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   OLG Hamm, 19.12.2016 - I-6 U 104/15   

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https://dejure.org/2016,50442
OLG Hamm, 19.12.2016 - I-6 U 104/15 (https://dejure.org/2016,50442)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2016 - I-6 U 104/15 (https://dejure.org/2016,50442)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - I-6 U 104/15 (https://dejure.org/2016,50442)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rabüro.de

    Zu den an einen Tierarzt zu stellenden Sorgfaltsanforderungen bei der Behandlung eines Fohlens

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Tierarzthaftung Fohlenbehandlung - Sorgfaltsanforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833; BGB § 254
    Tiergefahr; Mitverschulden; Tierarzt; Pferd; Fohlen; Sorgfaltspflichten

  • rechtsportal.de

    BGB § 833 Abs. 1 ; BGB § 254 Abs. 1
    Haftung des Halters einer Stute für die Verletzung eines Tierarztes aus Anlass der Behandlung ihres Fohlens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Stute verletzt Tierarzt - ¼ Mitverschulden des Tierarztes

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Du rührst mein Fohlen nicht an! - oder: Als Tierarzt hätte man die Reaktion kennen müssen

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Tierarzt wird von Stute getreten - teilweise selbst schuld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Tierarzt verletzt wird

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stute verletzt Tierarzt - Mitverschulden des Tierarztes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden des Tierarztes bei Verletzung durch Stute

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm entscheidet zu einem Unfall des Tierarztes bei Behandlung eines Tieres

  • versr.de (Kurzinformation)

    Stute verletzt Tierarzt - ¼ Mitverschulden des Tierarztes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitverschulden eines verunfallten Tierarztes bei Behandlung eines Fohlens in Pferdebox

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden für eine Verletzung während versuchter Behandlung eines Fohlens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15
    Das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn sich der Geschädigte der Tiergefahr nur deswegen ausgesetzt hat, um aufgrund vertraglicher Absprache mit dem Tierhalter Verrichtungen an dem Tier vorzunehmen, wie es beim Tierarzt der Fall ist (vgl. BGH VersR 2009, 693, 694).

    Dabei dürfen zu seinen Lasten nur solche Umstände berücksichtigt werden, die für den Eintritt des Schadens zumindest mitursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 2009, 693, 694), wobei darauf abzustellen ist, ob sie den Schadenseintritt in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht haben (vgl. BGH VersR 1994, 322).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15
    Die vorgerichtlichen Anwaltskosten zählen zu den Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung i. S. d. § 249 I BGB, soweit der Geschädigte die Beauftragung des Rechtsanwalts mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte für erforderlich und zweckmäßig halten durfte (vgl. BGH NJW 2012, 2194; Geigel-Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3, Rn. 115 m. w. N.).
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15
    Einer Zuvielforderung kommt nur dann Bedeutung für die Wirksamkeit der Mahnung zu, wenn sie den angemahnten Teil so sehr in den Hintergrund treten lässt, dass dem Schuldner - nach Treu und Glauben - kein Vorwurf daraus gemacht werden kann, wenn er sich nicht als wirksam gemahnt ansieht (vgl. BGH NJW 1991, 1286, 1288).
  • OLG Hamm, 16.04.2002 - 9 U 185/01

    Pferd attackierte Frau

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15
    bei Juris, Rz. 37; OLG Hamm NZV 2003, 422).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 252/92

    Haftung des Steuerberaters wegen Verletzung der Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15
    Dabei dürfen zu seinen Lasten nur solche Umstände berücksichtigt werden, die für den Eintritt des Schadens zumindest mitursächlich geworden sind (vgl. BGH VersR 2009, 693, 694), wobei darauf abzustellen ist, ob sie den Schadenseintritt in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht haben (vgl. BGH VersR 1994, 322).
  • OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14

    Haftung des Halters eines Pferdes mit erkennbar problematischem Verhalten für

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15
    Vorwerfbar verhält sich ein Geschädigter insbesondere dann, wenn er sich aufgrund freier Willensentschließung - für ihn erkennbar - in eine zum Schaden führende Lage gebracht hat, die durch zumutbares alternatives Verhalten ebenso hätte vermieden werden können (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 12.6.2015 - 17 U 103/14, abgedr.
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04

    Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15
    Der Beklagte haftet dem Kläger aus dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung nach § 833, S. 1 BGB als Tierhalter für den Schaden, den die Stute an seiner Gesundheit verursacht hat, denn in der Verletzung des Klägers durch die Stute des Beklagten hat sich die typische Tiergefahr realisiert, die sich regelmäßig in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren Verhalten des Tieres äußert (vgl. BGH NJW-RR 2006, 813 m. w. N.).
  • BGH, 05.10.2005 - X ZR 276/02

    Wirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung im werkvertraglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15
    Muss der Schuldner die Erklärung des Gläubigers dagegen als Aufforderung verstehen, jedenfalls den tatsächlich geschuldeten Betrag zu leisten, auch wenn dieser geringer ist, als der angemahnte Betrag, erreicht ihn die Signalwirkung der Mahnung, mit der Folge, dass kein Grund besteht selbige als unwirksam anzusehen (vgl. BGH NJW 2006, 769, 771).
  • OLG Hamm, 07.11.1997 - 9 U 122/97

    Ansprüche einer Tierärztin aus Tierhalterhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15
    Das nach einer Quote zu bestimmende Gewicht seines Beitrages bemisst sich vielmehr nach seinem objektiven Anteil an der Verletzung und nach dem Grad des Sorgfaltsverstoßes gegen das eigene Sicherheitsinteresse (vgl. OLG Hamm VersR 1999, 448 f.) unter Berücksichtigung der speziellen Tiergefahr und des Verhaltens des Beklagten.
  • BGH, 30.04.2013 - VI ZR 13/12

    (Tierhalterhaftung: Unfall beim Reiten eines Pferdes ohne Einverständnis des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 104/15
    Die Haftungsfreistellung wegen Handelns auf eigene Gefahr ist - nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) - auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen sich der Geschädigte ohne triftigen Grund bewusst einer besonderen Gefahr aussetzt und ungewöhnliche Risiken übernimmt, die über den normalen Umgang mit Tieren hinausgehen (vgl. BGH ZfS 2013, 499).
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