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OLG Hamm, 20.02.2002 - 4 U 173/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit angepriesener Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten; Schutz des Verbrauchers vor einer Selbstmedikation bei schwerwiegenden Infektionskrankheiten
- rewis.io
Verfahrensgang
- LG Essen - 43 O 67/02
- OLG Hamm, 20.02.2002 - 4 U 173/02
- OLG Hamm, 20.02.2003 - 4 U 173/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95
Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 4 U 173/02
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG will nach seinem Sinn und Zweck der Gefahr vorbeugen, dass die in der Werbung angesprochenen und durch die in Bezug genommenen Krankheiten gefährdeten Verbraucher zu dem Lebensmittel greifen, weil sie es für ein ausreichendes und erfolgversprechendes Mittel zur Selbstbehandlung ansehen (BGH WRP 1998, 505, 506 -Gelenk-Nahrung).