Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.2012 - III-1 Vollz (Ws) 330/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41574
OLG Hamm, 19.11.2012 - III-1 Vollz (Ws) 330/12 (https://dejure.org/2012,41574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2012 - III-1 Vollz (Ws) 330/12 (https://dejure.org/2012,41574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2012 - III-1 Vollz (Ws) 330/12 (https://dejure.org/2012,41574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,41574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1;; StGB § 66;; StVollzG § 116 Abs. 1
    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wahrung des Abstandsgebots bei Vollzug der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf Größe und Ausstattung des "Haftraums"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1
    Sicherungsverwahrung; Wahrung des Abstandsgebots; Vollzugskonzeption; Größe des Haftraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - IV StVK 48/12
  • OLG Hamm, 19.11.2012 - III-1 Vollz (Ws) 330/12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 330/12
    In seiner grundlegenden Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Sicherungsverwahrung vom 05.02.2004 (2 BvR 2029/01) betont das Bundesverfassungsgericht bereits in einem der Leitsätze der Entscheidung, dass die Landesjustizverwaltungen dafür Sorge zu tragen haben, dass Möglichkeiten der Besserstellung im Vollzug der Sicherungsverwahrung ausgeschöpft werden müssen, wie sich dies mit den Belangen der Justizvollzugsanstalten verträgt.

    Es hat erneut betont, dass die mit der Sicherungsverwahrung verbundene Freiheitsentziehung in deutlichem Abstand zum Strafvollzug (Abstandsgebot - vgl BVerfGE 109, 133, 166) so auszugestalten ist, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Unterbringungspraxis bestimme.

  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04

    Strafgefangener; Einzelzelle, Doppelbelegung, menschenunwürdige Unterbringung;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 330/12
    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimsphäre des Insassen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (vgl. Senatsbeschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04).
  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 330/12
    Mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Betroffene beantragt, ihn in einen anderen Unterbringungsraum zu verlegen, der den Vorgaben entspricht, die das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 30.11.2011 (1 Ws 64/11) angesprochen hat.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 330/12
    Mit Urteil vom 04.05.2011 hat das Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 128, 326 ff.) das Abstandsgebot näher konkretisiert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht