhalten von der Fahrbahn abkommt und gegen ein Hindernis prallt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass dies eine typische Folge der Alkoholisierung ist (Senatsurteil vom 25. August 2010 - 20 U 74/10, VersR 2011, 206; s. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 4 U 165/13, r+s 2015, 340; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 19. Aufl. D.1 AKB 2015 Rn. 160 mwN).
  • OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 179/02

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Zur Frage der Kündigung des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 129/21
    Sie können sich aber auch aus groben Fahrfehlern ergeben, die typischerweise auf Alkoholgenuss zurückzuführen sind (Senatsurteil vom 20. Januar 1993 aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - 20 U 179/02, r+s 2003, 188).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13

    Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 129/21
    In Fällen, in denen ein Fahrer - wie hier - in Folge von alkoholbedingt erklärbarem Fehlverhalten von der Fahrbahn abkommt und gegen ein Hindernis prallt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass dies eine typische Folge der Alkoholisierung ist (Senatsurteil vom 25. August 2010 - 20 U 74/10, VersR 2011, 206; s. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 4 U 165/13, r+s 2015, 340; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 19. Aufl. D.1 AKB 2015 Rn. 160 mwN).
  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 129/21
    Das Landgericht ist im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass im Bereich unterhalb der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit die Fahruntüchtigkeit der individuellen Feststellung aufgrund von Ausfallerscheinungen oder eines festgestellten Fahrfehlers bedarf, der typischerweise durch Alkoholgenuss bedingt ist, und auf die Fahruntüchtigkeit nicht kraft eines Anscheinsbeweises geschlossen werden darf (BGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86, VersR 1988, 733).
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