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   OLG Hamm, 20.12.2013 - I-12 U 79/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40091
OLG Hamm, 20.12.2013 - I-12 U 79/13 (https://dejure.org/2013,40091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2013 - I-12 U 79/13 (https://dejure.org/2013,40091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - I-12 U 79/13 (https://dejure.org/2013,40091)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Architektenvertrag, Überwachungspflichten, Glasfassadenkonstruktion, Partnerschaftsgesellschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Architektenvertrag, Überwachungspflichten, Glasfassadenkonstruktion, Partnerschaftsgesellschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Partner einer Architekten-Partnerschaftsgesellschaft wegen Verbindlichkeiten aus einem Architektenvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Partner einer Architekten-Partnerschaftsgesellschaft wegen Verbindlichkeiten aus einem Architektenvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glasfassadenkonstruktion besonders zu überwachen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Architekt haftet neben Partnerschaftsgesellschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Gesteigerte Pflicht zur Bauüberwachung bei Errichtung einer Glasfassade

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Architekt haftet neben Partnerschaftsgesellschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Pfosten-Riegel-Konstruktion mit Glaselementen: erhöhte Aufsichtspflicht?

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausführung einer Glasfassadenkonstruktion muss besonders überwacht werden! (IBR 2014, 154)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt verletzt seine Bauaufsichtspflicht: Mangeluntersuchung durch Fachfirma reicht aus! (IBR 2014, 155)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Partner haften auch nach Auflösungsbeschluss neben der Partnerschaftsgesellschaft (IBR 2014, 291)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 203
  • BauR 2014, 1176
  • BauR 2014, 743
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2013 - 12 U 79/13
    Für die - wie hier - auf ein Bauwerk gerichteten Architektenleistungen galt bis zum 31.12.2001 die fünfjährige Verjährungsfrist des § 638 Abs. 1 S. 1 BGB a.F., die nach Satz 2 der Vorschrift mit der Abnahme des Werks in Lauf gesetzt wurde (BGH NJW 2011, 1224).
  • BGH, 11.10.2001 - VII ZR 475/00

    Formularmäßiger Ausschluß von Schadensersatzforderungen im Rahmen der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2013 - 12 U 79/13
    Einen derartigen Erfolg schuldet der mit der Objektüberwachung betraute Architekt, der durch zahllose Einzelleistungen dafür zu sorgen hat, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht (vgl. BGH NJW 1982, 438, Tz. 22 ff.; NJW 2002, 749, Tz. 21; OLG Naumburg BauR 2006, 2089, Tz. 26).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2013 - 12 U 79/13
    Einen derartigen Erfolg schuldet der mit der Objektüberwachung betraute Architekt, der durch zahllose Einzelleistungen dafür zu sorgen hat, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht (vgl. BGH NJW 1982, 438, Tz. 22 ff.; NJW 2002, 749, Tz. 21; OLG Naumburg BauR 2006, 2089, Tz. 26).
  • OLG Naumburg, 29.05.2006 - 1 U 27/06

    Der isolierte Bauüberwachungsvertrag ist ein Werkvertrag - Überwachungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2013 - 12 U 79/13
    Einen derartigen Erfolg schuldet der mit der Objektüberwachung betraute Architekt, der durch zahllose Einzelleistungen dafür zu sorgen hat, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht (vgl. BGH NJW 1982, 438, Tz. 22 ff.; NJW 2002, 749, Tz. 21; OLG Naumburg BauR 2006, 2089, Tz. 26).
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