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   OLG Hamm, 21.03.2017 - I-4 U 167/16   

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OLG Hamm, 21.03.2017 - I-4 U 167/16 (https://dejure.org/2017,15778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2017 - I-4 U 167/16 (https://dejure.org/2017,15778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2017 - I-4 U 167/16 (https://dejure.org/2017,15778)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Möbelhäuser, Ausstellungsstücke, Ausstattungsvarianten, Preisauszeichnung, Einzelpreise, Gesamtpreis, Verkaufspreis, Endpreis, Anbieten von Ware, einheitliches Leistungsangebot, unionsrechtliche Grundlage der PAngV, UGP-Richtlinie, Preisangaberichtlinie, Verjährung, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verpflichtung zur Preisauszeichnung bei Ausstellungsstücken in einem Möbelhaus

  • online-und-recht.de

    Fehlende Gesamtpreisangabe bei Möbelstück = Wettbewerbsverstoß

  • kanzlei.biz

    "Preis-Chaos" im Möbelmarkt - Verkäufer muss auch bei mehreren Ausstattungsmöglichkeiten Gesamtpreis angeben

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Verpflichtung zur Preisauszeichnung bei Ausstellungsstücken in einem Möbelhaus

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Polsterecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Werben mit Gesamtausstattungen: Gesamtpreis ist Pflicht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverband bzw Abmahnverein muss sich hinsichtlich Verjährung nicht die Kenntniserlangung der Mitgliedsunternehmen zurechnen lassen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverband muss sich Kenntnis einzelner Mitglieder nicht zurechnen lassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1017
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 29/15

    Hörgeräteausstellung - Wettbewerbsverstoß: Preisangabenrichtlinie als alleinige

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
    Die Bestimmung des § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV habe ausweislich der Entscheidung des BGH, Urt. vom 10.11.2016 - I ZR 29/15 - Hörgeräteausstellung ihre (alleinige) unionsrechtliche Grundlage in der Richtlinie 98/6/EG.

    Ebenso wenig folgt daraus, dass in § 1 Abs. 1 PAngV durch Art. 11 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 mit Wirkung vom 21.3.2016 das Wort "Letztverbraucher" durch die Wendung "Verbraucher gem. § 13 des BGB" ersetzt worden sind, eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage (vgl. BGH, GRUR 2017, 286, 287 - Hörgeräteausstellung ).

    Die Bestimmung des § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 PAngV hat ihre (alleinige) unionsrechtliche Grundlage in der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (BGH, GRUR 2017, 286, 287/288 - Hörgeräteausstellung ).

    Denn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher kann eine Werbung, in der ein Gewerbetreibender die Besonderheiten des beworbenen Erzeugnisses und einen Preis, der aus der Sicht des Verbrauchers dem Verkaufspreis dieses Erzeugnisses gleichkommt, sowie ein Datum, bis zu dem das Angebot gültig bleibt, angibt, als Angebot des Gewerbetreibenden auffassen, das Erzeugnis zu dem in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 30 - Citroën/ZLW ; BGH, GRUR 2017, 286, 288 - Hörgeräteausstellung; Büscher, GRUR 2017, 105, 110/111).

  • EuGH, 07.07.2016 - C-476/14

    Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
    Die Richtlinie 98/6/EG regelt so im Zusammenhang mit der Angabe des Verkaufspreises von Erzeugnissen in Verkaufsangeboten besondere Aspekte im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG und geht damit deren Vorschriften vor (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 42 bis 45 - Citroën/ZLW ).

    Denn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher kann eine Werbung, in der ein Gewerbetreibender die Besonderheiten des beworbenen Erzeugnisses und einen Preis, der aus der Sicht des Verbrauchers dem Verkaufspreis dieses Erzeugnisses gleichkommt, sowie ein Datum, bis zu dem das Angebot gültig bleibt, angibt, als Angebot des Gewerbetreibenden auffassen, das Erzeugnis zu dem in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 30 - Citroën/ZLW ; BGH, GRUR 2017, 286, 288 - Hörgeräteausstellung; Büscher, GRUR 2017, 105, 110/111).

    Dieser Verkaufspreis ist der Endpreis (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG), der als solcher notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten muss, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (EuGH GRUR 2016, 945, 946 - Citroen/ZLW ) - und dies ist das tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt (Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 35. Aufl., § 1 PAngV Rn. 15).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
    Soweit die Vorschrift Unternehmer zur Angabe des Endpreises beim Warenhandel - und hierum und nicht um das Angebot von Dienstleistungen (allein hierzu BGH, GRUR 2015, 1240 - Zauber des Nordens ) geht es vorliegend - verpflichtet, hat sie ihre Grundlage in Art. 1 und 2 Buchst. a, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG.

