Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.2015 - I-10 W 151/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8518
OLG Hamm, 20.03.2015 - I-10 W 151/14 (https://dejure.org/2015,8518)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2015 - I-10 W 151/14 (https://dejure.org/2015,8518)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2015 - I-10 W 151/14 (https://dejure.org/2015,8518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Erbschein, gesetzliche Erbfolge, Nachweis der Abstammung bei nicht vorhandenen öffentlichen Urkunden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erbschein, gesetzliche Erbfolge, Nachweis der Abstammung bei nicht vorhandenen öffentlichen Urkunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der für die Erbfolge maßgebenden Abstammungsverhältnisse gegenüber dem Nachlassgericht

  • ra.de
  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Erbschein - Nachweis der Abstammung bei nicht vorhandenen öffentlichen Urkunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2354, 2356
    Anforderungen an den Nachweis der für die Erbfolge maßgebenden Abstammungsverhältnisse gegenüber dem Nachlassgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachlassgericht muss sich von (Abstammungs-)Verhältnissen ggf. anhand anderweitiger Beweismittel überzeugen können

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nachweis der gesetzlichen Erbfolge - Welche Beweise müssen dem Nachlassgericht von Verwandten vorgelegt werden?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachlassgericht muss sich von (Abstammungs-)Verhältnissen ggf. anhand anderweitiger Beweismittel überzeugen können

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - 17 VI 72/13
  • OLG Hamm, 20.03.2015 - I-10 W 151/14

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 262
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12

    Nachweis der Erbenstellung im Erbscheinsverfahren bei Schwierigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14
    Insofern entspricht es gefestigter Rechtsprechung - auch des erkennenden Beschwerdegerichtes - dass die "anderen Beweismittel" i.S.v. § 2356 I 2 BGB ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen der Beweisführung über § 2356 I 2 BGB regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2013 f. - Juris-Rz. 12; FamRZ 2010, 930, Juris-Rz. 19; OLG Hamm, Zerb 2013, 68 ff. - Juris-Rz. 11; KG Berlin, FamRZ 1995, 837 f. - Juris-Rz. 5 - jeweils m.w.N.; Münchener Kommentar, BGB, 6.Aufl., § 2356 BGB, Rz. 43).
  • OLG Schleswig, 30.09.2009 - 3 Wx 74/08

    Nachweis des Erbrechts bei fehlenden öffentlichen Urkunden

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14
    Insofern entspricht es gefestigter Rechtsprechung - auch des erkennenden Beschwerdegerichtes - dass die "anderen Beweismittel" i.S.v. § 2356 I 2 BGB ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen der Beweisführung über § 2356 I 2 BGB regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2013 f. - Juris-Rz. 12; FamRZ 2010, 930, Juris-Rz. 19; OLG Hamm, Zerb 2013, 68 ff. - Juris-Rz. 11; KG Berlin, FamRZ 1995, 837 f. - Juris-Rz. 5 - jeweils m.w.N.; Münchener Kommentar, BGB, 6.Aufl., § 2356 BGB, Rz. 43).
  • KG, 29.11.1994 - 1 W 2837/94

    Anforderungen an Nachweise im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14
    Insofern entspricht es gefestigter Rechtsprechung - auch des erkennenden Beschwerdegerichtes - dass die "anderen Beweismittel" i.S.v. § 2356 I 2 BGB ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen der Beweisführung über § 2356 I 2 BGB regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2013 f. - Juris-Rz. 12; FamRZ 2010, 930, Juris-Rz. 19; OLG Hamm, Zerb 2013, 68 ff. - Juris-Rz. 11; KG Berlin, FamRZ 1995, 837 f. - Juris-Rz. 5 - jeweils m.w.N.; Münchener Kommentar, BGB, 6.Aufl., § 2356 BGB, Rz. 43).
  • OLG Hamm, 02.11.2012 - 15 W 404/11

    Anforderungen an den Nachweis der gesetzlichen Erbfolge im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14
    Insofern entspricht es gefestigter Rechtsprechung - auch des erkennenden Beschwerdegerichtes - dass die "anderen Beweismittel" i.S.v. § 2356 I 2 BGB ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen der Beweisführung über § 2356 I 2 BGB regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2013 f. - Juris-Rz. 12; FamRZ 2010, 930, Juris-Rz. 19; OLG Hamm, Zerb 2013, 68 ff. - Juris-Rz. 11; KG Berlin, FamRZ 1995, 837 f. - Juris-Rz. 5 - jeweils m.w.N.; Münchener Kommentar, BGB, 6.Aufl., § 2356 BGB, Rz. 43).
  • LG Mainz, 11.07.1987 - 8 T 100/87
    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14
    Der im Zuge des Beschwerdeverfahrens aus den Personalakten des Erblassers bei seinem Dienstherren in beglaubigter Abschrift vorgelegt Geburtsschein erbringt Beweis nur für den Namen, Ort und Zeit der Geburt des Erblassers; er besagt nichts zu seiner - für die Erteilung des Erbscheins wesentlichen - Abstammung (vgl. LG Mainz, B.v. 11.07.1987 - 8 T 100/87 = BeckRS 2013, 18428).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und

    Die Frage, ob das Gericht Amtsermittlung zu betreiben hat, wenn die Angaben des Antragstellers den sich aus dem Wortlaut des Gesetzes ergebenden Anforderungen nicht genügen, wird in der gerichtlichen Praxis denn auch regelmäßig nicht gestellt (vgl. OLG Nürnberg ZEV 2016, 510, 511/513; KG NJW-RR 2018, 1225; KG FamRZ 2020, 1049; OLG Düsseldorf FamRZ 2020, 1686; Senat v. 19.10.2021 - 20 W 221/18, Juris; ausdrücklich verneinend OLG Düsseldorf ErbR 2014, 493, 494; OLG Naumburg FamRZ 2016, 652, 654; anders andeutungsweise OLG Hamm FamRZ 2016, 262, 263/264).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2023 - 3 Wx 114/23
    Die von manchen Obergerichten vertretene Auffassung, dass die "anderen" Beweismittel ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde (z.B. OLG Hamm Beschl. v. 20.3.2015 - 10 W 151/14, BeckRS 2015, 8157; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.2.2013 - 3 Wx 113/12, FGPrax 2013, 179; so auch noch Senat, Beschluss vom 22.01.2020 - 3 Wx 162/16, BeckRS 2020, 9339 Rn. 13, alle beckonline), findet im Gesetz schon aufgrund des Wortlauts "genügen" keine Stütze.

    Ein Nachweis der Abstammung durch ein Beweismittel, das den verlässlichen Rückschluss der Geburt der Erblasserin als Kind ihrer Eltern belegt und der Beweiskraft öffentlicher Urkunden entspricht, ist zur Überzeugungsbildung i.S. der § 37 FamFG, § 2359 BGB a.F. nicht erforderlich (a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2015 - 10 W 151/14, BeckRS 2015, 8157).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 162/16

    Erbausschlagungsanfechtung wegen Eigenschaftsirrtums

    Vielmehr müssen die anderen Beweismittel ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, wobei angesichts der Bedeutung der Nachweise strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat ErbR 2014, 493; OLG Hamm FamRZ 2016, 262; 2010, 930; OLG Hamm FamRZ 2013, 1250; Stürner, in: Jauernig, BGB, 17. Auflage 2018, § 2356 Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht