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   OLG Hamm, 15.05.2012 - I-1 W 20/12   

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https://dejure.org/2012,12934
OLG Hamm, 15.05.2012 - I-1 W 20/12 (https://dejure.org/2012,12934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2012 - I-1 W 20/12 (https://dejure.org/2012,12934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - I-1 W 20/12 (https://dejure.org/2012,12934)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Duzen" der Prozesspartei allein kein Ablehnungsgrund des Richters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen persönlicher Bekanntschaft mit eine Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Richter "duzt" Prozesspartei: Besorgnis der Befangenheit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit braucht triftige Gründe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Duzen einer Partei macht Richter noch nicht befangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Besorgnis der Befangenheit bei "Duzen" aufgrund gemeinsamer Herkunft - "Duzen" kein Indiz für nahe persönliche Beziehung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Richter duzt Prozesspartei: Besorgnis der Befangenheit? (IBR 2012, 488)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1209
  • MDR 2012, 933
  • FamRZ 2013, 560
  • AnwBl 2012, 226
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 02.10.1986 - BReg. 2 Z 113/86
    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12
    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 04.06.2010 - 12 W 18/10 - BayObLG, NJW-RR 1987, 127; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).
  • BGH, 29.01.2003 - IX ZR 137/00

    Befangenheit eines Richters; Zugehörigkeit zum GRUR-Verein

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12
    Die gemeinsame Mitgliedschaft in einem Verein (hier: Heimatschutz- und Schützenverein) vermag ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten (vgl. BGH, WM 2003, 847; Musielak/Heinrich, a.a.O., § 42 Rdnr. 16).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12
    Es kommt also darauf an, ob vom objektiven Standpunkt eines Ablehnenden aus hinreichende Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber und werde deshalb nicht unparteiisch entscheiden (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221).
  • LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04

    Entstehen der Besorgnis der Befangenheit eines Selbstablehnungsantrags des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12
    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 04.06.2010 - 12 W 18/10 - BayObLG, NJW-RR 1987, 127; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10

    Ablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit bei freundschaftlichem

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12
    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 04.06.2010 - 12 W 18/10 - BayObLG, NJW-RR 1987, 127; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).
  • OVG Sachsen, 19.04.2010 - 2 B 55/10

    Befangenheit, Freundschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12
    Im Regelfall wird etwa eine bloße Bekanntschaft oder auch eine lockere Freundschaft nicht ausreichen, um aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Musielak/Heinrich, a.a.O., § 42 Rdnr. 15); dagegen können über das übliche Maß persönlicher oder kollegialer Bekanntschaft hinausgehende freundschaftliche Beziehungen oder gar eine enge Freundschaft zwischen Richter und Partei Umstände darstellen, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen können (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; Sächsisches OVG, Beschluss v. 19.04.2010 - 2 B 55/10 -).
  • OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12
    Dabei sind die Ablehnungsgründe in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. OLG Köln, OLGR 2004, 290; Musielak/Heinrich, a.a.O.).
  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    d) Schließlich begründet auch der Umstand, dass der Richter am Bundesgerichtshof Bo.  sich mit den Beklagten zu 5, zu 9 und zu 10 duzt, ohne zusätzliche, hier nicht ersichtliche Anhaltspunkte nicht die Besorgnis, es bestehe eine nahe persönliche Beziehung zu diesen Beklagten, die den Richter daran hindere, das Vorbringen des Klägers im vorliegenden Rechtsstreit unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen und zu würdigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776 Rn. 8 und vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 Rn. 19; OLG Hamm, NJW-RR 2012, 1209, 1210).
  • BVerwG, 12.10.2023 - 10 C 4.22

    Freundschaftsverhältnis zwischen Anwalt und Richter als Befangenheitsgrund?

