Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13146
OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08 (https://dejure.org/2008,13146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08 (https://dejure.org/2008,13146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 3 Ss OWi 434/08 (https://dejure.org/2008,13146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde gegen eine Verurteilung zu einer Geldbuße wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Zulässigkeit der Feststellung einer Täterschaft anhand eines humanbiologischen Gutachtens

  • Judicialis

    OWiG § 71 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; StPO § 267 Abs. 1 S. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08
    Bei einem humanbiologischen, somit anthropologischen Gutachten werden anhand von Lichtbildern der Raumüberwachungskamera eine bestimmte Zahl deskriptiver morphologischer Merkmale (z. B. Nasenfurche, Nasenkrümmung etc.) oder von Körpermaßen des Täters herausgearbeitet und mit den entsprechenden Merkmalen des Tatverdächtigen verglichen (BGH, Urteil vom 27.10.1999, NJW 2000, S. 1350; BGH, NStZ 1991, S. 596).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er von der Sachkunde des Sachverständigen überzeugt ist und sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 27.10.1999 in NJW 2000, S. 1350; BGHSt 12, 311, 314 in NJW 1959, S. 780; BGH, NStZ 1991, S. 596).

    Zudem müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Lichtbilder, die für ein anthropologisches Identitätsgutachten als Identifizierungsgrundlage dienen, eine gewisse Qualität aufweisen, um überhaupt als Grundlage einer Identifizierung geeignet zu sein (BGH, Urteil vom 15.02.2005, NStZ 2005, S. 458, 459; BGH NStZ 1991, S. 596).

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08
    Bei einem humanbiologischen, somit anthropologischen Gutachten werden anhand von Lichtbildern der Raumüberwachungskamera eine bestimmte Zahl deskriptiver morphologischer Merkmale (z. B. Nasenfurche, Nasenkrümmung etc.) oder von Körpermaßen des Täters herausgearbeitet und mit den entsprechenden Merkmalen des Tatverdächtigen verglichen (BGH, Urteil vom 27.10.1999, NJW 2000, S. 1350; BGH, NStZ 1991, S. 596).

    Ein solches Gutachten stellt kein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie beispielsweise das daktyloskopische Gutachten dar (BGH, Urteil vom 27.10.1999, NJW 2000, S. 1350, 1351; OLG Hamm, Beschluss vom 26.05.2008, 3 SsOWi 793/07; OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2004, 1 SsOWi 281/04).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er von der Sachkunde des Sachverständigen überzeugt ist und sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 27.10.1999 in NJW 2000, S. 1350; BGHSt 12, 311, 314 in NJW 1959, S. 780; BGH, NStZ 1991, S. 596).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08
    Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob es sich um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt, sowie nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGHSt 39, 291, 296 f. in NJW 1993, S. 381).

    Eine im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann nur ausreichen, wenn es sich um ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie das daktyloskopische Gutachten, die Blutalkoholanalyse oder die Bestimmung von Blutgruppen handelt (BGHSt 39, 291, 297 ff. in NJW 1993, S. 3081).

  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08
    Zudem müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Lichtbilder, die für ein anthropologisches Identitätsgutachten als Identifizierungsgrundlage dienen, eine gewisse Qualität aufweisen, um überhaupt als Grundlage einer Identifizierung geeignet zu sein (BGH, Urteil vom 15.02.2005, NStZ 2005, S. 458, 459; BGH NStZ 1991, S. 596).

    Das Gericht wird in solchen Fällen zunächst selbst beurteilen, ob die Tataufnahmen als Anknüpfungstatsachen für eine Begutachtung geeignet sind und gegebenenfalls bei Verneinung einer Eignung keinen Anlass für eine Begutachtung sehen (BGH, Urteil vom 15.02.2005, NStZ 2005, S. 458, 459).

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 1 Ss OWi 281/04

    Täterschaft des Betroffenen; Identifizierung; Lichtbild; Vergleichsgutachten;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08
    Ein solches Gutachten stellt kein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie beispielsweise das daktyloskopische Gutachten dar (BGH, Urteil vom 27.10.1999, NJW 2000, S. 1350, 1351; OLG Hamm, Beschluss vom 26.05.2008, 3 SsOWi 793/07; OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2004, 1 SsOWi 281/04).
  • OLG Hamm, 26.05.2008 - 3 Ss OWi 793/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; anthropolisches

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08
    Ein solches Gutachten stellt kein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie beispielsweise das daktyloskopische Gutachten dar (BGH, Urteil vom 27.10.1999, NJW 2000, S. 1350, 1351; OLG Hamm, Beschluss vom 26.05.2008, 3 SsOWi 793/07; OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2004, 1 SsOWi 281/04).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er von der Sachkunde des Sachverständigen überzeugt ist und sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 27.10.1999 in NJW 2000, S. 1350; BGHSt 12, 311, 314 in NJW 1959, S. 780; BGH, NStZ 1991, S. 596).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08
    Wenn jedoch eine prozessordnungsgemäße Verweisung auf das Beweisfoto nicht erfolgt ist, muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgebildete Person, jedenfalls aber mehrere charakteristische Identifizierungsmerkmale, so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei der Betrachtung des Fotos eine Prüfung dahingehend ermöglicht wird, ob das Foto zur Identifizierung generell geeignet ist (BGHSt 41, 376 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2002, MZV 2002, S. 472, 473) und hier zudem, ob das Foto zum Ausschluss einer bestimmten anderen verdächtigen Person geeignet ist.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08
    Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich danach, ob es sich um eine standardisierte Untersuchungsmethode handelt, sowie nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGHSt 39, 291, 296 f. in NJW 1993, S. 381).
  • OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 (6) Ss OWi 987/09

    Fahrverbot, Verhängung, Anforderungen, Urteilsgründe

    Die Urteilsgründe genügen dabei den Anforderungen, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Darstellung von anthropologischen Sachverständigengutachten (zu vgl. OLG Hamm, SVR 2009, 269-270; OLG Hamm, DAR 2008, 395-398; OLG Hamm, NZV 2000, 428-429, jeweils m. w. N.) und an die Darstellung der Ordnungsgemäßheit des Messverfahrens unter Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens zu stellen sind.
  • OLG Koblenz, 21.09.2012 - 2 SsBs 54/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Fahreridentifizierung anhand eines

    Den zutreffenden Ausführungen (vgl. hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 2010 - 2 SsBs 76/10 -, vom 14. Juli 2004 - 2 Ss 40/04 - und vom 5. Juli 2012 - 2 SsBs 64/12 - OLG Hamm in SVR 2009, 269; OLG Celle in NZV 2002, 472 ) tritt der Senat bei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht