Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11937
OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16 (https://dejure.org/2017,11937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2017 - 4 U 166/16 (https://dejure.org/2017,11937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2017 - 4 U 166/16 (https://dejure.org/2017,11937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Möbelhäuser, Ausstellungsstücke, Ausstattungsvarianten, Preisauszeichnung, Einzelpreise, Gesamtpreis, Verkaufspreis, Endpreis, Anbieten von Ware, einheitliches Leistungsangebot, spürbare Beeinträchtigung, geschäftliche Entscheidung, Anlockwirkung, richtlinienkonforme ...

  • damm-legal.de

    Irreführende Preisangaben für ausgestellte Möbelstücke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verpflichtung zur Preisauszeichnung bei Ausstellungsstücken in einem Möbelhaus

  • kanzlei.biz

    In Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellte Möbelstücke müssen mit dem Gesamtpreis ausgezeichnet werden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möbelhäuser; Ausstellungsstücke; Ausstattungsvarianten; Preisauszeichnung; Einzelpreise; Gesamtpreis; Verkaufspreis; Endpreis; Anbieten von Ware; einheitliches Leistungsangebot; spürbare Beeinträchtigung; geschäftliche Entscheidung; Anlockwirkung; richtlinienkonforme ...

  • rechtsportal.de

    Umfang der Verpflichtung zur Preisauszeichnung bei Ausstellungsstücken in einem Möbelhaus

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Gesamtpreisangabe für ausgestellte Möbelstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gesamtpreis muss ausgezeichnet werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Gesamtpreis muss bei Ausstellungsstücken ausgezeichnet werden

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Werben mit Gesamtausstattungen: Gesamtpreis ist Pflicht

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Irreführende Preisangaben für ausgestellte Möbelstücke

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Im Verkaufsraum ausgestellte Möbelstücke müssen mit Gesamtpreis für das gesamte Ausstellungsstück ausgezeichnet werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Preisangaben für ausgestellte Möbelstücke

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Ausgestellte Möbelstücke: Gesamtpreis muss ausgezeichnet werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausgestellte Möbelstücke: Gesamtpreis muss ausgezeichnet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesamtpreis muss ausgezeichnet werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sofaecke zum Schnäppchenpreis? - Möbelhändler muss bei zum Verkauf ausgestellten Möbelstücken den Gesamtpreis angeben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gesamtpreis muss bei Ausstellungsstücken ausgezeichnet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Möbelhaus muss Gesamtpreis angeben, Teilpreise nicht ausreichend

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Ausstellungsstücke müssen Gesamtpreis ausweisen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gesamtpreis muss ausgezeichnet werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Bei Möbelstücken muss Gesamtpreis ausgezeichnet werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 409
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 29/15

    Hörgeräteausstellung - Wettbewerbsverstoß: Preisangabenrichtlinie als alleinige

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16
    § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV habe ausweislich der Entscheidung des BGH, Urteil vom 10.11.2016 - I ZR 29/15 - Hörgeräteausstellung seine (alleinige) unionsrechtliche Grundlage in der Richtlinie 98/6/EG, die besondere Aspekte im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG regele.

    Ebenso wenig folgt daraus, dass in § 1 Abs. 1 PAngV durch Art. 11 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 mit Wirkung vom 21.3.2016 das Wort "Letztverbraucher" durch die Wendung "Verbraucher gem. § 13 des BGB" ersetzt worden ist, eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage (vgl. BGH GRUR 2017, 286, 287 - Hörgeräteausstellung ).

    Die Bestimmung des § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 PAngV hat ihre (alleinige) unionsrechtliche Grundlage in der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (BGH GRUR 2017, 286, 287/288 - Hörgeräteausstellung ).

    Denn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher kann eine Werbung, in der ein Gewerbetreibender die Besonderheiten des beworbenen Erzeugnisses und einen Preis, der aus der Sicht des Verbrauchers dem Verkaufspreis dieses Erzeugnisses gleichkommt, sowie ein Datum, bis zu dem das Angebot gültig bleibt, angibt, als Angebot des Gewerbetreibenden auffassen, das Erzeugnis zu dem in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 30 - Citroën/ZLW ; BGH GRUR 2017, 286, 288 - Hörgeräteausstellung; Büscher, Aus der Rechtsprechung des EuGH und des BGH zum Lauterkeitsrecht seit Ende 2015, GRUR 2017, 105, 110/111).

    Da die Richtlinie 98/6/EG jedoch - wie bereits ausgeführt - besondere Aspekte gemäß Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG regelt, kann die Richtlinie 2005/29/EG hinsichtlich des hier in Rede stehenden Aspekts nicht zur Anwendung kommen (vgl. BGH GRUR 2017, 286, 288 - Hörgeräteausstellung ).

  • EuGH, 07.07.2016 - C-476/14

    Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16
    Die Richtlinie 98/6/EG regelt so im Zusammenhang mit der Angabe des Verkaufspreises von Erzeugnissen in Verkaufsangeboten besondere Aspekte im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG und geht damit deren Vorschriften vor (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 42 bis 45 - Citroën/ZLW ).

    Denn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher kann eine Werbung, in der ein Gewerbetreibender die Besonderheiten des beworbenen Erzeugnisses und einen Preis, der aus der Sicht des Verbrauchers dem Verkaufspreis dieses Erzeugnisses gleichkommt, sowie ein Datum, bis zu dem das Angebot gültig bleibt, angibt, als Angebot des Gewerbetreibenden auffassen, das Erzeugnis zu dem in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 30 - Citroën/ZLW ; BGH GRUR 2017, 286, 288 - Hörgeräteausstellung; Büscher, Aus der Rechtsprechung des EuGH und des BGH zum Lauterkeitsrecht seit Ende 2015, GRUR 2017, 105, 110/111).

    Dieser Verkaufspreis ist der Endpreis, der als solcher notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten muss, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (EuGH GRUR 2016, 945, 946 - Citroen/ZLW ) - und dies ist das tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt (Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 35. Aufl., § 1 PAngV Rn. 15).

    Denn dieser ermöglicht es ihm, den in einer Werbung angegebenen Preis zu beurteilen und mit dem Preis anderer ähnlicher Erzeugnisse zu vergleichen und somit, gemäß dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 98/6/EG, anhand einfacher Vergleiche fundierte Entscheidungen zu treffen (EuGH GRUR 2016, 945, 946 Rn. 31 - Citroën/ZLW ).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16
    Soweit die Vorschrift Unternehmer zur Angabe des Endpreises beim Warenhandel - und hierum und nicht um das Angebot von Dienstleistungen (allein hierzu BGH GRUR 2015, 1240 - Zauber des Nordens ) geht es vorliegend - verpflichtet, hat sie ihre Grundlage in Art. 1 und 2 Buchst. a, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG.

    Es genügt gerade nicht, einen Teilpreis zu nennen und einen weiteren Betrag anzugeben, den der Kunde hinzurechnen muss, um den Gesamtpreis zu ermitteln (BGH GRUR 2015, 1240, 1243 - Der Zauber des Nordens ).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16
    Werden - wie hier - unter Verstoß gegen § 3a UWG Informationen vorenthalten, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist das Erfordernis der Spürbarkeit nämlich ohne weiteres erfüllt (vgl. BGH GRUR 2016, 516, 520 - Wir helfen im Trauerfall ).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16
    Dieser Begriff erfasst außer der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie insbesondere das Betreten des Geschäfts (EuGH GRUR 2014, 196, 198 - Trento Sviluppo ; BGH GRUR 2015, 698, 700 - Schlafzimmer komplett ) oder die sich anschließende engere Auswahl einzelner Produkte im Ladenlokal.
  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 17/13

