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   OLG Hamm, 21.02.2000 - 2 Ss 130/00   

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https://dejure.org/2000,9283
OLG Hamm, 21.02.2000 - 2 Ss 130/00 (https://dejure.org/2000,9283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2000 - 2 Ss 130/00 (https://dejure.org/2000,9283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - 2 Ss 130/00 (https://dejure.org/2000,9283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Beleidigung, tatsächliche Feststellungen, politische Auseinandersetzung, lückenhafte Feststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beleidigung; Einzelfall; Angriff; Ehre; Tatrichter; Aufklärungspflicht

  • Judicialis

    StGB § 185 StGB; ; StGB § 193 StGB; ; GG Art. 5; ; StPO § 395 Abs. 1 Nr. 1 b, Abs. 4; ; StPO § 396 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungen bei Verurteilung wegen Beleidigung

Verfahrensgang

  • AG Witten - 9 Ds 33 Js 37/98
  • OLG Hamm, 21.02.2000 - 2 Ss 130/00
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 07.03.1983 - RReg. 2 St 140/82

    Zur Beleidigung durch Verweigerung des Eintritts in eine Gaststätte

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2000 - 2 Ss 130/00
    Missachtung oder Nichtachtung bringt eine wie hier schriftliche Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der sittliche, personelle oder soziale Geltungswert ganz oder, teilweise abgesprochen und ihr grundsätzlich uneingeschränkter Achtungsanspruch verletzt wird (OLG Hamm, NJW 1971, S. 1852; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 25. Aufl., § 185 Rdnr. 2 m.w.N.; BayObLG NJW 1983, S. 2040 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2000 - 2 Ss 130/00
    Deshalb ist es eine anhand der Umstände des Einzelfalls tatrichterlich zu entscheidende Interpretationsfrage, ob mit einer beispielsweise ausländerfeindlichen Äußerung zugleich auch die Minderwertigkeit des Betroffenen zum Ausdruck gebracht wird (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1994, S. 490).
  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07

    Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer

    Die Kammer hat die Umstände, die für die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines Angriffs auf die Ehre maßgeblich sind, so umfassend aufgeklärt und im Urteil mitgeteilt, dass dem Senat aus den Urteilsfeststellungen heraus eine Überprüfung möglicht ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21.02.2000 in 2 Ss 130/00).
  • OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss 452/03

    Beleidigung, Anforderungen an die Feststellungen

    Daraus folgt, dass der Tatrichter die Umstände des Einzelfalles, die für die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines Angriffs auf die Ehre maßgeblich sind, so umfassend aufklären und im Urteil mitteilen muss, dass dem Senat aus den Urteilsfeststellungen heraus eine Überprüfung ermöglicht wird (zu vgl. Senatsbeschluss vom 21.02.2000 - 2 Ss 130/00 -).
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 418/09
    Die Kammer hat die Umstände, die für die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines Angriffs auf die Ehre maßgeblich sind, so umfassend aufgeklärt und im Urteil mitgeteilt, dass dem Senat aus den Urteilsfeststellungen heraus eine Überprüfung möglich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21.02.2000 in 2 Ss 130/00 ).
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