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   OLG Hamm, 20.01.1999 - 13 U 84/98   

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https://dejure.org/1999,12114
OLG Hamm, 20.01.1999 - 13 U 84/98 (https://dejure.org/1999,12114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.1999 - 13 U 84/98 (https://dejure.org/1999,12114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 13 U 84/98 (https://dejure.org/1999,12114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regressanspruch der Berufsgenossenschaft wegen eines Arbeitsunfalls im Betrieb des Arbeitgebers; Anwendung der UVV auf einen Arbeitsvorgang; Fehlende Schutzeinrichtungen und fehlende Betriebsanweisung als Ursache eines Arbeitsunfalls; Mitverschulden eines Arbeitnehmers ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.1999 - 13 U 84/98
    Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus; diese Sorgfalt muß im ungewöhnlich hohen Maße verletzt und es muß dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (BGH, VersR 1988, 474 mit Nachweisen).

    Hinsichtlich der Annahme eines subjektiv schweren, d. h. nicht entschuldbaren Verstoßes gegen die Anforderungen an die verkehrserforderliche Sorgfalt ist Zurückhaltung geboten, weil der Unternehmer durch seine Beitragszahlung an die Berufsgenossenschaft grundsätzlich von einer Haftung freigestellt werden soll; ein Rückgriff auf den Unternehmer soll deshalb nur zulässig sein, wenn es nicht mehr gerechtfertigt erscheint, die Folgen des Unfalles auf die in der Berufsgenossenschaft zusammengeschlossene Unternehmerschaft abzuwälzen (BGH, VersR 1988, 474 f.; 1989, 109, 110).

    Das verlangt eine "besonders krasse und subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung", für deren Annahme auch der Verstoß gegen eine besonders wichtige UVV-Regel allein noch nicht ausreichen soll (vgl. BGH, VersR 1988, 474, 475; siehe auch BGH, VersR 1989, 109).

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 15/88

    Rechtsfolgen des Verstoßes gegen eine Unfallverhütungsvorschrift; Begriff der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.1999 - 13 U 84/98
    Hinsichtlich der Annahme eines subjektiv schweren, d. h. nicht entschuldbaren Verstoßes gegen die Anforderungen an die verkehrserforderliche Sorgfalt ist Zurückhaltung geboten, weil der Unternehmer durch seine Beitragszahlung an die Berufsgenossenschaft grundsätzlich von einer Haftung freigestellt werden soll; ein Rückgriff auf den Unternehmer soll deshalb nur zulässig sein, wenn es nicht mehr gerechtfertigt erscheint, die Folgen des Unfalles auf die in der Berufsgenossenschaft zusammengeschlossene Unternehmerschaft abzuwälzen (BGH, VersR 1988, 474 f.; 1989, 109, 110).

    Das verlangt eine "besonders krasse und subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung", für deren Annahme auch der Verstoß gegen eine besonders wichtige UVV-Regel allein noch nicht ausreichen soll (vgl. BGH, VersR 1988, 474, 475; siehe auch BGH, VersR 1989, 109).

  • BGH, 27.11.1956 - VI ZR 206/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.1999 - 13 U 84/98
    Die 4 Beklagten sind Gesamtschuldner (vgl. BGH, VersR 1957, 180).
  • BGH, 17.11.1961 - VI ZR 12/61

    Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.1999 - 13 U 84/98
    Allenfalls kann der Ursachenzusammenhang zwischen dem UVV widrigen Zustand und der Verletzung des Arbeitnehmers unterbrochen werden, wenn das Verschulden des Arbeitnehmers so hoch ist, daß die Kausalität nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGH, VersR 1962, 95; Lauterbach, Unfallversicherung, Randnote 18 zu § 640 RVO mit Nachweis weiterer Rechtsprechung; Geigel-Kolb, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kapitel 32, Randnote 22).
  • BGH, 15.05.1973 - VI ZR 160/71

    Beauftragung von Landwirten mit Kanalisationsarbeiten durch eine Gemeinde -

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.1999 - 13 U 84/98
    Ein Mitverschulden des Herrn M2 ist für den Rückgriff der Berufsgenossenschaft grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. BGH, VersR 1973, 818, 820 mit Nachweisen; Steffen in RGRK zum BGB, 12. Aufl., Randnote 104 vor § 823).
  • BGH, 08.05.1984 - VI ZR 296/82

    Grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.1999 - 13 U 84/98
    Bei Verstößen gegen die UVV wird die Kausalität vermutet, wenn sich - wie hier - in dem Unfall gerade die Gefahr verwirklicht hat, deren Eintritt die Vorschrift verhindern sollte (BGH, VersR 1984, 775, 776 mit Nachweis der Rechtsprechung).
  • OLG Oldenburg, 24.02.2011 - 1 U 33/10

    Grobe Fahrlässigkeit i.R.e. Schadensersatzanspruchs aus § 110 Siebtes Buch

    Hierbei ist auch auf die Erkenntnis und Handlungsfähigkeit des Schuldners abzustellen ( OLG Hamm Urteil v. 20.01.1999 Az. 13 U 84/98 , zitiert nach [...], Rdnr. 70).
  • LG Oldenburg, 19.02.2010 - 13 O 1173/09

    Berufsgenossenschaft: Regressansprüche bei grob fahrlässigem Handeln

    Hierbei ist auch auf die Erkenntnis- und Handlungsfähigkeit des Schädigers abzustellen (OLG Hamm Urteil v. 20.01.1999 Az. 13 U 84/98, zitiert nach juris, Rn. 70).
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