Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Asylberechtigte; Haftung eines Rechtsanwalts wegen Verletzung von Hinweispflichten hinsichtlich eines Asylverfahrens
Verfahrensgang
- LG Bochum - 3 O 561/99
- OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1142
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (26)
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 354/98
Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
zur NJW H. 21/1995, S. 14; Zugehör: a.a.O. Rz. 1236; vgl. auch BGH NJW 2000, 1267 "spricht viel dafür").Dort hat der BGH sogar ausdrücklich ausgeführt, daß es nahe liege, einen Schaden des Mandanten bereits mit Versäumung einer Rechtsmittelfrist anzunehmen (vgl. auch BGH NJW 2000, 1267).
Zwar hat der Anwalt, wenn er vor Ablauf der Verjährung des Primäranspruchs begründeten Anlaß hat zu prüfen, ob er dem Mandanten durch einen Fehler Schaden zugefügt hat, auf einen möglichen Schadenersatzanspruch und auf die kurze Verjährung des § 51 b BRAO hinzuweisen (BGH NJW 1985, 2250; NJW 1992, 837; zuletzt BGH NJW 2000, 1267).
- BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84
Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Zwar hat der Anwalt, wenn er vor Ablauf der Verjährung des Primäranspruchs begründeten Anlaß hat zu prüfen, ob er dem Mandanten durch einen Fehler Schaden zugefügt hat, auf einen möglichen Schadenersatzanspruch und auf die kurze Verjährung des § 51 b BRAO hinzuweisen (BGH NJW 1985, 2250; NJW 1992, 837; zuletzt BGH NJW 2000, 1267).Zweck der Regelung des § 51 b BRAO ist es, den Rechtsanwalt vor einer langen Bedrohung durch Schadenersatzansprüche infolge anwaltlicher Pflichtverletzungen zu schützen, jedenfalls wenn sich ein berufstypisches Risiko verwirklicht hat (BGH NJW 1985, 2250;… Zugehör: a.a.O., Rz. 1168, 1175 und 1336).
- BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99
Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Die von dem Antragsteller zitierte Entscheidung des BGH (NJW 2000, 1263) stützt seine Rechtsansicht, daß es auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ankäme, gerade nicht.Diese Verpflichtung entfällt jedoch dann, wenn der Anwalt davon ausgehen darf, daß der Mandant gerade wegen der Haftungsfrage anwaltlich beraten wird oder auf anderem Wege sowohl über den Schadensersatzanspruch als auch dessen Verjährung Kenntnis erhalten hat (BGH NJW 1999, 2183, 2187/2188; vgl. auch NJW 2000, 1263, 1265;… Zugehör: a.a.O. Rz. 1284 und Rz. 1286).
- BGH, 09.07.1992 - IX ZR 50/91
Schadenseintritt bei fehlerhafter Prozeßführung des Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Der Schaden des Kläger ist nach der neuen Risiko-Schadens-Formel des BGH (NJW 1992, 2766; NJW 1992, 2828; NJW 1993, 2747; NJW 1996, 661; NJW 1996, 2929) entstanden, wenn sich die Vermögenslage des Geschädigten objektiv verschlechtert hat; die Verjährung beginnt schon dann, wenn der Eintritt eines ersten Schadens gewiß ist, auch wenn die weitere Schadensentwicklung noch ungewiß ist (…Zugehör:a.a.O., Rz. 1234).Bereits mit Versäumung der Klagefrist war eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten (vgl. BGH, NJW 1992, 2828, NJW 1994, 2822; NJW 1996, 48, 50; OLG Karlsruhe MDR 1990, 336; Senat (28 U 207/97) in OLG-Report 1998, 195 ff (betr. Berufungsbegründungsfrist); Zugehör, Die Verjährung in der Berufshaftung der Rechtsanwälte, Beil.
- BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93
Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem …
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Bereits mit Versäumung der Klagefrist war eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten (vgl. BGH, NJW 1992, 2828, NJW 1994, 2822; NJW 1996, 48, 50; OLG Karlsruhe MDR 1990, 336; Senat (28 U 207/97) in OLG-Report 1998, 195 ff (betr. Berufungsbegründungsfrist); Zugehör, Die Verjährung in der Berufshaftung der Rechtsanwälte, Beil. - BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93
Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Insbesondere muß er seinen Auftraggeber vor Nachteilen bewahren, soweit diese voraussehbar und vermeidbar sind (BGH NJW 1988, 563; NJW 1992, 1159; NJW 1993, 1320; NJW 1994, 1211; NJW 1995, 449). - BGH, 03.02.1998 - X ZR 27/96
Beiordnung eines Notanwalts
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Anders ist das jedoch dann, wenn die vertragliche Haftung gesetzliche Besonderheiten aufweist, die nach ihrem Zweck eine erschöpfende Regelung darstellt und sich daher auch auf die deliktischen Ansprüche auswirkt (BGH NJW 1987, 2008; NJW 1992, 1679; NJW 1998, 2282;… Zugehör: a.a.O., Rz. 1760 und Rz. 1335). - BGH, 12.12.1991 - I ZR 212/89
Verjährung von Schadensersatzansprüchen als unerlaubte Handlung neben solchen mit …
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Anders ist das jedoch dann, wenn die vertragliche Haftung gesetzliche Besonderheiten aufweist, die nach ihrem Zweck eine erschöpfende Regelung darstellt und sich daher auch auf die deliktischen Ansprüche auswirkt (BGH NJW 1987, 2008; NJW 1992, 1679; NJW 1998, 2282;… Zugehör: a.a.O., Rz. 1760 und Rz. 1335). - OLG Hamm, 19.03.1998 - 28 U 207/97
Verjährung von Regreßansprüchen gegen Anwälte
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Bereits mit Versäumung der Klagefrist war eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten (vgl. BGH, NJW 1992, 2828, NJW 1994, 2822; NJW 1996, 48, 50; OLG Karlsruhe MDR 1990, 336; Senat (28 U 207/97) in OLG-Report 1998, 195 ff (betr. Berufungsbegründungsfrist); Zugehör, Die Verjährung in der Berufshaftung der Rechtsanwälte, Beil. - BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92
Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Der Schaden des Kläger ist nach der neuen Risiko-Schadens-Formel des BGH (NJW 1992, 2766; NJW 1992, 2828; NJW 1993, 2747; NJW 1996, 661; NJW 1996, 2929) entstanden, wenn sich die Vermögenslage des Geschädigten objektiv verschlechtert hat; die Verjährung beginnt schon dann, wenn der Eintritt eines ersten Schadens gewiß ist, auch wenn die weitere Schadensentwicklung noch ungewiß ist (…Zugehör:a.a.O., Rz. 1234). - BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94
Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem …
- BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86
Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des …
- BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93
Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als …
- BGH, 13.06.1995 - IX ZR 121/94
Haftung des Rechtsanwalts für Berufung bei Testamentserrichtung
- BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95
Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …
- BGH, 15.04.1999 - IX ZR 328/97
Begriff des Auftraggebers; Lauf der Sekundärverjährung; Pflichten des …
- BGH, 17.10.1990 - IV ZR 197/89
Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Finanzierungsvermittlung
- BGH, 10.10.1989 - XI ZR 130/88
Kosten der Rechtsverfolgung im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen …
- OLG Karlsruhe, 23.06.1989 - 14 U 292/87
- BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung
- BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm
- BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85
Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den …
- BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94
Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt
- BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91
Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages
- BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91
Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung
- BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92
Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung
- BGH, 09.07.2009 - IX ZR 88/08
Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrags
Diese Auffassung schließt an die zu § 847 BGB ergangene Rechtsprechung an, nach der Gesundheitsschädigungen von Mandanten infolge anwaltlicher Fehler bei der Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb des Schutzzwecks der Anwaltshaftung liegen und deshalb keinen Schmerzensgeldanspruch auslösen können (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142, 1143 ;… OLG Braunschweig, Urt. v. 2. November 2000 - 2 U 13/00, n.v., m. Anm. Borgmann BRAK-Mitt. 2001, 290). - OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06
Anspruch auf Schadensersatz sowie Rückzahlung von Honorar gegen …
Mit der in Rechtsprechung und Schrifttum zur Anwaltshaftung zum Verhältnis von § 852 BGB a.F. und § 51 b BRAO a.F. ganz überwiegend vertretenen Auffassung ist deshalb davon auszugehen, dass zumindest ein fahrlässig begangenes Delikt gegen den Mandanten, das gleichzeitig eine Verletzung des Wirtschaftsprüfervertrages darstellt, allein nach der berufsrechtlichen Regelung verjährt (vgl. zur Anwaltshaftung: OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142;… Borgmann, Anwaltshaftung, 4. Aufl., S. 345;… Rinsche u.a., Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Rn. 969 ff.;… Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1439 ff. m.w.N.). - OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 83/04
Verjährung von Primär- und Sekundäransprüchen gegen Rechtsanwalt
Es spricht viel dafür, daß der - hier unterstellte - Schaden der Klägerin bereits mit dem Ablauf der Klagefrist gegen den Rückforderungsbescheid am 25.01.1999 eintrat und damit die Verjährungsfrist nach § 51 b 1. Alternative BRAO in Lauf setzte (so ausdrücklich OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142; tendenziell, wenn im Ergebnis auch offenlassend, BGH NJW 2000, 1265, 1267). - OLG München, 16.04.2008 - 15 U 4739/07 Das gilt ebenso für das Problem, ob die Verjährungsvorschrift des § 51b BRAO a.F. auf einen etwaigen Anspruch nach den §§ 823 Abs. 2 BGB , 43a Abs. 4 BRAO Anwendung findet (so Zugehör, Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn 1441 unter Hinweis auf OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142).