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   OLG Hamm, 20.03.2018 - III-4 Ws 27/18   

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https://dejure.org/2018,6953
OLG Hamm, 20.03.2018 - III-4 Ws 27/18 (https://dejure.org/2018,6953)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2018 - III-4 Ws 27/18 (https://dejure.org/2018,6953)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2018 - III-4 Ws 27/18 (https://dejure.org/2018,6953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erzwingungshaft, Verhaftung, Beugehaft, weitere Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft im Bußgeldverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ist Erzwingungshaft "Verhaftung”?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Asylbewerber spuckt und schlägt bei der Essensausgabe der Tafel

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine weitere Beschwerde zum OLG in Erzwingungshaftsachen

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 21 Qs 101/17
  • OLG Hamm, 20.03.2018 - III-4 Ws 27/18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 2 Ws 48/06

    Erzwingungshaft; weitere Beschwerde; Verhaftung; Besetzung Bußgeldsenat;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2018 - 4 Ws 27/18
    Die Anordnung von Erzwingungshaft fällt nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung nicht unter den Begriff der Verhaftung im Sinne von § 310 Abs. 1 StPO (OLG Hamm NStZ-RR 2006, 320; OLG Rostock NStZ 2006, 245, 246; OLG Schleswig, Beschl.v. 04.08.2004 - 1 Ws 279/04 - juris; offengelassen in: OLG Karlsruhe NStZ 2016, 184).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 2 Ws 99/99
    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2018 - 4 Ws 27/18
    Der Begriff der Verhaftung in § 310 StPO sei kein anderer als in § 304 StPO und dort sei die Beugehaft als Verhaftung anzuerkennen (Matt in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 310 Rdn. 43 und 42 unter Hinweis auf OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 26, 27).
  • BGH, 04.08.2009 - StB 32/09

    Freiheitsgrundrecht; Beugehaft zur Erzwingung eines Zeugnisses (Ermessen des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2018 - 4 Ws 27/18
    In der Tat spricht vieles dafür, auch die Anordnung von Erzwingungshaft nach § 96 OWiG als "Verhaftung" anzusehen, wenn man jede unmittelbar die Haft herbeiführende Entscheidung als relevantes Kriterium ansieht (vgl. BGHSt 26, 270, 271) - in Abgrenzung zu bloß bei Eintritt einer weiteren Bedingung zur Haft führenden Entscheidungen wie bei der Ersatzordnungshaft (vgl. BGH, Beschl. v. 04.08.2009 - StB 32/09 = BeckRS 2009, 23731).
  • OLG Rostock, 14.09.2005 - I Ws 293/05

    Ausschließliche Zuständigkeit des Einzelrichters für eine Rechtsbeschwerde nach

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2018 - 4 Ws 27/18
    Die Anordnung von Erzwingungshaft fällt nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung nicht unter den Begriff der Verhaftung im Sinne von § 310 Abs. 1 StPO (OLG Hamm NStZ-RR 2006, 320; OLG Rostock NStZ 2006, 245, 246; OLG Schleswig, Beschl.v. 04.08.2004 - 1 Ws 279/04 - juris; offengelassen in: OLG Karlsruhe NStZ 2016, 184).
  • OLG Schleswig, 04.08.2004 - 1 Ws 279/04
    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2018 - 4 Ws 27/18
    Die Anordnung von Erzwingungshaft fällt nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung nicht unter den Begriff der Verhaftung im Sinne von § 310 Abs. 1 StPO (OLG Hamm NStZ-RR 2006, 320; OLG Rostock NStZ 2006, 245, 246; OLG Schleswig, Beschl.v. 04.08.2004 - 1 Ws 279/04 - juris; offengelassen in: OLG Karlsruhe NStZ 2016, 184).
  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2018 - 4 Ws 27/18
    In der Tat spricht vieles dafür, auch die Anordnung von Erzwingungshaft nach § 96 OWiG als "Verhaftung" anzusehen, wenn man jede unmittelbar die Haft herbeiführende Entscheidung als relevantes Kriterium ansieht (vgl. BGHSt 26, 270, 271) - in Abgrenzung zu bloß bei Eintritt einer weiteren Bedingung zur Haft führenden Entscheidungen wie bei der Ersatzordnungshaft (vgl. BGH, Beschl. v. 04.08.2009 - StB 32/09 = BeckRS 2009, 23731).
  • OLG Hamm, 29.04.2021 - 4 Ws 57/21

    Erzwingungshaft; Verhaftung; weitere Beschwerde; sofortige Beschwerde;

    Entgegen der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft hält der Senat an seiner im Beschluss vom 20.03.2018 (4 Ws 27/18 - juris) vertretenen (dort nicht tragenden) Auffassung fest, dass auch die Anordnung von Erzwingungshaft nach § 96 OWiG als "Verhaftung" anzusehen, wenn man jede unmittelbar die Haft herbeiführende Entscheidung als relevantes Kriterium ansieht (vgl. BGHSt 26, 270, 271).

    Für die Entscheidung ist der Einzelrichter zuständig (OLG Hamm NStZ-RR 2006, 320; OLG Hamm, Beschl. v. 20.03.2018 - 4 Ws 27/18 - juris; OLG Karlsruhe NStZ 2016, 184; OLG Rostock a.a.O.).

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