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   OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18   

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https://dejure.org/2019,4228
OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18 (https://dejure.org/2019,4228)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2019 - 8 U 67/18 (https://dejure.org/2019,4228)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 8 U 67/18 (https://dejure.org/2019,4228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
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  • rechtsportal.de

    Rückforderung gewinnunabhängig geleisteter Ausschüttungen von den Kommanditisten einer in Insolvenz gefallenen Publikums-KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.10.2017 - II ZR 353/15

    Publikums-Kommanditgesellschaft: Erneute Einforderung einer unter Vorbehalt

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18
    Nicht zum Kreis der Gläubiger im o. g. Sinne gehören - um auf diesem Wege eine Gleichbehandlung mit denjenigen Gesellschaftern, die Rückzahlungen erbracht haben, herbeizuführen - die Gesellschafter, die aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB die Rückgewähr zurückgezahlter Ausschüttungen beanspruchen (BGH, Urt. v. 10.10.2017, II ZR 353/15, Rn. 43, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt § 199 Satz 2 InsO voraus, dass bei der Schlussverteilung ein Überschuss bleibt, und regelt nur dessen Verteilung (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2017, II ZR 353/15, Rn. 44, juris).

    Eine solche kann anschließend erfolgen, um in einem - weiteren - geordneten Verfahren einen Ausgleich unter den Gesellschaftern zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - II ZR 353/15 -, Rn. 45, juris).

    Entsprechend hat es der Bundesgerichtshof ausdrücklich als zweifelhaft bezeichnet, ob die Kommanditisten, die keine Ausschüttungen zurückgezahlt haben, im Insolvenzverfahren zu Ausgleichszahlungen herangezogen werden können, um auf diesem Wege eine Gleichbehandlung mit denjenigen Gesellschaftern herbeizuführen, die Rückzahlungen erbracht haben (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - II ZR 353/15 -, Rn. 43, juris).

  • BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16

    Substantiierte Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18
    Die vom Insolvenzverwalter einzuziehende Hafteinlage dient der gleichmäßigen anteiligen Befriedigung aller berechtigten Gläubiger (BGH, Urt. v. 20.02.2018, II ZR 272/16).

    Insoweit kommt der Insolvenztabelle die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils zu, und zwar im Hinblick auf § 201 Abs. 2 InsO auch gegenüber Kommanditisten (BGH, Urt. v. 20.02.2018, II ZR 272/16, juris, Rn. 22ff.).

    Ein anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2018, II ZR 272/16.

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 234/07

    Keine persönliche Haftung der oHG-Gesellschafter für Insolvenzverfahrenskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18
    Denn die Befugnis, Forderungen der Gläubiger gegen Gesellschafter gebündelt einzuziehen, setzt bereits bei Verfahrenseröffnung begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft voraus (BGH, Teilurteil v. 24.09.2009, IX ZR 234/07, Rn. 15, juris).

    Schließlich gehören auch die Verfahrenskosten - einschließlich der Vergütung des Insolvenzverwalters - grundsätzlich zu den Masseverbindlichkeiten, für die ein Kommanditist nicht haftet (vgl. zu § 128 HGB etwa BGH, Teilurteil v. 24.09.2009, IX ZR 234/07, Rn. 10 ff, juris).

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 282/03

    Rechtsstellung des Insolvenzverwalters; Anforderungen an die Bezeichnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18
    Auch spricht die höchstrichterlich anerkannte Befugnis des Insolvenzverwalters, Massegegenstände freizugeben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 282/03 -, Rn. 14, juris) klar dagegen, eine umfassende Liquidation als Aufgabe des Insolvenzverwalters zu betrachten.
  • BGH, 30.01.2018 - II ZR 95/16

    Befugnis des Abwicklers einer Publikums-Kommanditgesellschaft zur Einforderung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18
    Soweit der Bundesgerichtshof einen Liquidator auch ohne zumindest indirekte Ermächtigung durch die Gesellschafter zur Herbeiführung des Innenausgleichs in einer Publikumsgesellschaft als befugt angesehen und diese Grundsätze auch auf einen zum Zwecke umfassender Abwicklung auch im Gesellschafterinteresse bestellten Abwickler nach § 38 KWG angewandt hat (vgl. Urt. v. 30. Januar 2018, II ZR 95/16, insb.
  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89

    Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18
    Die Darlegungs- und Beweislast der fehlenden Erforderlichkeit trifft den in Anspruch genommenen Kommanditisten, während den klagenden Insolvenzverwalter nur eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich des Bestands der Masse trifft (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1989, II ZR 78/89, BGHZ 109, 334-344, Rn. 15).
  • OLG Hamm, 07.07.2010 - 8 U 106/09

    Voraussetzungen des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18
    Der Beklagte schuldet als Kommanditist die Zahlung des Betrages zur Masse, mit dem er haftet und der zur Befriedigung der Gläubiger benötigt wird (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 07.07.2010 - 8 U 106/09; Baumbach/Hopt/Roth, HGB 38. Aufl., § 171 Rn. 12).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18
    Die Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters umfasst sämtliche Haftungsforderungen der Gesellschaftsgläubiger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft angemeldet haben, selbst wenn die Insolvenzforderungen vom Insolvenzverwalter oder einem Gläubiger bestritten und die Widersprüche nicht beseitigt worden sind (BGH, Urt. v. 17.12.2015 - IX ZR 143/13 -, BGHZ 208, 227-242).
  • FG Bremen, 23.03.2017 - 3 K 2/17

    Behandlung einer ihre Grundlage in der Auflösung des Unterschiedsbetrags habenden

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18
    Um eine solche handelt es sich bei der Gewerbesteuerforderung i. H. v. rund 1, 55 Mio. Euro jedoch nicht (vgl. FG Bremen, Urteil vom 23. März 2017 - 3 K 2/17 (1) -, Rn. 59 ff., juris).
  • OLG Hamburg, 18.07.2018 - 11 U 150/16

    Insolvenzverwalter: Verpflichtung eines Kommanditisten einer Publikums-KG zur

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2019 - 8 U 67/18
    Ob anderes dann gilt, wenn über Jahre hinweg keine Feststellungsklage erhoben wurde und keine Anhaltspunkte bestehen, dass eine Inanspruchnahme noch droht (so OLG Hamburg, Urt. v. 18.07.2018, 11 U 150/16, Rn. 10, juris), kann der Senat hier dahinstehen lassen.
  • OLG Hamburg, 21.12.2018 - 11 U 106/17

    Insolvenz einer Publikumsgesellschaft: Inanspruchnahme von Kommanditisten auf

  • BGH, 13.07.2021 - II ZR 126/19

    Haftung eines Kommanditisten wegen der an ihn erfolgten Ausschüttungen bei

    Diesbezüglich schließe sich der Senat den Ausführungen des 8. Zivilsenats des OLG Hamm in dessen Entscheidungen vom 21. Januar 2019 (8 U 59/18, 8 U 63/18, 8 U 64/18 und 8 U 67/18, jeweils veröffentlicht in juris) an.
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