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OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17 |
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Verfahrensgang
- LG Detmold - 22 Ns 77/16
- OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17
- OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17 Amtlicher Leitsatz: 1
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- BGH, 28.02.2013 - 4 StR 537/12
Bildung einer Gesamtstrafe (revisionsrechtliche Überprüfung); Verständigung …
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17
In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung lassen sich zwar immer wieder Entscheidungen finden, in denen eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Anfechtung der Gesamtstrafe als unwirksam angesehen wurde, wenn die Gesamtstrafenbildung lediglich "unter nochmaliger Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände" erfolgte, ohne dass noch einmal ein umfassender gesonderter Strafzumessungsvorgang stattgefunden hatte (BGH, Beschl. v. 28.02.2013 - 4 StR 537/12 - juris; BGH, Beschl. v. 08.09.1999 - 3 StR 285/99 - juris; OLG München, Beschl v. 07.04.2010 - 5 St RR (II) 80/10 - juris). - BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80
Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils …
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17
Unwirksam ist eine Beschränkung demgemäß nur, wenn eine Beurteilung der angegriffenen Punkte nicht möglich ist, ohne dass dadurch die nicht angefochtenen Teile beeinflusst werden, weil sonst widersprüchliche Ent-scheidungen getroffen werden könnten (BGH, Beschl. v. 21.10.1980 - 1 StR 262/80 - juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 15.09.2004 - II-72/04 - juris m.w.N.). - BGH, 13.01.2015 - 4 StR 445/14
Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (günstige …
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17
Dazu können auch die Umstände, die für die gestellte günstige Legalprognose (BGH NStZ-RR 2015, 107) oder die Strafzumessung von Bedeutung waren (BGH NStZ 2010, 147), gehören.
- BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16
Strafzumessung (Strafzumessung bei Mittätern: gerechtes Verhältnis der Strafen …
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17
Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. nur: BGH, Urt. v. 14.12.2016 - 2 StR 338/16 - juris). - OLG München, 07.04.2010 - 5St RR (II) 80/10
Beschränkung der Revision auf die Anfechtung der Gesamtstrafe
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17
In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung lassen sich zwar immer wieder Entscheidungen finden, in denen eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Anfechtung der Gesamtstrafe als unwirksam angesehen wurde, wenn die Gesamtstrafenbildung lediglich "unter nochmaliger Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände" erfolgte, ohne dass noch einmal ein umfassender gesonderter Strafzumessungsvorgang stattgefunden hatte (BGH, Beschl. v. 28.02.2013 - 4 StR 537/12 - juris; BGH, Beschl. v. 08.09.1999 - 3 StR 285/99 - juris; OLG München, Beschl v. 07.04.2010 - 5 St RR (II) 80/10 - juris). - OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16
Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der …
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17
Auch bzgl. der Strafaussetzung zur Bewährung kann das Revisionsgericht nur unter den o.g. Voraussetzungen eingreifen (OLG Celle, Beschl. v. 29.11.2016 - 2 Ss 124/16 - juris m.w.N.). - OLG Bamberg, 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16
Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit bei Dauerstraftat
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17
Hier ist die Begründung, mit der das Landgericht die verhängten Gesamtstrafen zur Bewährung ausgesetzt hat, rechtsfehlerhaft, weil sie widersprüchlich ist (vgl. zur Widersprüchlichkeit als Rechtsfehler: OLG Bamberg, Beschl. v. 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16 - juris). - BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte …
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17
Dazu können auch die Umstände, die für die gestellte günstige Legalprognose (BGH NStZ-RR 2015, 107) oder die Strafzumessung von Bedeutung waren (BGH NStZ 2010, 147), gehören. - BGH, 08.09.1999 - 3 StR 285/99
Auf Ausspruch der Gesamtstrafe beschränkte Revision
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17
In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung lassen sich zwar immer wieder Entscheidungen finden, in denen eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Anfechtung der Gesamtstrafe als unwirksam angesehen wurde, wenn die Gesamtstrafenbildung lediglich "unter nochmaliger Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände" erfolgte, ohne dass noch einmal ein umfassender gesonderter Strafzumessungsvorgang stattgefunden hatte (BGH, Beschl. v. 28.02.2013 - 4 StR 537/12 - juris; BGH, Beschl. v. 08.09.1999 - 3 StR 285/99 - juris; OLG München, Beschl v. 07.04.2010 - 5 St RR (II) 80/10 - juris). - OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig
Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs18/17
Bilden die tatrichterlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils eine (noch) hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung, so ist die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch daher wirksam (OLG Hamm, Urt. v. 21.10.2014 - III-1 RVs 82/14 - juris m.w.N.).