Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Schulunfall, Schulbezogenheit, Betriebsweg
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 823, 847 BGB a.F., 106 Abs. 1, 104, 105 SGB VII
Schulunfall, Schulbezogenheit, Betriebsweg - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsprivilegierung eines Schülers im Falle einer als schulbezogenen qualifizierten Verletzunghandlung; Haftungsfreistellung für einen Schüler bei Begehen eines Verletzungshandlung auf dem Schulgelände mit einem Bezug zum Schulbetrieb; Eingreifen einer ...
- rabüro.de
Zur Haftung eines Schülers für Verletzung einer Mitschülern durch Werfen eines Knallkörpers
- Judicialis
SBG VII § 106 Abs. 1; ; SBG VII § 104; ; SBG VII § 105; ; BGB a.F. § 823; ; BGB a.F. § 847
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; SGB VII § 104; SGB VII § 105; SGB VII § 106
Haftungsprivileg eines Schülers gem. §§ 104 ff. SGB VII bei Wurf eines Feuerwerkskörpers auf Mitschüler - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der Haftungsprivilegierung eines Schülers bei einem Unfall in Schulnähe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 10 (Kurzinformation)
Haftungsprivilegierung eines Schülers nach §§ 104 ff. SGB VII
- ra-frese.de (Rechtsprechungsübersicht)
Zur Haftung beim Busunfall eines Schülers
Verfahrensgang
- LG Hagen, 02.07.2003 - 8 O 265/02
- OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03
Papierfundstellen
- NZV 2004, 400
- VersR 2005, 369
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 12.01.1993 - 27 U 181/92
"Betriebliche" Verbundenheit der Schüler mit der Schule; Deliktische Handlungen ; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03
Dabei wird nicht übersehen, dass der 27. Zivilsenat (Urteil vom 12.01.93 - 27 U 181/92 veröffentlicht in VersR 1994, 500) eine Schulbezogenheit einer Verletzungshandlung verneint hat, bei der eine Mitschülerin in einer Telefonzelle durch einen dort hinein geworfenen Knallkörper verletzt worden war. - BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00
Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03
Denn es ging auch bei der Abgrenzung des innerbetrieblichen Vorgangs gegenüber der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" darum, ob sich ein betriebliches Risiko oder ein "normales" Risiko verwirklichte, das nach dem Willen des Gesetzgebers aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu einem Haftungsausschluss gegenüber dem Schädiger führen sollte ( BGH VersR 2001, 335). - OLG Schleswig, 16.03.2000 - 7 U 118/98
Haftungsausschluss gem. §§ 104 ff. SGB VII bei Verletzung eines Mitschülers nach …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03
Nach § 106 Abs. 1 SGB VII gelten die §§ 104, 105 SGB VII in den Schulen entsprechend, d.h. sie sind gedanklich auf die besondere Situation in der Schule umzuformen, also ihre Auslegung den Eigenheiten des Schulbetriebes so anzupassen, dass die Zweckbestimmung der Haftungsablösung auch in "Schulfällen" zum Tragen kommt (st. Rspr. BGH VersR 1992, 854; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, VersR 2002, 238 m.w.N.). - BGH, 28.04.1992 - VI ZR 284/91
Keine Haftungsfreistellung des Schädigers bei tätlicher Auseinandersetzung nach …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03
Nach § 106 Abs. 1 SGB VII gelten die §§ 104, 105 SGB VII in den Schulen entsprechend, d.h. sie sind gedanklich auf die besondere Situation in der Schule umzuformen, also ihre Auslegung den Eigenheiten des Schulbetriebes so anzupassen, dass die Zweckbestimmung der Haftungsablösung auch in "Schulfällen" zum Tragen kommt (st. Rspr. BGH VersR 1992, 854; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, VersR 2002, 238 m.w.N.). - BGH, 11.02.2003 - VI ZR 34/02
Zur Haftung bei Schulunfällen
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03
Die Folgen solch typischer Schulunfälle sollen dem jeweiligen Schädiger aber durch die Unfallversicherung gerade abgenommen werden, nicht zuletzt im Interesse des Schulfriedens und des ungestörten Zusammenlebens von Lehrern und Schülern in der Schule (BGH VersR 2003, 595).
- BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
Begriff des vorsätzlichen Verhaltens
Auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist die Schulbezogenheit von Unfällen in der Nähe der Schule verschiedentlich bejaht worden (OLG Hamm, VersR 2005, 369 f. - Knallkörperwurf an Bushaltestelle; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1174 ff. - Schubserei unter Schülern im Bus; OLG Schleswig, VersR 2002, 238 f. - Manipulation an Lehrerfahrrad außerhalb des Schulgeländes; LG Detmold, VersR 1991, 204 f. - Umfahren einer Schülergruppe mit dem Mofa auf dem Zufahrtsweg zur Schule;… vgl. auch Wannagat/Waltermann, SGB, § 106 SGB VII Rn. 2a;… zum Teil kritisch: Hauck/Nehls, SGB VII, K § 106 Rn. 9 ff.). - SG Hamburg, 29.11.2019 - S 40 U 227/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Schüler der Klasse 10 - …
Auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte ist die Schulbezogenheit von Unfällen in der Nähe der Schule verschiedentlich bejaht worden (OLG Hamm, NJOZ 2004, 1653 = NZV 2004, 400 = VersR 2005, 369f. - Knallkörperwurf an Bushaltestelle; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1174 - Schubserei unter Schülern im Bus; OLG Schleswig, VersR 2002, 238 = BeckRS 2008, 18977 - Manipulation an Lehrerfahrrad außerhalb des Schulgeländes; LG Detmold, VersR 1991, 204 - Umfahren einer Schülergruppe mit dem Mofa auf dem Zufahrtsweg zur Schule;… vgl. auch Wannagat/Waltermann, SGB, § 106 SGB VII Rdnr. 2a; zum Teil krit. Hauck/Nehls, SGB VII, K § 106 Rdnrn. 9ff.). - LG Kassel, 17.01.2006 - 5 O 2198/05
Haftungsfreistellung - Betriebsweg
Die Haftungsprivilegierung gilt gleichermaßen für schulische Tätigkeiten an Berufsschulen (OLG Karlsruhe, SP 2003, 12) wie an allgemein bildenden Schulen (OLG Hamm, NZV 2004, 400).