Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.07.2011 - I-13 U 108/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Ermittlung des Normaltarifs auf der Grundlage eines Mittelwerts aus Schwacke Mietpreisspiegel und Fraunhofer-Studie
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Mittelwert Fraunhofer-Schwacke
- captain-huk.de
Zum Schwacke/Fraunhofer Streit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 1
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 19.07.2010 - 21 O 489/08
- OLG Hamm, 20.07.2011 - I-13 U 108/10
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
Das ist der Betrag, den ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf; das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur der günstigere (also der sog. "Normaltarif" und nicht der höhere Unfallersatztarif) ersatzfähig ist (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09).Dementsprechend ist der Senat an die Auffassung des Landgerichts zur maßgeblichen Schätzungsgrundlage keinesfalls gebunden (vgl. zum Ganzen nur das Urteil des BGH vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09 m.w.Nachw.).
Er hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass die Eignung von Listen und Tabellen als Grundlage der Schadensschätzung nur dann der Aufklärung bedarf, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. zum Ganzen BGH, VersR 2010, 1054; VersR 2011, 643 und jüngst das Urteil v. 12.04.2011 - VI ZR 300/09).
Beide Marktpreiserhebungen sind - wie der BGH nochmals in der jüngsten Entscheidung vom 12.04.2011, VI ZR 300/09 bekräftigt hat - grundsätzlich trotz jeweils in der allgemeinen Diskussion aufgezeigter Kritikpunkte als Schätzungsgrundlage geeignet.
Wie sich aus dem bereits mehrfach erwähnten jüngsten Urteil des BGH vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09 ergibt, ist ein solcher Aufschlag nicht etwa generell als ersatzfähig anzusehen.
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
Er hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass die Eignung von Listen und Tabellen als Grundlage der Schadensschätzung nur dann der Aufklärung bedarf, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. zum Ganzen BGH, VersR 2010, 1054; VersR 2011, 643 und jüngst das Urteil v. 12.04.2011 - VI ZR 300/09).In der Instanzrechtsprechung wird teilweise eine Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten allein auf Basis der Schwackelisten, teilweise eine Schätzung allein auf Basis des Fraunhofer-Mietpreisspiegels und teilweise (wie hier vom Landgericht) eine Schätzung nach dem Mittelwert zwischen beiden Erhebungen befürwortet [vgl. dazu nur die Nachweise in dem vorgenannten BGH-Urteil vom 12.04.2011 und auch dem BGH-Urteil, VersR 2011, 643 ; besonders genannt seien beispielhaft die Entscheidungen des OLG Köln - 5. Zivilsenat, NZV 2010, 614 (für Schwacke), des OLG Hamburg, NZV 2009, 394 (für Fraunhofer) sowie des OLG Köln - 11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 (für Mittelwert zwischen beiden Erhebungen)].
Sofern nämlich konkrete Tatsachen aufgezeigt werden, aus denen sich Mängel der als Schätzungsgrundlage herangezogenen Liste/n ergeben, die sich auf den zu entscheidenden Einzelfall erheblich auswirken, muss dem vorrangig durch entsprechende Sachaufklärung nachgegangen werden (vgl. dazu nur BGH, VersR 2011, 643 und VersR 2010, 1054).
Damit haben die Beklagten aus Sicht des Senats hinreichend konkret einzelfallbezogene Einwände gegen die Geeignetheit der Schwackeliste als Grundlage für eine Schätzung der in den vorliegenden 20 Fällen notwendigen Mietwagenkosten - konkret des zunächst einmal (im Ausgangspunkt) maßgebenden "Normaltarifs" - vorgetragen und unter Beweis gestellt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen allgemein BGH, VersR 2010, 1054 und VersR 2011, 643; aus Sicht des Senats zu streng hingegen OLG Köln, NZV 2010, 614 ff.).
- BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
Er hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass die Eignung von Listen und Tabellen als Grundlage der Schadensschätzung nur dann der Aufklärung bedarf, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. zum Ganzen BGH, VersR 2010, 1054; VersR 2011, 643 und jüngst das Urteil v. 12.04.2011 - VI ZR 300/09).Sofern nämlich konkrete Tatsachen aufgezeigt werden, aus denen sich Mängel der als Schätzungsgrundlage herangezogenen Liste/n ergeben, die sich auf den zu entscheidenden Einzelfall erheblich auswirken, muss dem vorrangig durch entsprechende Sachaufklärung nachgegangen werden (vgl. dazu nur BGH, VersR 2011, 643 und VersR 2010, 1054).
