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   OLG Hamm, 20.10.2008 - 4 Ss OWi 553/08 (1)   

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https://dejure.org/2008,9365
OLG Hamm, 20.10.2008 - 4 Ss OWi 553/08 (1) (https://dejure.org/2008,9365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2008 - 4 Ss OWi 553/08 (1) (https://dejure.org/2008,9365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 4 Ss OWi 553/08 (1) (https://dejure.org/2008,9365)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    OWiG § 80, StPO § 345 Abs. 2, StVZO 31 a Abs. 3
    Rechtsbeschwerdebegründung, Unterzeichnung mit Zusatz i.V., Unterzeichnung durch Vertreter, Übernahme der vollen Verantwortung, Unzulässigkeit, Hauptverhandlung ohne Verteidiger, Anforderungen an das Rügevorbringen, Terminsverlegungsantrag, Mitteilung der Entscheidung ...

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung eines Verwerfungsurteils in der Rechtsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Rechtsbeschwerdebegründung bei ihrer Unterzeichung mit dem Zusatz "i.V." ; Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches bei einem verschuldeten Unvermögen der Aushändigung des Buches

  • Judicialis

    OWiG § 73 Abs. 2; ; OWiG § 74 Abs. 1; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; StPO § 233 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 338 Nr. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73 Abs. 2; OWiG § 74 Abs. 2
    Überprüfung eines Verwerfungsurteils in der Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    OWiG § 80 ; StPO § 345 Abs. 2 ; StVZO § 31a Abs. 3
    Formerfordernisse bei einer Rechtsbeschwerdebegründung; Unterzeichnung mit Zusatz "i.V."

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 353 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 18.04.2000 - 2 Ss OWi 646/00
    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2008 - 4 Ss OWi 553/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats führt dies im Regelfall zur Unwirksamkeit der Rechtsbeschwerdebegründung, weil der in Vertretung unterzeichnende Rechtsanwalt durch den Vertreterzusatz im Zweifel deutlich macht, inhaltlich die volle Verantwortung für die Rechtsbeschwerdebegründung nicht übernommen zu haben (vgl. OLG Hamm, 2. Senat, VRS 99, 285 = NZV 2001, 314; BayObLG 1991, 2095; OLG Hamm, Senat, Beschluss vom 18. Mai 2004, 4 Ss 186/04, m.w.N.; a.A. für den Zusatz "für Rechtsanwalt ..." OLG Köln, DAR 2006, 228).
  • OLG Köln, 24.01.2006 - 83 Ss OWi 68/05

    Keine Verwerfung des Rechtsmittels bei Unterzeichnung der vom Verteidiger

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2008 - 4 Ss OWi 553/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats führt dies im Regelfall zur Unwirksamkeit der Rechtsbeschwerdebegründung, weil der in Vertretung unterzeichnende Rechtsanwalt durch den Vertreterzusatz im Zweifel deutlich macht, inhaltlich die volle Verantwortung für die Rechtsbeschwerdebegründung nicht übernommen zu haben (vgl. OLG Hamm, 2. Senat, VRS 99, 285 = NZV 2001, 314; BayObLG 1991, 2095; OLG Hamm, Senat, Beschluss vom 18. Mai 2004, 4 Ss 186/04, m.w.N.; a.A. für den Zusatz "für Rechtsanwalt ..." OLG Köln, DAR 2006, 228).
  • KG, 05.07.1990 - 3 Ws (B) 144/90
    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2008 - 4 Ss OWi 553/08
    Einer Zuwiderhandlung gegen die Aushändigungspflicht macht sich daher auch derjenige schuldig, der sein Unvermögen zur Aushändigung des Buchs selbst zu vertreten hat (vgl. KG, NZV 1990, 362).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Dies ist sowohl für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGHSt 12, 367 ff.; BGHSt 25, 281 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 233) als auch für den Bereich des § 73 Abs. 2 OWiG (vgl. OLG Saarbrücken, VRS 114, 50; KG, VRS 120, 200; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 2008, 4 SsOWi 553/08, zitiert nach juris) allgemein anerkannt, wobei die allgemeine Vollmacht, den Angeklagten in dessen Abwesenheit zu vertreten, genügt.
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