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   OLG Hamm, 20.03.2001 - 4 Ss OWi 180/01   

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https://dejure.org/2001,10804
OLG Hamm, 20.03.2001 - 4 Ss OWi 180/01 (https://dejure.org/2001,10804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2001 - 4 Ss OWi 180/01 (https://dejure.org/2001,10804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2001 - 4 Ss OWi 180/01 (https://dejure.org/2001,10804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Verwerfung, Vorsatz, Überschreitung um 107 km/h

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Verwerfung; Vorsatz; Überschreitung um 107 km/h; Fahrverbot

  • Judicialis

    StVO § 41 Abs. 2; ; StVG § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 41 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1
    Geschwindigkeitsüberschreitung; Verwerfung; Vorsatz; Überschreitung um 107 km/h

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (77 km/h)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (77 km/h)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2001 - 4 Ss OWi 180/01
    Es hat das Messverfahren - hier Messung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffiphot S -, die gemessene Geschwindigkeit von 183 km/h, den in Abzug gebrachten Toleranzwert von zutreffenden 6 km/h und die vorwerfbare Geschwindigkeit von 177 km/h mitgeteilt (vgl. BGHSt 39, 291 ff. (302 f.); Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35 Auflage, § 3 Rdnr. 61).
  • OLG Koblenz, 11.02.1999 - 2 Ss 4/99
    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2001 - 4 Ss OWi 180/01
    Wer als Führer eines Pkws außerhalb geschlossener Ortschaften (ausgenommen auf Autobahnen) deutlich schneller als 100 km/h fährt, wird die Ordnungswidrigkeit im allgemeinen vorsätzlich begehen (BGHSt 43, 241, 249; vgl. auch OLG Koblenz, NStZ-RR 2000, 58, wonach sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 40 km/h die Annahme von Vorsatz auch dann aufdrängt, wenn die Tat mit einem Fahrzeug gehobener technischer Ausstattung begangen worden ist).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2001 - 4 Ss OWi 180/01
    Wer als Führer eines Pkws außerhalb geschlossener Ortschaften (ausgenommen auf Autobahnen) deutlich schneller als 100 km/h fährt, wird die Ordnungswidrigkeit im allgemeinen vorsätzlich begehen (BGHSt 43, 241, 249; vgl. auch OLG Koblenz, NStZ-RR 2000, 58, wonach sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 40 km/h die Annahme von Vorsatz auch dann aufdrängt, wenn die Tat mit einem Fahrzeug gehobener technischer Ausstattung begangen worden ist).
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