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   OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03   

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https://dejure.org/2003,23606
OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,23606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.02.2003 - 2 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,23606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 2 Ws 55/03 (https://dejure.org/2003,23606)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1992 - 3 Ws 636/92
    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Es gibt aber weder einen verfassungsrechtlich abgesicherten noch einen strafprozessual anerkannten Grundsatz, dass die Untersuchungshaft die Dauer der verhängten und insgesamt zu verbüßenden Strafe nicht erreichen darf (OLG Düsseldorf MDR 1993, 371).
  • OLG Köln, 16.07.1991 - HEs 84/91
    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Dieser ist gegeben, wenn eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Angeklagte werde sich dem Verfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (vgl. OLG Köln StV 1996, 390 und 1991, 472).
  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ws 148/99

    Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe, nicht eingehaltene Absprache

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert aber neben der Berücksichtigung der Straferwartung die Würdigung aller Umstände des Falles, insbesondere auch der Lebensverhältnisse des Beschuldigten (Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02).
  • OLG Hamm, 23.03.1993 - 3 Ws 159/93

    Aufhebung des Haftbefehls; Anrechnung der Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Verhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft wäre jedoch in Bezug auf diese Erwägung nur dann maßgeblich in Frage gestellt, wenn zumindest von der Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen bedingten Entlassung ausgegangen werden könnte (OLG Hamm MDR 1993, 673).
  • OLG Hamm, 05.11.1992 - 3 Ws 540/92

    Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Allerdings kann die Möglichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht unberücksichtigt bleiben (Senatsbeschluss vom 04. Januar 1998 in 2 Ws 600/98; Beschluss des 3. Strafsenats vom 05. November 1992 in 3 Ws 540/92).
  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert aber neben der Berücksichtigung der Straferwartung die Würdigung aller Umstände des Falles, insbesondere auch der Lebensverhältnisse des Beschuldigten (Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02).
  • OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert aber neben der Berücksichtigung der Straferwartung die Würdigung aller Umstände des Falles, insbesondere auch der Lebensverhältnisse des Beschuldigten (Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02).
  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert aber neben der Berücksichtigung der Straferwartung die Würdigung aller Umstände des Falles, insbesondere auch der Lebensverhältnisse des Beschuldigten (Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02).
  • OLG Hamm, 23.06.2008 - 2 Ws 170/08

    Fluchtgefahr; Umstände; Gesamtwürdigung; hohe Straferwartung

    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert die Berücksichtigung aller Umstände des Falles, wozu insbesondere die Lebensverhältnisse des Angeklagten und sein bisheriges Verhalten während des Verfahrens zählen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 20. Februar 2003 - 2 Ws 55/03; Senat in StV 1999, 37 u. 215; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; Beschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 BL 100/02 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ws 121/08

    Haftbeschwerde; Untersuchungshaft; Außervollzugsetzung; Haftbefehl,

    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert die Berücksichtigung aller Umstände des Falles, wozu insbesondere die Lebensverhältnisse des Angeklagten und sein bisheriges Verhalten während des Verfahrens zählen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 20.02.2003 - 2 Ws 55/03 - m. w. N.).
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