Damit haben die Beklagten aus Sicht des Senats hinreichend konkret einzelfallbezogene Einwände gegen die Geeignetheit der Schwackeliste als Grundlage für eine Schätzung der in den vorliegenden 20 Fällen notwendigen Mietwagenkosten - konkret des zunächst einmal (im Ausgangspunkt) maßgebenden "Normaltarifs" - vorgetragen und unter Beweis gestellt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen allgemein BGH, VersR 2010, 1054 und VersR 2011, 643; aus Sicht des Senats zu streng hingegen OLG Köln, NZV 2010, 614 ff.).
- OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
In der Instanzrechtsprechung wird teilweise eine Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten allein auf Basis der Schwackelisten, teilweise eine Schätzung allein auf Basis des Fraunhofer-Mietpreisspiegels und teilweise (wie hier vom Landgericht) eine Schätzung nach dem Mittelwert zwischen beiden Erhebungen befürwortet [vgl. dazu nur die Nachweise in dem vorgenannten BGH-Urteil vom 12.04.2011 und auch dem BGH-Urteil, VersR 2011, 643 ; besonders genannt seien beispielhaft die Entscheidungen des OLG Köln - 5. Zivilsenat, NZV 2010, 614 (für Schwacke), des OLG Hamburg, NZV 2009, 394 (für Fraunhofer) sowie des OLG Köln - 11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 (für Mittelwert zwischen beiden Erhebungen)].Damit haben die Beklagten aus Sicht des Senats hinreichend konkret einzelfallbezogene Einwände gegen die Geeignetheit der Schwackeliste als Grundlage für eine Schätzung der in den vorliegenden 20 Fällen notwendigen Mietwagenkosten - konkret des zunächst einmal (im Ausgangspunkt) maßgebenden "Normaltarifs" - vorgetragen und unter Beweis gestellt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen allgemein BGH, VersR 2010, 1054 und VersR 2011, 643; aus Sicht des Senats zu streng hingegen OLG Köln, NZV 2010, 614 ff.).
- LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09
Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
Bei dieser Sachlage erscheint es dem Senat durchaus sachgerecht, mit dem Landgericht auf den Mittelwert zwischen den sich auf Basis beider Listen jeweils (unter Berücksichtigung von Korrekturfaktoren, insbes. im Hinblick auf den tatsächlichen Anmietzeitpunkt, Mehrwertsteuersatz etc., bzw. - bei Schwacke - Hinzurechnung eines Kostenanteils für Vollkasko) ergebenden Tarif abzustellen (so neben dem bereits oben zitierten Urteil des OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396 etwa auch LG Köln, Schaden-Praxis 2010, 398 und LG Bielefeld, SVR 2010, 221; die Einwände von Sander, VersR 2011, 460 ff. erscheinen dem Senat nicht durchgreifend, da die Unterschiede der Listen - etwa bzgl. der Einbeziehung des Vollkaskoschutzes in den Grundtarif - jeweils bei der konkreten Berechnung berücksichtigt worden sind).des Preises für lediglich 1 Miettag (vgl. dazu auch OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396 und LG Bielefeld, SVR 2010, 221 sowie das Senatsurteil, Schaden-Praxis 2010, 351).
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Anforderungen an die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
So hat der BGH in diesem Urteil - unter Hinweis auf sein Urteil VersR 2009, 83 - die Ersatzfähigkeit eines solchen Aufschlages davon abhängig gemacht, dass dargelegt und erforderlichenfalls bewiesen wird, dass dem Geschädigten in der konkreten Situation kein günstigerer Normaltarif zugänglich war (vgl. dazu auch das Senatsurteil, Schaden-Praxis 2010, 351). - OLG Hamburg, 15.05.2009 - 14 U 175/08
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Mietwagenkostenersatz nach dem Fraunhofer …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
In der Instanzrechtsprechung wird teilweise eine Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten allein auf Basis der Schwackelisten, teilweise eine Schätzung allein auf Basis des Fraunhofer-Mietpreisspiegels und teilweise (wie hier vom Landgericht) eine Schätzung nach dem Mittelwert zwischen beiden Erhebungen befürwortet [vgl. dazu nur die Nachweise in dem vorgenannten BGH-Urteil vom 12.04.2011 und auch dem BGH-Urteil, VersR 2011, 643 ; besonders genannt seien beispielhaft die Entscheidungen des OLG Köln - 5. Zivilsenat, NZV 2010, 614 (für Schwacke), des OLG Hamburg, NZV 2009, 394 (für Fraunhofer) sowie des OLG Köln - 11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 (für Mittelwert zwischen beiden Erhebungen)]. - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
Grundsätzlich kann dem Geschädigten nach Auffassung des Senats auch der Einsatz einer Kreditkarte bzw. die Stellung einer Kaution zugemutet werden, so dass zur Bestimmung der allein ersatzfähigen notwendigen Mietkosten auch auf Angebote zurückgegriffen werden kann, die nur gegen Kreditkarte/Kaution verfügbar sind; es ist weder von Seiten der (insoweit jedenfalls sekundär darlegungspflichtigen) Klägerin konkret dargetan noch sonst ersichtlich, dass vorliegend den Geschädigten etwa eine Vorleistung (via Kreditkarte oder Kaution) wegen damit verbundener Einschränkung der gewohnten Lebensführung nicht zumutbar gewesen wäre (vgl. dazu allgemein nur Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 249, Rdn. 34 sowie BGH, NJW 2007, 1676).
