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   OLG Hamm, 19.12.2012 - I-11 W 141/12   

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https://dejure.org/2012,42428
OLG Hamm, 19.12.2012 - I-11 W 141/12 (https://dejure.org/2012,42428)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2012 - I-11 W 141/12 (https://dejure.org/2012,42428)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - I-11 W 141/12 (https://dejure.org/2012,42428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abstandsgebot, Sicherungsverwahrung, Entschädigung, Größe und Ausstattung der Verwahrräume, Menschenwürde, allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung Sicherungsverwahrter in der JVA Werl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung Sicherungsverwahrter in der JVA Werl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 141/12
    Richtig hat das Landgericht zudem hervorgehoben, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Einhaltung des Abstandsgebotes auf die Unterbringungsbedingungen im regulären Strafvollzug abzustellen ist (BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011, 2 BvR 2333/08 u.a., veröffentlicht u.a. in NJW 2011, 1931; Rn. 115 zitiert nach juris).

    Das bedeutet, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen außerhalb des Vollzugs anzupassen ist, soweit Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen, wobei Beschränkungen nur zulässig sind, die zur Reduzierung der Gefährlichkeit erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011, a.a.O., Rn. 108 zitiert nach juris).

    Den grundrechtlichen Anspruch von Sicherungsverwahrten auf einen demgemäß ausgestalteten Vollzug kann der Staat - unabhängig davon, dass dem Gesetzgeber für eine entsprechende Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung eine Übergangsfrist eingeräumt ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ) - bereits gegenwärtig nicht nach freiem Belieben verkürzen.

  • BGH, 18.06.1998 - III ZR 100/97

    Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 141/12
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, trifft einen Beamten im haftungsrechtlichen Sinn in der Regel kein Verschulden, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl. BGH, NVwZ 1998, 1329).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 141/12
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGE 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 141/12
    Drohen aufgrund unzureichender Ausstattung von Haftanstalten Beeinträchtigungen, die normalerweise von Rechts wegen nicht hinnehmbar sind, so sind - unbeschadet der Pflicht der zuständigen Organe, für eine dauerhafte Verbesserung der Ausstattung zu sorgen - den zuständigen Anstalten und ihren Trägern besondere Anstrengungen zum Ausgleich des Mangels und zur zügigen Abhilfe abzuverlangen; das Niveau der "zumutbaren Anstrengungen" (vgl. BVerfGE 42, 95 ) bemisst sich insoweit nach der staatlichen Verantwortung für die Ausstattung des Vollzuges mit den für die rechtmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteln (vgl. BVerfGE 13, 487 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 141/12
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGE 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 141/12
    Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. Februar 2004 (2 BvR 2029/01, veröffentlicht u.a. in NJW 2004, 739) maßgebliche rechtliche Ausgangslage ist zwischen den Parteien nicht streitig und vom Landgericht auch zutreffend seiner Beurteilung zu Grunde gelegt worden.
  • BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10

    Sicherungsverwahrung (Strafvollzug; Verlegung in eine Bewährungsstation;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 141/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit im Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 12. Juli 2012 - 2 BvR 1278/10 - folgendes ausgeführt (zitiert nach juris Rn. 15 und 16):.
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 43/08

    Keine menschenunwürdige Unterbringung in einer Einzelzelle mit 8 qm und

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 141/12
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zur den vergleichbaren Fällen einer identischen sanitären Ausstattung eines Einzelhaftraumes für Untersuchungs- oder Strafgefangene (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2008, 11 W 43/08, veröffentlicht in juris sowie in der NRWE-Datenbank).
  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 401/12

    Sicherungsverwahrung; Wahrung des Abstandsgebots; Vollzugskonzeption; Größe des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 141/12
    Denn wie der 1. Strafsenat des OLG Hamm zwischenzeitlich in mehreren die jeweils zugelassene Rechtsbeschwerde zurückweisenden Beschlüssen vom 19. November 2012 entschieden hat, betrifft die vom Antragsteller im Wesentlichen gerügte Haftraumsituation lediglich einen Randbereich des Abstandsgebots, nicht hingegen die wesentlichen Kernbereiche, nämlich die Behandlung, Betreuung und Motivation des Untergebrachten (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 2012, III - 1 Vollz (Ws) 401/12, Umdruck S. 6, 7, zur Veröffentlichung u.a. in der NRWE-Datenbank vorgesehen).
  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Ausstattung des Verwahrraums

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 141/12
    Zudem gebietet es der in § 129 Satz 2 StVollzG normierte freiheitsorientierte Vollzug der Sicherungsverwahrung, die Ausstattung des Verwahrraums möglichst an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzupassen, weil der Raum nur so die Funktion als privater Schutz- und Rückzugsbereich erfüllen kann (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 12. April 2012 - 2 Ws 321/11 - Rn. 29, zitiert nach juris).
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