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   OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99   

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https://dejure.org/2003,16895
OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99 (https://dejure.org/2003,16895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2003 - 34 U 50/99 (https://dejure.org/2003,16895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 34 U 50/99 (https://dejure.org/2003,16895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zum Schadensersatz wegen wahrheitswidriger Darstellung der Rentabilität einer Kapitalanlage (hier: Miteigentumsanteile an einem Campingplatz); Vorliegen eines Betruges durch Täuschungüber angeblich sichere Renditeaussichten und darauf beruhendem Kaufentschluss ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
    Die Kläger machen demnach nicht irgendeinen Folgeschaden, sondern unmittelbar den Schaden geltend, dessen Entstehung Tatbestandsvoraussetzung des § 263 StGB ist (vgl. auch BGH NJW 2002, 1643).

    In der Rechtsprechung des BGH ist der Grundsatz anerkannt, daß bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gem. § 826 BGB - entsprechendes muß bei einer Verwirklichung des Betrugstatbestandes als Schutzgesetzverletzung i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB gelten - der (Mit)Verursachungsbeitrag des nur fahrlässig handelnden Geschädigten nach § 254 Abs. 1 BGB unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. BGH WM 1969, 660; 1970, 633; NJW 1984, 921; NJW 2002, 1643).

    Besondere Umstände können eine quotenmäßige Schadensverteilung rechtfertigen (BGH NJW 1984, 921; NJW 2002, 1643, 1646).

  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
    Der BGH hat zu diesem Personenkreis insbesondere auch Zweigstellen- bzw. Filialleiter einer Bank gezählt (BGHZ 49, 19; NJW 1977, 2259; 1984, 921).

    In der Rechtsprechung des BGH ist der Grundsatz anerkannt, daß bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gem. § 826 BGB - entsprechendes muß bei einer Verwirklichung des Betrugstatbestandes als Schutzgesetzverletzung i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB gelten - der (Mit)Verursachungsbeitrag des nur fahrlässig handelnden Geschädigten nach § 254 Abs. 1 BGB unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. BGH WM 1969, 660; 1970, 633; NJW 1984, 921; NJW 2002, 1643).

    Besondere Umstände können eine quotenmäßige Schadensverteilung rechtfertigen (BGH NJW 1984, 921; NJW 2002, 1643, 1646).

  • OLG Köln, 11.11.1998 - 17 W 365/98

    Angelegenheit gebührenrechtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß folgende drei Kriterien erfüllt sein müssen, um dieselbe Angelegenheit annehmen zu können: Der Tätigkeit des Anwalts muß ein einheitlicher Auftrag zugrunde liegen, die Tätigkeit muß sich im gleichen Rahmen halten und zwischen den einzelnen Handlungen und/oder Gegenständen der anwaltlichen Tätigkeit muß ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl. BVerwG NJW 2000, 2289; BGH JurBüro 1976, 749; OLG Köln in OLGR 1999, 220 und JurBüro 1984, 97; Gebauer/Schneider, BRAGO § 13 Rdn. 22, 23; Gerold/Schmidt-von Eicken, BRAGO, 15. Aufl. § 13 Rdn. 5 ff.).

    In der Regel betreffen weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen ein und dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weitgehend übereinstimmen, daß von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Mühewaltung gesprochen werden kann (OLG Köln in OLGR 1999, 220).

  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 128/68

    Beweispflichtige Partei - Urkundenbeweis - Vernehmungsprotokolle - Zeuge

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Aussagen von Zeugen und Angeklagten, die im Rahmen eines Strafverfahrens abgegeben und Bestandteil der Strafakten geworden sind, grundsätzlich von einem Zivilgericht im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können und zwar selbst dann, wenn die Gegenpartei der Verwertung widerspricht, da die Führung des Urkundenbeweises grundsätzlich nicht des Einverständnisses der Gegenpartei bedarf (vgl. BGHZ 1, 218; VersR 1970, 322).

    Im Hinblick auf den im Zivilprozeß geltenden Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme kann allerdings jede Partei die Vernehmung des in einem anderen Verfahren vernommenen Zeugen über eine beweiserhebliche Tatsachenbehauptung dadurch erzwingen, daß sie dessen Vernehmung beantragt; in einem solchen Falle kann die Vernehmung nicht mit der Begründung abgelehnt werden, daß bereits schriftliche Unterlagen über die Vernehmung in dem anderen Verfahren vorliegen (vgl. BGHZ 7, 116; BGH VersR 1970, 322, 323).

  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
    Es genügt, wenn dem Vertreter durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, er die juristische Person also insoweit repräsentiert (BGHZ 49, 19; NJW 1998, 1854).

    Der BGH hat zu diesem Personenkreis insbesondere auch Zweigstellen- bzw. Filialleiter einer Bank gezählt (BGHZ 49, 19; NJW 1977, 2259; 1984, 921).

