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   OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99   

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https://dejure.org/2000,3731
OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99 (https://dejure.org/2000,3731)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2000 - 3 U 211/99 (https://dejure.org/2000,3731)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2000 - 3 U 211/99 (https://dejure.org/2000,3731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung eines Buches; Satireform; Real existierend; Gymnasium; Pestalozzis Erben; Werturteil

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; BGB § 1004; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veröffentlichung eines Buches in Satireform über ein real existierendes Gymnasium; "Pestalozzis Erben"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2002, 387
  • afp 2002, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Regelmäßig treten Belange der Meinungsfreiheit allerdings nur dann zurück, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbleidigung oder als Schmähkritik darstellt (BVerfGE 93, 266, 293 f. = NJW 1995, 3303).

    Sind mehrere sich gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem auf Unterlassen in Anspruch genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BVerfG NJW 1995, 3303, 3305; BGHZ 139, 95 = NJW 1998, 3047; BGH NJW 2000, 1036, 1037, 1039).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Dabei ist diese Sonderstellung so zu fassen, daß der Aussagekern von der Einkleidung zu trennen und beides gesondert zu prüfen ist (BVerfG NJW 1987, 2661; BGH NJW 2000, 1036, 1039).

    Sind mehrere sich gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem auf Unterlassen in Anspruch genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BVerfG NJW 1995, 3303, 3305; BGHZ 139, 95 = NJW 1998, 3047; BGH NJW 2000, 1036, 1037, 1039).

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Die Äußerung muß sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpfen (BGH NJW 1974, 1762, 1763; BVerfGE 82, 272, 283 = NJW 1991, 95).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Dabei ist diese Sonderstellung so zu fassen, daß der Aussagekern von der Einkleidung zu trennen und beides gesondert zu prüfen ist (BVerfG NJW 1987, 2661; BGH NJW 2000, 1036, 1039).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Sind mehrere sich gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem auf Unterlassen in Anspruch genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BVerfG NJW 1995, 3303, 3305; BGHZ 139, 95 = NJW 1998, 3047; BGH NJW 2000, 1036, 1037, 1039).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Jedoch gilt der Schutz der Meinungsfreiheit unabhängig davon, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, emotional oder rational, stilvoll oder stillos ist (BverfGE 61, 1, 7 = NJW 1983, 1415).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Die Äußerung muß sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpfen (BGH NJW 1974, 1762, 1763; BVerfGE 82, 272, 283 = NJW 1991, 95).
  • OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03

    Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total

    Dabei ist zu beachten, dass auch die "entkleidete" Aussage die Eigenart einer satirischen Inszenierung behält (BVerfG, NJW 1987, 2661; BGH, NJW 2000, 1036, 1039f; OLG Hamm, OLGReport 2002, 201, 203; Löffler/ Steffen, Presserecht, 4. Aufl., § 6 LPG Rn. 78c; Palandt/ Sprau, a. a. O., § 823 Rn. 107).
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 350/02

    Zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Roman -

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn H ..., gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2001 - VI ZR 401/00 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. September 2000 - 3 U 211/99 - 1 BvR 350/02 -, 2. des Herrn L ... gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2001 - VI ZR 401/00 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. September 2000 - 3 U 211/99 - 1 BvR 402/02 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Dezember 2007 einstimmig beschlossen:.
  • KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Romanveröffentlichung: Frage der

    Auch wenn der Grad der Verfremdung der handelnden Personen vergleichsweise gering ist, wie sich insbesondere an den oben dargestellten Parallelen der Figur "Irene" zu der Verfügungsklägerin zeigt, ist doch jedenfalls das Bemühen um einen schöpferischen Prozess zu erkennen, Dasein von und in der Realität zu klären, indem der Autor seine subjektiven Erfahrungen aus der Realität in den Roman einbringt (vgl. OLG Hamm OLGR 2002, 201, 204).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2002 - 6 W 60/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für

    In der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte ist umstritten, ob § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht beim Prozessgericht zugelassen ist und der am Sitz des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit erstattet werden, als seine Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen ist, nach der Neufassung des § 78 ZPO durch das RABerufsRNeuOG zum 01.01.00 auch auf den beim (angerufenen) Landgericht nicht zugelassenen, dort aber wegen seiner Zulassung bei einem anderen Landgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt anzuwenden ist (vgl. für eine Erstattung : OLG Bamberg OLGR 2002, 117; OLG Bremen OLGR 2001, 337 [für den in der Nähe einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalt]; OLG Dresden OLGR 2001, 564 [in einer Vergabesache]; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 490; 2002, 94; OLG Jena OLGR 2002, 127 [begrenzt auf die fiktiven Kosten eines am Gerichtsort ansässigen Unterbevollmächtigten]; OLG Nürnberg OLGR 2002, 17 [im Fall des Mahnverfahrens, bei dem mit Widerspruch nicht zu rechnen war]; dagegen : OLG Brandenburg OLGR 2001, 393; OLG Hamburg OLGR 2001, 96; OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] OLGR 2001, 54; OLG Koblenz JurBüro 2002, 202; OLG München NJW-RR 2001, 997; OLGR 2001, 241; 2002, 56; OLGR 2002, 195 [für den Fall, dass ein Mitglied der überörtlichen Sozietät beim Prozessgericht zugelassen ist]; OLG Nürnberg, B. v. 21.05.02 - 3 W 1503/02, juris; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 119; differenzierend : KG KGR 2001, 102 [erstattungsfähig, soweit kein einfach gelagerter Routinefall]; 2002, 152 [erstattungsfähig, soweit Anreiseweg des Anwalts nicht größer als der Anreiseweg der Partei zum Prozessgericht]; ebenso OLG Frankfurt OLGR 2000, 301; OLG Hamm OLGR 2002, 201 [das darauf abhebt, ob die höheren Kosten für die Partei erkennbar gewesen sind]; OLG Schleswig OLGR 2001, 51 [erstattungsfähig, wenn bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären]).
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