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   OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18   

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https://dejure.org/2018,38012
OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18 (https://dejure.org/2018,38012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2018 - 8 U 41/18 (https://dejure.org/2018,38012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2018 - 8 U 41/18 (https://dejure.org/2018,38012)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umfang der Vertretungsmacht der persönlich haftenden Gesellschafterin eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klage eines Immobilienfonds nach nachgeholtem Gesellschafterbeschluss zulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Kommanditisten durch den Komplementär

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm hält Klage eines Immobilienfonds nach nachgeholtem Gesellschafterbeschluss für zulässig

  • versr.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm hält Klage eines Immobilienfonds nach nachgeholtem Gesellschafterbeschluss für zulässig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Kommanditisten aus Gesellschaftsverhältnis setzt Beschluss voraus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Klage eines Immobilienfonds nach nachgeholtem Gesellschafterbeschluss zulässig

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Prozessfähigkeit bei Nachholen der Bevollmächtigung durch Gesellschafterbeschluss ist möglich

  • juve.de (Kurzinformation)

    Adlon-Fonds im Streit mit der Signal Iduna Versicherung

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Vertretungsmangel einer Gesellschaft vor Gericht noch geheilt werden?

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Vertretungsmangel einer Gesellschaft vor Gericht noch geheilt werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2019, 362
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57

    Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18
    Soweit im Recht der Kapitalgesellschaften von der herrschenden Auffassung angenommen wird, dass eine fehlende Beschlussfassung zur Inanspruchnahme des Gesellschafters i.S.v. § 46 Nr. 8 GmbHG nicht zur Unzulässigkeit der Klage führt, sondern wegen Fehlens einer materiellen Anspruchsvoraussetzung zur Unbegründetheit (BGHZ 28, 355; 97, 382; Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack, GmbHG, 21. Aufl. 2017, § 46 Rn. 61), so ist dies auf die Personengesellschaft nicht übertragbar.

    Nach dem Sinn der in § 46 Nr. 8 GmbHG getroffenen Bestimmung hängt die Geltendmachung entsprechender Ersatzansprüche nicht nur im Innenverhältnis, sondern auch nach außen von einem sie zulassenden Gesellschafterbeschluss ab (BGHZ 28, 355 m.w.N).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18
    Der BGH lässt für das Bestehen des Feststellungsinteresses gelegentlich bereits die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens weiterer Schäden genügen (BGH NJW-RR 1988, 445; NJW 1991, 2707; 1998, 1633; 2001, 1431; 2001, 3414; NJW-RR 2007, 601; NJW 2007, 224; MünchKomm.-Becker-Eberhard, 5. Aufl. 2016, § 256 Rn. 50 m.w.N.), die er regelmäßig etwa bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden körperlichen Verletzungen annimmt und die zu verneinen ist, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen.
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18
    Der BGH lässt für das Bestehen des Feststellungsinteresses gelegentlich bereits die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens weiterer Schäden genügen (BGH NJW-RR 1988, 445; NJW 1991, 2707; 1998, 1633; 2001, 1431; 2001, 3414; NJW-RR 2007, 601; NJW 2007, 224; MünchKomm.-Becker-Eberhard, 5. Aufl. 2016, § 256 Rn. 50 m.w.N.), die er regelmäßig etwa bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden körperlichen Verletzungen annimmt und die zu verneinen ist, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen.
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18
    Der BGH lässt für das Bestehen des Feststellungsinteresses gelegentlich bereits die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens weiterer Schäden genügen (BGH NJW-RR 1988, 445; NJW 1991, 2707; 1998, 1633; 2001, 1431; 2001, 3414; NJW-RR 2007, 601; NJW 2007, 224; MünchKomm.-Becker-Eberhard, 5. Aufl. 2016, § 256 Rn. 50 m.w.N.), die er regelmäßig etwa bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden körperlichen Verletzungen annimmt und die zu verneinen ist, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen.
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18
    Der BGH lässt für das Bestehen des Feststellungsinteresses gelegentlich bereits die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens weiterer Schäden genügen (BGH NJW-RR 1988, 445; NJW 1991, 2707; 1998, 1633; 2001, 1431; 2001, 3414; NJW-RR 2007, 601; NJW 2007, 224; MünchKomm.-Becker-Eberhard, 5. Aufl. 2016, § 256 Rn. 50 m.w.N.), die er regelmäßig etwa bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden körperlichen Verletzungen annimmt und die zu verneinen ist, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen.
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18
    Dagegen verlangt er bei reinen Vermögensschäden, die Gegenstand der vorliegenden Klage sind, grundsätzlich eine gewisse Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts (BGHZ 166, 84; BGH NJW 2006, 830).
  • BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03

    Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18
    Genügend ist der Antrag einer Partei (BGH MDR 2004, 1429), hier der Beklagten, wobei ausreichend auch ist eine hilfsweise Beantragung für den Fall, dass das Gericht nicht durchentscheidet (Zöller-Heßler, a.a.O., § 538 Rn. 4).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18
    Der BGH lässt für das Bestehen des Feststellungsinteresses gelegentlich bereits die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens weiterer Schäden genügen (BGH NJW-RR 1988, 445; NJW 1991, 2707; 1998, 1633; 2001, 1431; 2001, 3414; NJW-RR 2007, 601; NJW 2007, 224; MünchKomm.-Becker-Eberhard, 5. Aufl. 2016, § 256 Rn. 50 m.w.N.), die er regelmäßig etwa bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden körperlichen Verletzungen annimmt und die zu verneinen ist, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen.
  • OLG Hamm, 20.06.2011 - 8 U 151/10
    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18
    Diese Situation ist nach Art und Umfang keineswegs vergleichbar mit einer aus dem üblichen Geschäft erwachsenden Inanspruchnahme eines Gesellschafters, die etwa mit einem Drittgeschäft vergleichbar wäre oder unmittelbar im Gesellschaftsvertrag selbst angelegt wäre (wie etwa in dem Fall 8 U 151/10, Urt. v. 20.06.2011, in dem es in Bezug auf einen Schiffsfonds um die Rückzahlung von Ausschüttungen ging).
  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2018 - 8 U 41/18
    Der BGH lässt für das Bestehen des Feststellungsinteresses gelegentlich bereits die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens weiterer Schäden genügen (BGH NJW-RR 1988, 445; NJW 1991, 2707; 1998, 1633; 2001, 1431; 2001, 3414; NJW-RR 2007, 601; NJW 2007, 224; MünchKomm.-Becker-Eberhard, 5. Aufl. 2016, § 256 Rn. 50 m.w.N.), die er regelmäßig etwa bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden körperlichen Verletzungen annimmt und die zu verneinen ist, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen.
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Gewöhnlicher Geschäftsbetrieb einer Gesellschaft - Grenzen der

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 224/02

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer in

  • LG Dortmund, 30.04.2020 - 2 O 387/14
  • OLG Stuttgart, 13.04.1994 - 2 U 303/93

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Bereicherungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer

  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 165/85

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Unterlassung von Geschäftsführungsmaßnahmen

  • BGH, 11.02.1980 - II ZR 41/79

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

  • BGH, 13.01.1954 - II ZR 6/53
  • OLG Hamm, 28.03.2022 - 8 U 73/20

    Verfahren über Schadensersatzansprüche eines Immobilienunternehmers gegen eine

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Senatsurteil vom 19.11.2018 (Az: 8 U 41/18), das zwischen denselben Parteien ergangen ist, Bezug genommen.

    dd) Wegen weiterer Einzelheiten zum Feststellungsinteresse beider Kläger wird ebenfalls auf das Senatsurteil vom 19.11.2018 (Az: 8 U 41/18) Bezug genommen.

  • LG Dortmund, 30.04.2020 - 2 O 387/14

    Klage in Sachen Jagdfeld u.a. gegen Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG

    Von den Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens zum Az. 8 U 41/18 OLG Hamm - werden die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten dem Kläger zu 1) zu 99 % und der Klägerin zu 2) zu 1 % auferlegt.

    bis 04.05.2018 gemäß Ergebnismitteilung vom 07.05.2018 geheilt wurde, hat das Oberlandesgericht Hamm durch Urteil vom 19.11.2018, Az. I- 8 U 41/18, das am 16.02.2018 verkündete Urteil der Kammer aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen (vgl. Anlage zu Bl. 3037, Bl. XVI / 2942 ff. des vormalige Verfahren 2 O 401/14).

    Die Kammer hat dabei berücksichtigt, dass mit der vorliegenden Kostenentscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden war (vgl. Urteil vom 19.11.2018, Az. I- 8 U 41/18 OLG Hamm; Anlage zu Bl. 3037, Bl. XVI / 2942 ff. des vormaligen Verfahrens 2 O 401/14).

  • OLG Hamm, 18.05.2020 - 18 U 57/19

    Gewöhnlicher Betrieb eines Handelsgewerbes

    Zutreffend hat bereits die Kammer unter Berufung auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 19.11.2018- 8 U 41/18 (WM 2019, 362), darauf verwiesen, dass der Grundsatz der unbeschränkten Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Gesellschafters nicht für den Rechtsverkehr zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter und den Bereich der inneren Rechtsverhältnisse der Gesellschaft gilt.
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