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   OLG Hamm, 19.12.2012 - I-11 W 72/12   

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OLG Hamm, 19.12.2012 - I-11 W 72/12 (https://dejure.org/2012,42109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2012 - I-11 W 72/12 (https://dejure.org/2012,42109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - I-11 W 72/12 (https://dejure.org/2012,42109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abstandsgebot, Sicherungsverwahrung, Entschädigung, Größe und Ausstattung der Verwahrräume, Menschenwürde, allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG; Art. 1 Abs. 1;; Art. 2 Abs. 1 GG; §§ 129, 131, 144 StVollzG
    Abstandsgebot, Sicherungsverwahrung, Entschädigung, Größe und Ausstattung der Verwahrräume, Menschenwürde, allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung Sicherungsverwahrter in der JVA Werl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung Sicherungsverwahrter in der JVA Werl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 72/12
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).

    Sind vorhandene Vollzugseinrichtungen und deren Ausstattung so beschaffen, dass Rechte der Gefangenen nicht gewahrt werden können, ohne dass dadurch Rechte anderer Gefangener oder sonstige Belange von vergleichbarem Gewicht beeinträchtigt werden, so folgt auch hieraus nicht, dass die insoweit auf der einen oder anderen Seite unvermeidlichen Beeinträchtigungen ohne weiteres und unabhängig von laufenden Bemühungen um kurzfristige Abhilfe als rechtmäßig hinzunehmen wären (vgl. BVerfGK 13, 487 m.w.N.).

    Drohen aufgrund unzureichender Ausstattung von Haftanstalten Beeinträchtigungen, die normalerweise von Rechts wegen nicht hinnehmbar sind, so sind - unbeschadet der Pflicht der zuständigen Organe, für eine dauerhafte Verbesserung der Ausstattung zu sorgen - den zuständigen Anstalten und ihren Trägern besondere Anstrengungen zum Ausgleich des Mangels und zur zügigen Abhilfe abzuverlangen; das Niveau der "zumutbaren Anstrengungen" (vgl. BVerfGE 42, 95 ) bemisst sich insoweit nach der staatlichen Verantwortung für die Ausstattung des Vollzuges mit den für die rechtmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteln (vgl. BVerfGK 13, 487 ).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 72/12
    Richtig hat das Landgericht im Nichtabhilfebeschluss zudem hervorgehoben, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Einhaltung des Abstandsgebotes auf die Unterbringungsbedingungen im regulären Strafvollzug abzustellen ist (BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011, 2 BvR 2333/08 u.a., veröffentlicht u.a. in NJW 2011, 1931; Rn 115 zitiert nach juris).

    Das bedeutet, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen außerhalb des Vollzugs anzupassen ist, soweit Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen, wobei Beschränkungen nur zulässig sind, die zur Reduzierung der Gefährlichkeit erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011, a.a.O., Rn 108 zitiert nach juris).

    Den grundrechtlichen Anspruch von Sicherungsverwahrten auf einen demgemäß ausgestalteten Vollzug kann der Staat - unabhängig davon, dass dem Gesetzgeber für eine entsprechende Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung eine Übergangsfrist eingeräumt ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ) - bereits gegenwärtig nicht nach freiem Belieben verkürzen.

  • BGH, 18.06.1998 - III ZR 100/97

    Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 72/12
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, trifft einen Beamten im haftungsrechtlichen Sinn in der Regel kein Verschulden, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl. BGH NVwZ 1998, 1329).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 72/12
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 72/12
    Drohen aufgrund unzureichender Ausstattung von Haftanstalten Beeinträchtigungen, die normalerweise von Rechts wegen nicht hinnehmbar sind, so sind - unbeschadet der Pflicht der zuständigen Organe, für eine dauerhafte Verbesserung der Ausstattung zu sorgen - den zuständigen Anstalten und ihren Trägern besondere Anstrengungen zum Ausgleich des Mangels und zur zügigen Abhilfe abzuverlangen; das Niveau der "zumutbaren Anstrengungen" (vgl. BVerfGE 42, 95 ) bemisst sich insoweit nach der staatlichen Verantwortung für die Ausstattung des Vollzuges mit den für die rechtmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteln (vgl. BVerfGK 13, 487 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 72/12
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 72/12
    Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. Februar 2004 (2 BvR 2029/01, veröffentlicht u.a. in NJW 2004, 739) maßgebliche rechtliche Ausgangslage ist zwischen den Parteien nicht streitig und vom Landgericht auch zutreffend seiner Beurteilung zu Grunde gelegt worden.
  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07

    Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 72/12
    Der Staat ist verpflichtet, Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276 ; 45, 187 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.07.2012 - 2 BvR 1278/10

    Sicherungsverwahrung (Strafvollzug; Verlegung in eine Bewährungsstation;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 72/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit im Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 12. Juli 2012 - 2 BvR 1278/10 - folgendes ausgeführt (zitiert nach juris Rn 15 und 16):.
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 43/08

    Keine menschenunwürdige Unterbringung in einer Einzelzelle mit 8 qm und

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 72/12
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zur den vergleichbaren Fällen einer identischen sanitären Ausstattung eines Einzelhaftraumes für Untersuchungs- oder Strafgefangene (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2008, 11 W 43/08, veröffentlicht in juris sowie in der NRWE-Datenbank).
  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 401/12

    Sicherungsverwahrung; Wahrung des Abstandsgebots; Vollzugskonzeption; Größe des

  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Ausstattung des Verwahrraums

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