  • LG Cottbus, 14.08.1997 - 4 O 346/97
    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
    Es ist aus Sicht des Senats nicht nachvollziehbar, daß der Beklagte zu 2) aufgrund einer "im Strafverfahren durchaus üblichen Absprache" bereit gewesen sein soll, eine falsche, ihm nachteilige Einlassung abzugeben mit der Folge einer Verurteilung zu einer nicht unerheblichen Freiheitsstrafe, zumal zum Zeitpunkt der strafgerichtlichen Hauptverhandlung bereits zahlreiche Zivilverfahren (u.a. das Verfahren 4 O 1422/1997 (8) des LG Bremen, das Verfahren 2 19 O 470/99 LG Frankfurt/Main (Bl. 1057 d.A.) das vorliegende Berufungsverfahren und das Parallelverfahren 34 U 49/99 OLG Hamm = 4 O 346/97 LG Bielefeld) mit erheblichen Schadensersatzforderungen in insgesamt 6stelliger Größenordnung gegen ihn anhängig waren und sich die Kläger bereits vor der strafgerichtlichen Verurteilung des Beklagten zu 2) wiederholt auf die entsprechende Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bielefeld bezogen hatten, worauf der Beklagte zu 2) im anhängigen Verfahren mit dem Hinweis auf die Unrichtigkeit der Vorwürfe und auf die Unschuldsvermutung schriftsätzlich reagierte.

    in H2 und deren Mitglieder die Interessen der Kläger des vorliegenden Verfahrens sowie des Parallelverfahrens 34 U 49/99 = 4 O 346/97 LG Bielefeld und zahlreicher weiterer H-Geschädigter gegenüber der O2 aufgrund eines einheitlichen Auftrags und innerhalb eines einheitlichen Tätigkeitsrahmens wahrgenommen haben, so daß es im Hinblick auf das der BRAGO zugrunde liegende Pauschsystem gerechtfertigt und geboten erscheint, diese eng zusammengehörigen anwaltlichen Tätigkeiten auch zu einer Gebührenbemessungseinheit als "dieselbe Angelegenheit" i.S.d. §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 2 BRAGO zusammenzufassen.

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
    Ein Ersatz für Schäden, die nur Reflex einer unerlaubten Handlung sind, kommt demnach nicht in Betracht (BGH NJW 1979, 1599).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
    Es genügt, wenn dem Vertreter durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame wesensmäßige Funktionen der juristischen Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, er die juristische Person also insoweit repräsentiert (BGHZ 49, 19; NJW 1998, 1854).
  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50

    Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Aussagen von Zeugen und Angeklagten, die im Rahmen eines Strafverfahrens abgegeben und Bestandteil der Strafakten geworden sind, grundsätzlich von einem Zivilgericht im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können und zwar selbst dann, wenn die Gegenpartei der Verwertung widerspricht, da die Führung des Urkundenbeweises grundsätzlich nicht des Einverständnisses der Gegenpartei bedarf (vgl. BGHZ 1, 218; VersR 1970, 322).
  • OLG Bremen, 08.11.2001 - 2 U 21/01

    Haftung des Filialleiters einer Bank für Schaden aus Anlagebetrug im

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
    Dies entspricht im übrigen auch der Auffassung des OLG C2 in seinem Urteil vom 08.11.2001 - 2 U 21/01 (Bl. 940 ff. d.A.), das darauf abgestellt hat, daß der Kredit allein dem Erwerb des Campingplatzes Schwarzrinderseen diente, damit tatbezogen und nicht neutral war und es von den Beklagten zu 2) und 3) erkannt und gebilligt allein um die Fortsetzung des betrügerischen Anlagesystems ging.
  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

  • BGH, 03.02.1970 - VI ZR 245/67

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Konkursverfahrens - Anforderungen an den

  • BGH, 01.04.1969 - VI ZR 229/67

    Pflicht zur Zahlung der Arbeitnehmeranteile in die Sozialversicherung als

  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 159/75
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85

    Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines

  • OLG Köln, 30.09.1998 - 5 U 168/96

    Keine "Luxusbehandlung" bei Zahnersatz

  • OLG Köln, 20.10.1983 - 4 WF 224/83
  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 182/73

    Hausbesetzung - § 823 Abs. 1 BGB, Körperverletzung, § 830 BGB, psychische

  • BFH, 30.07.2009 - VIII B 214/07

    Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen im Strafurteil

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können tatsächliche Feststellungen in Strafurteilen im Finanzgerichtsprozess verwertet werden; das FG kann sich solche Feststellungen zu eigen machen, wenn sie nach seiner Überzeugung zutreffend sind, es sei denn, dass die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen erheben und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; s. auch BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198; BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103; vom 13. Januar 2005 VII B 261/04, BFH/NV 2005, 936; vom 24. April 2006 VII B 78/05, BFH/NV 2006, 1668, 1671, jeweils m.w.N.; vgl. ferner Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. November 1991 3 C 37/89, Zeitschrift für den Lastenausgleich 1993, 25; Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21. Januar 2003 34 U 50/99, [...]).
  • FG München, 08.07.2010 - 11 K 844/07

    Abfindung als gewerbesteuerpflichtiger Aussgleichsbetrag nach § 89b HGB

    Erheben die Beteiligten gegen die strafrechtlichen Feststellungen jedoch substantiierte Einwendungen und stellen sie entsprechende Beweisanträge, kann das Finanzgericht dies nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; s. auch BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BStBl II 1995, 198; BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103 ; vom 13. Januar 2005 VII B 261/04, BFH/NV 2005, 936 ; vom 24. April 2006 VII B 78/05,a.a.O., jeweils m.w.N.; vgl. ferner Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. November 1991 3 C 37/89, Zeitschrift für den Lastenausgleich 1993, 25; Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21. Januar 2003 34 U 50/99, juris; zuletzt BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 VIII B 214/07, BFH/NV 2009, 1824 ).
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