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Stattdessen verweist der Senat exemplarisch auf die zutreffenden zusammenfassenden Ausführungen in den Urteilen des OLG Hamm (RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 11), des OLG Karlsruhe (…NZV 2011, 553 juris-Rdnr. 39 ff.) und des OLG Saarbrücken (…NZV 2010, 242 juris-Rdnr. 41 ff.).42 Aufgrund dessen ist nach Auffassung des Senats in der Weise zu verfahren, dass ungeachtet der tatsächlichen Anmietung eines geringerklassigen Ersatzfahrzeugs zunächst für die Ermittlung des Normalpreises nach der Schwacke- und Fraunhofer-Tabelle auf die Fahrzeugklasse des unfallbeschädigten Fahrzeugs abzustellen ist und dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag zu berücksichtigen sind, den der Senat in seiner neueren Rechtsprechung auf 5 % der Mietwagenkosten bemisst (so auch OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 20 i. V. m. Rdnr. 28 und LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rdnr. 80 und Rdnr. 124; vgl. ferner OLG Celle, Urteil vom.
Demgegenüber ziehen das LG Dortmund (a. a. O. juris-Rdnr. 82) sowie das OLG Hamm (RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 21) auch bei Schwacke das arithmetische Mittel heran.
Nach anderer Ansicht (z. B. OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 18) wird dagegen so verfahren, dass aus der tatsächlichen Gesamtmietzeit der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken herausgenommen und der sich daraus ergebende 1TagesWert errechnet wird, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird.
Dann aber sind die Werte der Fraunhofer-Tabelle und der Schwacke-Liste prinzipiell vergleichbar und zunächst einmal nicht weiter zu korrigieren (so auch OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 23).
213 Nach Ansicht des Senats ist allerdings für einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif jedenfalls dann kein Raum, wenn der Geschädigte nicht nachgewiesen hat, dass ihm trotz entsprechender Anstrengungen in der konkreten Situation keine Anmietung zum günstigeren Normaltarif möglich war (so auch BGH, Urteil vom 12. April 2011 VI ZR 300/09 Rdnr. 11 und OLG Hamm, RuS 2011, 536 juris-Rdnr. 27;… im Ergebnis ebenso z. B. OLG Frankfurt, SP 2010, 401 juris-Rdnr. 31; OLG Köln, SP 2010, 396 juris-Rdnrn. 9 ff.; OLG Köln, 15 U 9/11 und OLG Köln, NZV 2011, 450 sowie OLG Stuttgart, NZV 2011, 556 juris-Rdnrn. 79 ff.).
- OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgeblichen Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Vielmehr nimmt der Senat insoweit Bezug auf die zusammenfassenden Ausführungen der Urteile der Oberlandesgerichte Köln (11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.), Hamm (RuS 2011, 536 ff.), Karlsruhe (NZV 2011, 553 ff.) und Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
- OLG Dresden, 04.11.2020 - 1 U 995/20
Unfallschadenregulierung, Mietwagenkosten, OLG Dresden
Auch Gegenstand der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.07.2011 (Az.: 13 U 108/08, r+s 2011, 536, 538) war der "Fraunhofer Marktspiegel".
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14
Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur …
Aufgrund der diskutierten Vor- und Nachteile beider Erhebungen wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch eine Schadensschätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen (sogenannte "Fracke-Lösung") befürwortet, um auf diese Weise die Schwächen der beiden Erhebungsmethoden auszugleichen (z.B.: OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013, Az. 1 U 130/12; OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013, Az. 14 U 51/13; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2011, Az. 13 U 108/10; OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, Az. 15 U 9/12; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014, Az. 1 U 165/11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2009, Az. 1 U 165/11 - jeweils zitiert nach juris). - OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Den ortsüblichen Normaltarif schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens F2 (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Vielmehr nimmt der Senat insoweit Bezug auf die zusammenfassenden Ausführungen der Urteile der Oberlandesgerichte Köln (11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.), Hamm (RuS 2011, 536 ff.), Karlsruhe (NZV 2011, 553 ff.) und Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
- OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Automietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden: Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden: Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln -11. Zivilsenat-, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Vielmehr nimmt der Senat insoweit Bezug auf die zusammenfassenden Ausführungen der Urteile der Oberlandesgerichte Köln (11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.), Hamm (RuS 2011, 536 ff.), Karlsruhe (NZV 2011, 553 ff.) und Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.).
- AG Olpe, 23.04.2014 - 25 C 835/12
Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Die Beklagte war für die Erschütterung der Angaben der Schwacke-Liste beweis- und vorschusspflichtig (vgl. OlG Hamm, Urteil v. 20.07.2011, 13 U 108/10, zitiert nach juris Rn. 14). - OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 1 U 114/14
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Bei der Ermittlung des angemessenen "Normaltarifs" nach dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel ist aus der tatsächlichen Gesamtmietzeit der davon umfasste größte im Fraunhofer-Marktpreisspiegel berücksichtigte Anmietzeitraum (1-Tages-Wert, 3-Tages-Wert oder Wochenpauschale) heranzuziehen und der sich daraus ergebende 1-Tages-Wert mit der Anzahl der Gesamtmiettage zu multiplizieren (OLG Hamm, RuS 2011, 536, Rn. 18 m.N. - zitiert nach juris). - AG Königswinter, 29.11.2022 - 10 C 23/22 Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgeblichen Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).
Vielmehr nimmt der Senat insoweit Bezug auf die zusammenfassenden Ausführungen der Urteile der Oberlandesgerichte Köln (11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.), Hamm (RuS 2011, 536 ff.), Karlsruhe (NZV 2011, 553 ff.) und Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
- LG Meiningen, 24.08.2017 - 4 S 171/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensgeringhaltungspflichtverletzung bei …
Weiterhin ist hier ist zu beachten, dass dem Geschädigten auch der Einsatz einer Kreditkarte bzw. die Stellung einer Kaution zuzumuten ist, so dass zur Bestimmung der allein ersatzfähigen notwendigen Mietkosten auch auf Angebote zurückgegriffen werden kann, die nur gegen Kreditkarte/Kaution verfügbar sind, es sei denn, der insoweit jedenfalls sekundär darlegungspflichtige Geschädigte trägt konkret vor, dass ihm eine Vorleistung (z.B. via Kreditkarte oder Kaution) wegen damit verbundener Einschränkung der gewohnten Lebensführung nicht zumutbar gewesen wäre (…BGH, VersR 2007, 706 = NJW 2007, 1676 = NZV 2007, 290 = DAR 2007, 328 = BGHReport 2007, 598 = Schaden-Praxis 2007, 254 MDR 2007, 948 = RuS 2007, 342; OLG Hamm, RuS 2011, 536 = Schaden-Praxis 2012, 75; OLG Bamberg, Schaden-Praxis 2009, 19: ThürOLG, Schaden-Praxis 2008, 223 = OLGR Jena 2007, 985; OLG München, Schaden-Praxis 2006, 137 = NZV 2006, 381 - zitiert nach juris -). - AG Essen, 26.02.2016 - 20 C 322/15
Grundsätze zur Festellung des Umfangs der Erstattungsfähigkeit geltend gemachter …
- LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten
- LG Arnsberg, 26.02.2013 - 5 S 46/11
Zum Anspruch auf unfallbedingte Mietwagenkosten
- AG Auerbach, 23.06.2021 - 1 C 281/19
Anforderungen an den Ersatz von Mietwagenkosten
- LG Detmold, 02.10.2013 - 10 S 17/13
Aufsichtspflichten gegenüber minderjährigen Kindern, Ersatz von Mietwagenkosten
- LG Münster, 10.11.2020 - 3 S 100/19
- LG Nürnberg-Fürth, 26.01.2012 - 8 S 9381/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Geeignetheit der Schwacke-Liste zur Bestimmung …
- AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für ersatzfähige …
- AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
- AG Hannover, 10.12.2015 - 430 C 7532/15
- AG Osnabrück, 27.02.2020 - 53 C 2865/19
- AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14
Schadensersatz aus Verkehrsunfall
- LG Düsseldorf, 30.10.2015 - 22 S 188/15
Abtretung der Schadensersatzansprüche auf Erstattung von Mietwagenkosten
- LG Düsseldorf, 23.04.2014 - 7 O 143/13
Erstattungsfähige Mietwagenkosten i.R.d. . Schadensersatzes nach Verkehrsunfall
- LG Stuttgart, 08.07.2014 - 26 O 33/14
- LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Mietwagenkosten nach arithmetischem …
- LG Hagen, 01.12.2017 - 1 S 82/17
Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten in voller Höhe; Angemessene …
- LG Münster, 20.12.2018 - 3 S 40/18
Ersatzfähigkeit der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs durch den …
- LG Essen, 28.08.2014 - 10 S 184/14
Anspruch eines Mietwagenunternehmers auf Ausgleich der Mietwagenkosten nach einem …
- AG Braunschweig, 17.06.2021 - 11 C 2148/20
- LG Halle, 27.03.2017 - 1 S 228/16
- LG Essen, 06.06.2013 - 10 S 113/13
Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
- AG Hattingen, 10.06.2016 - 11 C 228/15
Erstattung der Mietwagenkosten bei Erforderlichkeit i.R.e. …
- LG Aachen, 28.02.2014 - 6 S 138/13
Unfallersatztarif
- LG Arnsberg, 15.07.2020 - 3 S 142/19
- LG Siegen, 15.12.2014 - 3 S 26/14
Mietwagenkosten
- LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
Ersatz der Mietwagenkosten für Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach …
- AG Arnsberg, 11.01.2021 - 3 C 241/20
- AG Dortmund, 13.04.2017 - 416 C 8234/16
- AG Hattingen, 24.04.2019 - 11 C 270/18
Unfallregulierung, Mietwagen, Reparaturkosten, Verbringungskosten
- AG Hannover, 06.03.2018 - 528 C 9897/17
- AG Geilenkirchen, 25.01.2017 - 10 C 80/16
- LG Essen, 06.01.2017 - 11 O 271/15
Unfall an einer ampelgeregelten Kreuzung - Haftungsverteilung
- AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
Nutzungsausfall: Mietwagen bei kurzer Strecke
- LG Münster, 28.08.2018 - 3 S 141/17
- LG Stuttgart, 19.12.2014 - 20 O 315/14
- LG Arnsberg, 15.01.2014 - 3 S 88/13
Erstattungsfähige Mietwagenkosten im Zusammenhang mit Schadensersatz nach …
- LG Lübeck, 20.12.2013 - 1 S 87/13
Verkehrsunfall - Schätzungsgrundlage der ersatzfähigen Mietwagenkosten
- LG Stuttgart, 26.03.2012 - 26 O 48/10
- LG Dortmund, 07.01.2014 - 21 O 359/12
Verkehrsunfall zwischen Schnellfahrer und Fahrspurwechsler auf Bundesautobahn
- LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13
Schmerzensgeld - Mietwagenkosten - Normaltarif - Schwacke - Fraunhofer
- AG Essen, 17.09.2012 - 135 C 45/12
Berücksichtigung der Schwacke Listen und Fraunhofer Tabellen bei der Ermittlung …
- LG Halle, 16.05.2012 - 1 S 64/11
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach …
- AG Geldern, 06.04.2022 - 31 C 224/21
- LG Würzburg, 28.02.2018 - 42 S 1949/17
Unfallregulierung, Mietwagen
- AG Bonn, 07.09.2017 - 115 C 66/17
- LG Itzehoe, 27.11.2015 - 1 S 13/15
- AG Essen, 26.08.2015 - 135 C 234/14
- AG Düsseldorf, 13.07.2015 - 58 C 18581/14
- LG Siegen, 18.05.2015 - 3 S 15/15
Mietwagenkosten
- AG Essen, 18.03.2013 - 135 C 164/12
Berechnung des fiktiv geltend gemachten Sachschadens i.R.d. Schadensersatzes nach …
- AG Borken, 13.09.2012 - 13 C 63/12
- LG Landshut, 06.04.2020 - 15 S 669/20
- AG Gemünden/Main, 18.03.2019 - (V) 14 C 737/18
Unfallregulierung
- AG Hagen, 02.05.2018 - 16 C 176/17
- AG Göttingen, 26.01.2018 - 22 C 166/17
- LG Dortmund, 17.12.2014 - 21 O 148/12
- LG Landshut, 15.11.2017 - 13 S 2593/17