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   OLG Hamm, 20.04.2005 - 20 U 239/04   

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https://dejure.org/2005,13987
OLG Hamm, 20.04.2005 - 20 U 239/04 (https://dejure.org/2005,13987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.04.2005 - 20 U 239/04 (https://dejure.org/2005,13987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. April 2005 - 20 U 239/04 (https://dejure.org/2005,13987)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch aus einer Geschäftsversicherung aufgrund eines Einbruchsdiebstahls; Für den Versicherungsnehmer erleichterter Beweis eines Einbruchsdiebstahls; Erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung; Tatsächliche Gewährung eines Darlehens; Tatsächlicher Erwerb ...

  • Judicialis

    StPO § 252

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 Abs. 1 § 22; BGB § 123 Abs. 1
    Kein Anfechtungsrecht der Versicherung bei Verschweigen eines verlorenen Postpaketes als Vorschaden - Nachweispflichten im Versicherungsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 24.01.1997 - 20 U 278/95

    Widerlegung des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2005 - 20 U 239/04
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es für das äußere Bild eines Diebstahls allgemein ausreicht, wenn (nur) einer der als gestohlen behaupteten Gegenstände vor dem gemeldeten Diebstahl vorhanden war und danach nicht mehr vorhanden war (vgl. dazu etwa Senat, VersR 1998, 316).
  • OLG Köln, 15.06.1992 - 5 U 191/91

    Rechtmäßigkeit der Verwertung von Niederschriften eines Zeugen aus dessen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.04.2005 - 20 U 239/04
    Dieses Protokoll bleibt verwertbar, eine entsprechende Anwendung des § 252 StPO ist nicht geboten (vgl. etwa OLG Köln, VersR 1993, 335).
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