    An die Qualität und Intensität eines als Ablehnungsgrund in Betracht kommenden Freundschaftsverhältnisses zu dem Prozessvertreter einer Partei sind höhere Anforderungen zu stellen als an ein solches Näheverhältnis zu einer Partei selbst (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 - BVerfGK 3, 297 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - RiZ (R) 1/15 - HFR 2016, 417 Rn. 3 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 5. September 2018 - XI R 45/17 - BFH/NV 2019, 37 Rn. 12 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2012 - I-1 W 20/12 - NJW-RR 2012, 1209 m. w. N.; OLG München, Beschluss vom 29. November 2018 - 28 W 1782/18 - juris Rn. 15; Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 42 Rn. 13).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 C 35.18

    Aktenentfernungsanspruch; Beamter; Bundesrichter; Bundesrichterwahl;

    Im Regelfall reicht etwa eine bloße Bekanntschaft oder auch eine lockere Freundschaft nicht aus, um aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln; dagegen können über das übliche Maß persönlicher oder kollegialer Bekanntschaft hinausgehende freundschaftliche Beziehungen oder gar eine enge Freundschaft zwischen Richter und Partei Umstände sein, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen können (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 - BVerfGK 3, 297 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - RiZ (R) 1/15 - HFR 2016, 417 Rn. 3 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 5. September 2018 - XI R 45/17 - BFH/NV 2019, 37 Rn. 12 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2012 - I-1 W 20/12 - NJW-RR 2012, 1209 Rn. 9 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 23.10.2012 - 303 O 469/11

    Rückzahlungsanspruch nach Insolvenzanfechtung

    Zwar entspricht es der - von der erkennenden Kammer geteilten - höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 58/06 -, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2009, 1942; BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - IX ZR 429/97 -, NJW 1999, 1033; vgl. zuletzt auch HansOLG Hamburg, Beschluss vom 24. September 2012, Az. 1 W 20/12), dass ein Auskunftsanspruch - und damit ein Akteneinsichtsrecht - des Insolvenzverwalters dann bestehen kann, wenn ein Anfechtungsrecht dem Grunde nach feststeht.

    Zudem kann nicht festgestellt werden, dass der Kläger nicht auf andere Weise die begehrte Kenntnis erlangen kann - was einen aus Treu und Glauben abgeleitetem Anspruch entgegenstünde (vgl. HansOLG, Beschluss vom 24. September 2012, 1 W 20/12).

  • LG Hamburg, 18.03.2013 - 303 O 195/12

    Insolvenzanfechtung gegenüber der Finanzverwaltung: Objektive

    Vorstehendes kann indes dahinstehen, da nicht dargelegt ist, dass der Kläger nicht auf andere Weise die begehrte Kenntnis erlangen kann, was einem aus Treu und Glauben abgeleitetem Anspruch entgegenstünde (vgl. HansOLG, Beschluss vom 24. September 2012, 1 W 20/12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2020 - 2 LB 1/20

    Selbstablehnung einer ehrenamtlichen Richterin

    Deshalb kann selbst ein Kollegialitätsverhältnis, das in der Regel mit häufigeren persönlichen Begegnungen als eine bloße Zusammenarbeit in der Kreistagsfraktion verbunden ist, nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge Zusammenarbeit verbunden ist (vgl. dazu auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 -, juris, Rn. 7 mwN. aus der Rechtsprechung der allgemeinen Gerichte und Fachgerichtsbarkeiten; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 AV 1.13 u.a. -, juris, Rn. 5 mwN und LS; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2020 - III ZR 160/19 -, juris, Rn. 5 zur Annahme der Befangenheit bei der Zugehörigkeit des zuständigen Richters und eines Verfahrensbeteiligten zu demselben Spruchkörper; BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 -, juris, Rn. 6; OLG Hamm I -1 W 20/12 u. a., Beschluss vom 15. Juni 2012, juris, Rn. 14 mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00 -, juris, Rn. 9 zu einer gemeinsamen Mitgliedschaft in einem Verein; ferner zum Ganzen: G. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 42, Rn. 12 f. mwN).
  • LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 12 O 233/08

    Ablehnung eines Sachverständigen im Versicherungsprozess: Kenntniszurechnung von

    Allerdings können die von den Klägerinnen vorgebrachten Punkte, jetziges oder früheres Anstellungsverhältnis bei einer Partei (OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2019 83, 1 W 4/83) bzw. bestehende geschäftliche Beziehungen (BGH, Beschluss vom 13.01.1987, X ZR 29/86) sowie besondere freundschaftliche Kontakte zu einer Partei (OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2012, I - 1 W 20/12) unter Umständen eine Besorgnis der Befangenheit begründen.
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