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   OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06   

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OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06 (https://dejure.org/2007,3088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2007 - 15 W 444/06 (https://dejure.org/2007,3088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2007 - 15 W 444/06 (https://dejure.org/2007,3088)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwehranspruch eines Wohnungseigentümers gegen ein anderes Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen einer Sondernutzung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen; Voraussetzungen der Entstehung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechtes an im ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine dingliche Wirkung eines schuldrechtlich vereinbarten Sondernutzungsrechts gegenüber Rechtsnachfolger ohne Eintragung im Grundbuch

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § ... 10 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 13; ; WEG § 13 Abs. 2 S. 1; ; WEG § 15; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29; ; BGB § 242; ; BGB § 1004; ; ZPO § 256

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von Abwehransprüchen durch Vereinbarung nach § 10 WEG? (IMR 2008, 1019)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 23 T 151/05
  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 680
  • DNotZ 2008, 382
  • ZMR 2008, 159
  • Rpfleger 2008, 192
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Damit ein so begründetes Sondernutzungsrecht die dingliche Wirkung nach § 10 Abs. 2 WEG entfaltet, ist jedoch auch dann als Bestandteil des Begründungsvorganges die gesonderte Eintragung des Sondernutzungsrechts auf der Grundlage der Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers erforderlich, die bloße Eintragung des Zuordnungsvorbehalts in der Teilungserklärung also unzureichend (Senat NZM 2000, 662, 663; FGPrax 2006, 79).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 09.09.1999 (ZMR 2000, 123ff = DNotZ 2000, 210ff) darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung -wenn überhaupt-nur mit äußerster Zurückhaltung auf Fälle übertragen werden kann, in denen der Ausschluss von Abwehransprüchen der positiven Begründung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts gleichkäme (im Ergebnis ebenso OLG Köln a.a.O.; KG ZWE 2007, 237; OLG Celle, Beschluss vom 04.06.2007 -4 W 108/07-, veröffentlicht in juris).

  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Das Sondernutzungsrecht hat zwei Komponenten: Dem Wohnungseigentümer einer bestimmten Wohnung wird (positiv) die Befugnis zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt, alle übrigen Wohnungseigentümer werden (negativ) von der ihnen als Miteigentümern zustehenden Befugnis zum Mitgebrauch ausgeschlossen (vgl. BayObLGZ 1985, 378, 380 = NJW-RR 1986, 93).

    Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, dass die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. BayObLGZ 1985, 378/381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453).

  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89

    Zuordnung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten an

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Unter dem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer wird eine nach §§ 10 I 2, 15 I WEG vereinbarte Nutzungsregelung verstanden, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teiles des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 II 1 WEG nimmt (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63).
  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97

    Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, dass die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. BayObLGZ 1985, 378/381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05

    Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung der Zuordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Damit ein so begründetes Sondernutzungsrecht die dingliche Wirkung nach § 10 Abs. 2 WEG entfaltet, ist jedoch auch dann als Bestandteil des Begründungsvorganges die gesonderte Eintragung des Sondernutzungsrechts auf der Grundlage der Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers erforderlich, die bloße Eintragung des Zuordnungsvorbehalts in der Teilungserklärung also unzureichend (Senat NZM 2000, 662, 663; FGPrax 2006, 79).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Die Auslegung hat deshalb allein nach objektiven Maßstäben den Inhalt zu ermitteln, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des im Grundbuch Eingetragenen ergibt (BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713, 3714 = NZM 1998, 955 m.w. Nachw.).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Sie betrifft jedoch -soweit ersichtlich-fast ausschließlich Fälle eigenmächtiger baulicher Veränderungen oder einer zweckwidrigen Nutzung des Sondereigentums oder von Teilen des Gemeinschaftseigentums, das bereits durch ein Sondernutzungsrecht dem Gemeingebrauch entzogen war (anders wohl nur OLG Köln WuM 1997, 234; insoweit aufgegeben durch OLG Köln DNotZ 2002, 223f).
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04

    Wohnungseigentum: Bindungswirkung einer schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Auch eine positive Kenntnis des Sonderrechtsnachfolgers genügt nämlich nicht, um dessen Bindung an die Vereinbarung auszulösen (OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 149; Senat FGPrax 1997, 15).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87

    Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, dass die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. BayObLGZ 1985, 378/381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453).
  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96

    Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
    Auch eine positive Kenntnis des Sonderrechtsnachfolgers genügt nämlich nicht, um dessen Bindung an die Vereinbarung auszulösen (OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 149; Senat FGPrax 1997, 15).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

  • OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07

    Untersagung der einer Teilungserklärung widersprechenden Nutzung eines

  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

  • OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung in einem

    Diese bindet grundsätzlich nur die an der Vereinbarung beteiligten Eigentümer (Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn. 107; OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2007 - 15 W 444/06 -, Rn. 17, juris).

    Die gleichen Rechtsfolgen können durch rein schuldrechtliche Vereinbarungen erzielt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2007 - 15 W 444/06, ZMR 2008, 159).

  • LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20

    Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber

    Nach einhelliger Ansicht steht dem - trotz § 10 Abs. 3 WEG - eine fehlende Eintragung im Grundbuch, die an sich für eine derartige Nutzungsänderung erforderlich wäre, nicht entgegen, da die Verwirkung Rechtsfolge tatsächlichen Verhaltens und tatsächlicher Umstände ist und daher einer Eintragung in das Grundbuch nicht zugänglich ist (BGH ZWE 2010, 776; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2007 - 15 W 444/06).
  • LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13

    Keine Wohnnutzung in Hobby- und Vorratsräumen!

    Nach einhelliger Ansicht steht dem - trotz § 10 Abs. 3 WEG - eine fehlenden Eintragung im Grundbuch, die an sich für eine derartige Nutzungsänderung erforderlich wäre, nicht entgegen, da die Verwirkung Rechtsfolge tatsächlichen Verhaltens und tatsächlicher Umstände ist und daher einer Eintragung in das Grundbuch nicht zugänglich ist (BGH ZWE 2010, 776; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2007 - 15 W 444/06).
  • OLG Hamm, 12.11.2015 - 15 W 290/15

    Erfordernis familien- oder betreuungsgerichtlicher Genehmigung: Bewilligung der

    Werden dessen Wirkung durch Eintragung in das Grundbuch jedoch in der Form "verdinglicht", dass diese Regelung nunmehr auch gegen die Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers gilt, wird der Inhalt der Regelung zum Inhalt des Sondereigentums (vgl. § 5 Abs. 4 S.1 WEG; BGHZ 73, 145, 148; Senat RPfleger 2008, 192f).
  • AG Oberhausen, 02.05.2018 - 34 C 28/17

    Einigung über ein Sondernutzungsrecht ohne Grundbucheintrag bindet den

    Auch eine positive Kenntnis des SonderrechtsnachfoIgers genügt nämlich nicht, um dessen Bindung an die Vereinbarung auszulösen (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 149; Senat, FGPrax 1997, 15, OLG Hamm DNotZ 2008, 382).
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