Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7038
OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00 (https://dejure.org/2000,7038)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2000 - 28 W 43/00 (https://dejure.org/2000,7038)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 28 W 43/00 (https://dejure.org/2000,7038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847; AsylVfG § 74 Abs. 1; BRAO § 51b
    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Asylberechtigte; Haftung eines Rechtsanwalts wegen Verletzung von Hinweispflichten hinsichtlich eines Asylverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 3 O 561/99
  • OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 354/98

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
    zur NJW H. 21/1995, S. 14; Zugehör: a.a.O. Rz. 1236; vgl. auch BGH NJW 2000, 1267 "spricht viel dafür").

    Dort hat der BGH sogar ausdrücklich ausgeführt, daß es nahe liege, einen Schaden des Mandanten bereits mit Versäumung einer Rechtsmittelfrist anzunehmen (vgl. auch BGH NJW 2000, 1267).

    Zwar hat der Anwalt, wenn er vor Ablauf der Verjährung des Primäranspruchs begründeten Anlaß hat zu prüfen, ob er dem Mandanten durch einen Fehler Schaden zugefügt hat, auf einen möglichen Schadenersatzanspruch und auf die kurze Verjährung des § 51 b BRAO hinzuweisen (BGH NJW 1985, 2250; NJW 1992, 837; zuletzt BGH NJW 2000, 1267).

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
    Zwar hat der Anwalt, wenn er vor Ablauf der Verjährung des Primäranspruchs begründeten Anlaß hat zu prüfen, ob er dem Mandanten durch einen Fehler Schaden zugefügt hat, auf einen möglichen Schadenersatzanspruch und auf die kurze Verjährung des § 51 b BRAO hinzuweisen (BGH NJW 1985, 2250; NJW 1992, 837; zuletzt BGH NJW 2000, 1267).

    Zweck der Regelung des § 51 b BRAO ist es, den Rechtsanwalt vor einer langen Bedrohung durch Schadenersatzansprüche infolge anwaltlicher Pflichtverletzungen zu schützen, jedenfalls wenn sich ein berufstypisches Risiko verwirklicht hat (BGH NJW 1985, 2250; Zugehör: a.a.O., Rz. 1168, 1175 und 1336).

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
    Die von dem Antragsteller zitierte Entscheidung des BGH (NJW 2000, 1263) stützt seine Rechtsansicht, daß es auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ankäme, gerade nicht.

    Diese Verpflichtung entfällt jedoch dann, wenn der Anwalt davon ausgehen darf, daß der Mandant gerade wegen der Haftungsfrage anwaltlich beraten wird oder auf anderem Wege sowohl über den Schadensersatzanspruch als auch dessen Verjährung Kenntnis erhalten hat (BGH NJW 1999, 2183, 2187/2188; vgl. auch NJW 2000, 1263, 1265; Zugehör: a.a.O. Rz. 1284 und Rz. 1286).

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 88/08

    Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrags

    Diese Auffassung schließt an die zu § 847 BGB ergangene Rechtsprechung an, nach der Gesundheitsschädigungen von Mandanten infolge anwaltlicher Fehler bei der Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb des Schutzzwecks der Anwaltshaftung liegen und deshalb keinen Schmerzensgeldanspruch auslösen können (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142, 1143 ; OLG Braunschweig, Urt. v. 2. November 2000 - 2 U 13/00, n.v., m. Anm. Borgmann BRAK-Mitt. 2001, 290).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Rückzahlung von Honorar gegen

    Mit der in Rechtsprechung und Schrifttum zur Anwaltshaftung zum Verhältnis von § 852 BGB a.F. und § 51 b BRAO a.F. ganz überwiegend vertretenen Auffassung ist deshalb davon auszugehen, dass zumindest ein fahrlässig begangenes Delikt gegen den Mandanten, das gleichzeitig eine Verletzung des Wirtschaftsprüfervertrages darstellt, allein nach der berufsrechtlichen Regelung verjährt (vgl. zur Anwaltshaftung: OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142; Borgmann, Anwaltshaftung, 4. Aufl., S. 345; Rinsche u.a., Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Rn. 969 ff.; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1439 ff. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 83/04

    Verjährung von Primär- und Sekundäransprüchen gegen Rechtsanwalt

    Es spricht viel dafür, daß der - hier unterstellte - Schaden der Klägerin bereits mit dem Ablauf der Klagefrist gegen den Rückforderungsbescheid am 25.01.1999 eintrat und damit die Verjährungsfrist nach § 51 b 1. Alternative BRAO in Lauf setzte (so ausdrücklich OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142; tendenziell, wenn im Ergebnis auch offenlassend, BGH NJW 2000, 1265, 1267).
  • OLG München, 16.04.2008 - 15 U 4739/07
    Das gilt ebenso für das Problem, ob die Verjährungsvorschrift des § 51b BRAO a.F. auf einen etwaigen Anspruch nach den §§ 823 Abs. 2 BGB , 43a Abs. 4 BRAO Anwendung findet (so Zugehör, Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn 1441 unter Hinweis auf OLG Hamm NJW-RR 2001, 1142).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht