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   OLG Hamm, 21.03.2011 - II-8 WF 14/11   

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https://dejure.org/2011,17337
OLG Hamm, 21.03.2011 - II-8 WF 14/11 (https://dejure.org/2011,17337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2011 - II-8 WF 14/11 (https://dejure.org/2011,17337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2011 - II-8 WF 14/11 (https://dejure.org/2011,17337)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Auskunftserteilung zum Zugewinnausgleich sind nicht erfüllt im Falle fehlender Hinzuziehung des Berechtigten bei der Anfertigung des Bestandsverzeichnisses; Voraussetzungen für die Erfüllung eines Auskunftsanspruchs zum Zugewinnausgleich bei fehlender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 260; BGB § 1379
    Erfüllung des Auskunftsanspruchs zum Zugewinnausgleich bei unterbliebener Hinzuziehung des Berechtigten zur Anfertigung des Bestandsverzeichnisses

  • rechtsportal.de

    BGB § 1379 a.F.
    Erfüllung des Auskunftsanspruchs zum Zugewinnausgleich bei fehlender Hinzuziehung des Berechtigten zur Anfertigung des Bestandsverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Steinfurt - 10 F 255/07
  • OLG Hamm, 21.03.2011 - II-8 WF 14/11

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1732
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2011 - 8 WF 14/11
    Der Auskunftsanspruch ist regelmäßig noch nicht erfüllt, soweit der Berechtigte trotz rechtzeitig gestellten Verlangens nicht hinzugezogen wurde (BGH NJW 1989, 2821; OLG Frankfurt JurBüro 1982, 1580).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.1986 - 2 WF 124/86

    Zugewinnausgleich; Anfangsvermögen; Auskunft

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2011 - 8 WF 14/11
    Deshalb muss dem Auskunftsberechtigten auch noch nachträglich die Möglichkeit eingeräumt werden, das bereits erstellte Bestandsverzeichnis zu kontrollieren (KG, NJW-RR 1998, 1155; OLG Karlsruhe, FamRZ 1986, 1105).
  • KG, 26.08.1997 - 18 UF 9074/96

    Anspruch auf Hinzuziehung bei der Aufnahme des Endvermögensverzeichnisses im

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2011 - 8 WF 14/11
    Deshalb muss dem Auskunftsberechtigten auch noch nachträglich die Möglichkeit eingeräumt werden, das bereits erstellte Bestandsverzeichnis zu kontrollieren (KG, NJW-RR 1998, 1155; OLG Karlsruhe, FamRZ 1986, 1105).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1982 - 3 WF 251/81
    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2011 - 8 WF 14/11
    Der Auskunftsanspruch ist regelmäßig noch nicht erfüllt, soweit der Berechtigte trotz rechtzeitig gestellten Verlangens nicht hinzugezogen wurde (BGH NJW 1989, 2821; OLG Frankfurt JurBüro 1982, 1580).
  • OLG Hamm, 05.07.2022 - 11 UF 14/22

    Umfang der Auskunftspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Anspruch eines

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat diese Ansicht zu § 1379 BGB a.F. vertreten und damit begründet, dass die Überprüfung des Vermögensverzeichnisses durch eine Zuziehung stets möglich bleiben müsse, weil der Auskunftsgläubiger die Vorlage von Belegen nicht verlangen könne (Kammergericht, FamRZ 1998, 1514; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.3.2011 - 8 WF 14/11 - = FamRZ 2011, 1732, juris-Rz. 7).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat diese Ansicht zu § 1379 BGB a.F. vertreten und damit begründet, dass die Überprüfung des Vermögensverzeichnisses durch eine Zuziehung stets möglich bleiben müsse, weil der Auskunftsgläubiger die Vorlage von Belegen nicht verlangen könne (Kammergericht, FamRZ 1998, 1514; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.3.2011 - 8 WF 14/11 - = FamRZ 2011, 1732, juris-Rz. 7).

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