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Marken-Elektro-Geräte ohne Angabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16
    Denn § 5a Abs. 2 UWG dient der Umsetzung des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG (vgl. BGH, GRUR 2014, 584 Rn. 8 f. k- Typenbezeichnung ).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16
    Dieser Begriff erfasst außer der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie insbesondere das Betreten des Geschäfts (EuGH GRUR 2014, 196, 198 - Trento Sviluppo ; BGH GRUR 2015, 698, 700 - Schlafzimmer komplett ) oder die sich anschließende engere Auswahl einzelner Produkte im Ladenlokal.
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16
    Der nun geltende § 3 a UWG entspricht der bis dahin in § 4 Nr. 11 UWG aF enthaltenen Regelung des wettbewerbsrechtlichen Rechtsbruchtatbestands (vgl. BGH, GRUR 2016, 1200 Rn. 11 - Repair-Kapseln ).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 30/12

    Grundpreisangabe im Supermarkt

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16
    Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 PAngV stellt eine Marktverhaltensregelung zum Schutze der Verbraucher i.S.d. § 3a UWG dar (u.a. BGH GRUR 2013, 850 - Grundpreisangabe im Supermarkt ).
  • OLG Hamm, 16.08.2018 - 4 U 79/17

    Wettbewerbsrecht: Zum Biker in acht Tagen

    Eine geschäftliche Entscheidung im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG ist bereits die Entscheidung, sich mit dem Angebot des Werbenden überhaupt näher zu befassen (EuGH GRUR 2014, 196, 198; BGH GRUR 2015, 698 (700); Senat, Urteil vom 21.03.2014 - 4 U 166/16).

    Hierbei genügt als geschäftliche Entscheidung im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG bereits die Entscheidung des Verbrauchers, sich mit dem Angebot des Werbenden überhaupt näher zu befassen (EuGH GRUR 2014, 196, 198; BGH GRUR 2015, 698 (700); Senat, Urteil vom 21.03.2014 - 4 U 166/16).

  • LG Dortmund, 11.12.2019 - 10 O 31/19
    Die Vorschrift des § 1 Abs. 1, S. 1, 1. Variante PAngV stellt eine Marktverhaltensregelung zum Schutze der Verbraucher im Sinne des § 3a UWG dar (BGH GRUR 2013, 850; OLG Hamm GRUR-RR 2017, 409).

    Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher kann eine Werbung, in der ein Gewerbetreibender die Besonderheiten des beworbenen Erzeugnisses und einen Preis, der aus der Sicht des Verbrauchers dem Verkaufspreis dieses Erzeugnisses gleichkommt, sowie ein Datum, bis zu dem das Angebot gültig bleibt, angibt, als Angebot des Gewerbetreibenden auffassen, das Erzeugnis zudem in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (EuGH, GRUR 2016, 945, Rn. 30; BGH GRUR 2017, 286 (288); OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 409 (410)).

  • OLG Hamburg, 24.01.2019 - 3 U 130/18

    Anforderungen an Werbung für Koppelungs-Mobilfunkangebot im Internet

    Er ist aber - soweit es Waren betrifft - richtlinienkonform am Maßstab der Artt. 1, 2 und 3 der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher in deren Auslegung durch den EuGH auszulegen (EuGH, GRUR 2016, 945, Rn. 30, 47 - Citroën/ZLW; BGH, WRP 2017, 296, Rn. 12 - Hörgeräteausstellung; OLG Hamm, WRP 2017, 1126, Rn. 30; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, Rn. 3 zu § 1 PAngV).
  • LG Stuttgart, 20.02.2020 - 11 O 538/19

    Tichy unterliegt Claudia Roth

    Das Vorliegen eines Verfügungsgrundes im Sinne von §§ 935, 940 ZPO ist zu bejahen, da die Eilbedürftigkeit in der Gefahr der jederzeitigen Wiederholung der angegriffenen Äußerung besteht und eine Selbstwiderlegung in Form eines zu langen Zuwartens des Klägers nicht gegeben ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.03.2017 - 4 U 166/16, Rn. 35, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht