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   OLG Hamm, 19.12.2005 - 13 U 144/05   

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https://dejure.org/2005,11626
OLG Hamm, 19.12.2005 - 13 U 144/05 (https://dejure.org/2005,11626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2005 - 13 U 144/05 (https://dejure.org/2005,11626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - 13 U 144/05 (https://dejure.org/2005,11626)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht wegen Verletzung einer Treuepflicht aus einem Versicherungsvertrag; Verletzung der Treuepflicht durch die nicht erfolgte Weiterleitung von Versicherungsleistungen; Einstufung eines Angestellten als faktischen Geschäftsführer; Faktische Dominanz und ...

  • Judicialis

    ZPO § 529 S. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; StGB § 14; ; StGB § 266; ; StGB § 823 Abs. 2; ; VVG § 179 Abs. 2; ; BGB § 823

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 14 § 266; VVG § 179 Abs. 2; BGB § 823
    Abgrenzung zwischen einer Beratertätigkeit und faktischer Geschäftsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 169/89

    Versicherungssumme aus Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2005 - 13 U 144/05
    Zwischen Versicherten und Versicherungsnehmer ( X ) bestand indes ein gesetzliches Treuhandverhältnis, das letzteren verpflichtete, die Versicherungsleistungen an den Versicherten herauszugeben ( vgl. BGHZ 64, 260; BAG NZA 1990, 701 ).

    Zu Recht gehen BGHZ 64, 260 und BAG NZA 1990, 701 davon aus, dass der Arbeitgeber die Versicherungssummen ungekürzt an den Versicherten auszukehren habe.

  • BGH, 07.05.1975 - IV ZR 209/73

    Ansprüche des Unfallgeschädigten aus einer Insassen-Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2005 - 13 U 144/05
    Zwischen Versicherten und Versicherungsnehmer ( X ) bestand indes ein gesetzliches Treuhandverhältnis, das letzteren verpflichtete, die Versicherungsleistungen an den Versicherten herauszugeben ( vgl. BGHZ 64, 260; BAG NZA 1990, 701 ).

    Zu Recht gehen BGHZ 64, 260 und BAG NZA 1990, 701 davon aus, dass der Arbeitgeber die Versicherungssummen ungekürzt an den Versicherten auszukehren habe.

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2005 - 13 U 144/05
    Sowohl den bestellten wie den faktischen Geschäftsführer trifft die Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen ( BGH NJW 1983, 240; BGH NJW 1988, 1789; Schönke/Schröder/ Lenckner/Perron, StGB, 26. Aufl., § 266 Rdn 25 ).
  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2005 - 13 U 144/05
    BGH NJW 1997, 66 knüpft weitergehend nicht an die " formale " Position des faktischen Geschäftsführers, sondern an die tatsächliche Verfügungsmacht über ein bestimmtes Vermögen an, das den Täter befähigt, die faktische Dominanz über ein bestimmtes Unternehmen auszuüben.
  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82

    Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2005 - 13 U 144/05
    Sowohl den bestellten wie den faktischen Geschäftsführer trifft die Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen ( BGH NJW 1983, 240; BGH NJW 1988, 1789; Schönke/Schröder/ Lenckner/Perron, StGB, 26. Aufl., § 266 Rdn 25 ).
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