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   OLG Hamm, 19.11.2012 - III-1 Vollz (Ws) 299/12   

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https://dejure.org/2012,41561
OLG Hamm, 19.11.2012 - III-1 Vollz (Ws) 299/12 (https://dejure.org/2012,41561)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2012 - III-1 Vollz (Ws) 299/12 (https://dejure.org/2012,41561)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2012 - III-1 Vollz (Ws) 299/12 (https://dejure.org/2012,41561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wahrung des Abstandsgebots bei Vollzug der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf Größe und Ausstattung des "Haftraums"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1
    Sicherungsverwahrung; Wahrung des Abstandsgebots; Vollzugskonzeption; Größe des Haftraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressemeldung, 23.01.2013)

    Sicherungsverwahrung: In Einzelzelle reicht ein Vorhang vor dem Klo

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - IV StVK 51/12
  • OLG Hamm, 19.11.2012 - III-1 Vollz (Ws) 299/12

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 299/12
    In seiner grundlegenden Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Sicherungsverwahrung vom 05.02.2004 (2 BvR 2029/01) betont das Bundesverfassungsgericht bereits in einem der Leitsätze der Entscheidung, dass die Landesjustizverwaltungen dafür Sorge zu tragen haben, dass Möglichkeiten der Besserstellung im Vollzug der Sicherungsverwahrung ausgeschöpft werden müssen, wie sich dies mit den Belangen der Justizvollzugsanstalten verträgt.

    Es hat erneut betont, dass die mit der Sicherungsverwahrung verbundene Freiheitsentziehung in deutlichem Abstand zum Strafvollzug (Abstandsgebot - vgl BVerfGE 109, 133, 166) so auszugestalten ist, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Unterbringungspraxis bestimme.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 299/12
    Mit Urteil vom 04.05.2011 hat das Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 128, 326 ff.) das Abstandsgebot näher konkretisiert.
  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04

    Strafgefangener; Einzelzelle, Doppelbelegung, menschenunwürdige Unterbringung;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 299/12
    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimsphäre des Insassen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (vgl. Senatsbeschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04).
  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 299/12
    Mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Betroffene beantragt, ihn in einen anderen Unterbringungsraum zu verlegen, der den Vorgaben entspricht, die das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 30.11.2011 (1 Ws 64/11) angesprochen hat.
  • OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 438/13

    Angemessenheit der Zimmergröße in der Sicherungsverwahrung

    Die Unterbringung sei - zumal unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. November 2012, NStZ-RR 2013, Seite 123 - nicht als menschenunwürdig anzusehen.

    Insoweit hat der Senat in seiner von der Strafvollstreckungskammer in Bezug genommenen grundlegenden Entscheidung vom 19. November 2012 (III-1 Vollz (Ws) 299/12) ausführlich dargelegt, dass sich die Größe des Zimmers des Sicherungsverwahrten im Rahmen der Frage der Wahrung des Abstandsgebotes lediglich als einer von zahlreichen zu beachtenden Gesichtspunkten darstellt und insoweit auch nicht von vorrangiger Natur ist.

  • OLG Hamm, 02.06.2014 - 1 Vollz (Ws) 170/14

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Dusche im eigenen Zimmer?

    Im Rahmen der Gesetzgebungsgeschichte ist aber zu sehen, dass die Diskussion bzgl. Sanitäreinrichtungen in Hafträumen vornehmlich um eine baulich abgetrennte Toilette geführt wurde bevor das SVVollzG geschaffen worden ist (vgl. etwa OLG Hamm NStZ-RR 2013, 123; OLG Hamm, Beschl. v. 19.12.2012 - I - 11 W 67/12 = BeckRS 2013, 01425).

    Der Senat hat bereits früher klargestellt, dass sich die Frage der Wahrung des Abstandsgebots nicht allein nach dem Vorhandensein einzelner Ausstattungsmerkmale beantworten lässt, sondern im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Unterbringungsbedingungen zu beantworten ist (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 123).

  • OLG Hamburg, 12.03.2013 - 3 Vollz (Ws) 37/12

    Art und Ausgestaltung der Unterbringung von Sicherungsverwahrten: Anforderungen

    Die Ausstattung und Größe der Verwahrräume stehen dabei nicht im Mittelpunkt (vgl. OLG Hamm, 1. Strafsenat, Beschl. v. 19.11.2012, 1 Vollz (Ws) 299/12; OLG Hamm, 11. Zivilsenat, Beschl. v. 19.12.2012 - I-11 W 67/12 - jeweils zitiert nach "juris").
  • LG Aachen, 09.09.2013 - 33i StVK 537/13

    Haftraum, Zimmer, Haftraumgröße, Abstandsgebot

    Eine menschenunwürdige Unterbringung ist nicht zu besorgen; insofern kann auf die Ausführungen des OLG Hamm in dem Beschluss vom 19.11.2012 (NStZ-RR 2013, S. 123) verwiesen werden.
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