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   OLG Hamm, 21.01.2010 - I-10 W 124/09   

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https://dejure.org/2010,8859
OLG Hamm, 21.01.2010 - I-10 W 124/09 (https://dejure.org/2010,8859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2010 - I-10 W 124/09 (https://dejure.org/2010,8859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - I-10 W 124/09 (https://dejure.org/2010,8859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Nebenintervention eines Pächters

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 66 Abs. 1 ZPO, 57 Abs. 1 ZVG, 566 Abs. 1 BGB
    Zulässigkeit der Nebenintervention eines Pächters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Pächters landwirtschaftlichen Grundbesitzes; Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66 Abs. 1
    Rechtsstellung des Pächters landwirtschaftlichen Grundbesitzes; Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 4 O 591/05
  • OLG Hamm, 21.01.2010 - I-10 W 124/09
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2010 - 10 W 124/09
    Rein wirtschaftliche, ideelle oder tatsächliche Interessen genügen demgegenüber nicht (BGHZ 166, 18, 20; Thomas/Putzo30/ Hüßtege , § 66 ZPO Rn. 6; Zöller27/ Vollkommer , § 66 ZPO Rn. 9 f.).

    Es genügt, wenn das Obsiegen der unterstützten Hauptpartei die Rechtslage des Nebenintervenienten verbessert oder eine Gefahr abwendet, die aus dem Unterliegen drohen würde (BGHZ 166, 18, 20; MüKoZPO3/ Schultes , § 66 ZPO Rn. 7; Musielak7/ Weth , § 66 ZPO Rn. 5; Stein/Jonas22/ Bork , § 66 ZPO Rn. 12).

  • BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention außenstehender Aktionäre in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2010 - 10 W 124/09
    Ein rechtliches Interesse im Sinne des § 66 I ZPO ist gegeben, wenn die Entscheidung durch Inhalt oder Vollstreckung unmittelbar oder mittelbar auf privat- oder öffentlich-rechtliche Verhältnisse des Nebenintervenienten einwirkt (vgl. BGH WM 2006, 1252; OLG Köln OLGR 2005.219, 221; Prütting/Gehrlein/ Gehrlein , § 66 ZPO Rn. 5; Zöller27/ Vollkommer , § 66 ZPO Rn. 8).
  • OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04

    Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2010 - 10 W 124/09
    Abgesehen davon, dass ein derartiges Handeln des Erstehers gleich in mehrfacher Hinsicht Unwägbarkeiten ausgesetzt ist - so ist es ungewiss, ob eine Zwangsvollstreckung überhaupt stattfindet bzw. ob gerade eine Zwangsversteigerung erfolgt -, sind Rechtsbeziehungen zu weiteren, am Prozess nicht beteiligten Personen nicht ausreichend, um ein rechtliches Interesse bejahen zu können, da sich ihnen gegenüber keine Nebeninterventionswirkung gemäß § 68 ZPO entfalten kann (s. OLG Köln OLGR 2005, 219, 221; Wieczorek/Schütze3/ Mansel , § 66 ZPO Rn. 49 m.w.N.; Zöller27/ Vollkommer , § 66 ZPO Rn. 8).
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 22 W 2/03

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Mieters

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2010 - 10 W 124/09
    Insoweit handelt es sich um rein wirtschaftliche Interessen an dem streitgegenständlichen Grundbesitz ( vgl. dazu OLG Hamm OLGR 2003, 346).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2011 - 11 W 8/10

    Nebenintervention: Auslegung des Begriffs "rechtliches Interesse"

    Der Begriff des rechtlichen Interesses - im Gegensatz zu einem bloß wirtschaftlichen oder sonstigen tatsächlichen Interesse - erfordert, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.04.2006, II ZB 16/05, unter Hinweis auf die h. M. mit weiteren Nachweisen; OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2010 I-10 W 124/09, 10 W 124/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.04.2009, 5 U 309/09).
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