    Es genügt gerade nicht, einen Teilpreis zu nennen und einen weiteren Betrag anzugeben, den der Kunde hinzurechnen muss, um den Gesamtpreis zu ermitteln (BGH, GRUR 2015, 1240, 1243 - Der Zauber des Nordens ).

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05

    Unerlaubte Rechtsberatung: Beratung einer Bank bei der Testamentserrichtung bzw.

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
    Die Kenntnis ihrer Mitglieder kann ihr grundsätzlich nicht zugerechnet werden (vgl. KG, WRP 1992, 564, 566; OLG Bamberg, GRUR 2007, 167; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 51; Harte/Henning/ Schulz , UWG, 4. Aufl., § 11 Rn. 94 unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 633 Rn. 38f.; jurisPK- Ernst , UWG, 4. Aufl., § 11 UWG, Rn. 26; Köhler/Bornkamm/ Köhler , 35. Aufl. 2017, UWG § 11 Rn. 1.27), auch wenn diese - wie vorliegend - auf dem gezielten Einsatz Dritter zur Ermittlung von Wettbewerbsverstößen beruhen mag.
  • OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 U 363/05

    Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Werbung durch E-Mail; Verjährung des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
    Die Kenntnis ihrer Mitglieder kann ihr grundsätzlich nicht zugerechnet werden (vgl. KG, WRP 1992, 564, 566; OLG Bamberg, GRUR 2007, 167; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 51; Harte/Henning/ Schulz , UWG, 4. Aufl., § 11 Rn. 94 unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 633 Rn. 38f.; jurisPK- Ernst , UWG, 4. Aufl., § 11 UWG, Rn. 26; Köhler/Bornkamm/ Köhler , 35. Aufl. 2017, UWG § 11 Rn. 1.27), auch wenn diese - wie vorliegend - auf dem gezielten Einsatz Dritter zur Ermittlung von Wettbewerbsverstößen beruhen mag.
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 139/09

    BIO TABAK

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
    Die Kenntnis ihrer Mitglieder kann ihr grundsätzlich nicht zugerechnet werden (vgl. KG, WRP 1992, 564, 566; OLG Bamberg, GRUR 2007, 167; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 51; Harte/Henning/ Schulz , UWG, 4. Aufl., § 11 Rn. 94 unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 633 Rn. 38f.; jurisPK- Ernst , UWG, 4. Aufl., § 11 UWG, Rn. 26; Köhler/Bornkamm/ Köhler , 35. Aufl. 2017, UWG § 11 Rn. 1.27), auch wenn diese - wie vorliegend - auf dem gezielten Einsatz Dritter zur Ermittlung von Wettbewerbsverstößen beruhen mag.
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
    Werden - wie hier - unter Verstoß gegen § 3 a UWG Informationen vorenthalten, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist das Erfordernis der Spürbarkeit nämlich ohne weiteres erfüllt (vgl. BGH, GRUR 2016, 516, 520 - Wir helfen im Trauerfall ).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 30/12

    Grundpreisangabe im Supermarkt

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
    Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 PAngV stellt eine Marktverhaltensregelung zum Schutze der Verbraucher i.S.d. § 3 a UWG dar (u.a. BGH, GRUR 2013, 850 - Grundpreisangabe im Supermarkt ).
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
    Der nun geltende § 3 a UWG entspricht der bis dahin in § 4 Nr. 11 UWG aF enthaltenen Regelung des wettbewerbsrechtlichen Rechtsbruchtatbestands (BGH, GRUR 2016, 1200 Rn. 11 - Repair-Kapseln ).
  • LG Bochum, 06.09.2016 - 12 O 54/16

    Zusatzausstattung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16
    Die Beklagte beantragt deshalb, das Urteil des Landgerichts Bochum vom 06.09.2016 Aktenzeichen I-12 O 54/2016 abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen, soweit die Beklagte verurteilt wurde, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in den Geschäftsräumen ausgestellte Möbel mit Zusatzausstattung dergestalt mit einer Preisauszeichnung zu versehen, dass auf dem Preisschild lediglich ein Preis des entsprechenden Modells ohne diese Zusatzausstattung angegeben ist, wenn dies geschieht wie in Anlage K3.
  • LG Dortmund, 27.11.2019 - 20 O 19/19

    Wettbewerbsrecht: Preisangaben in der Möbelwerbung

    Hierbei konnte der Verbraucher selbst bei richtiger Zurkenntnisnahme der Zusatzausstattung den Gesamtpreis nicht erkennen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2017, 4 U 167/16, Rn. 60ff.).Die Interessen der Verbraucher sind durch die fehlende Angabe des Gesamtpreises zudem spürbar beeinträchtigt.Der Gesamtpreis ist die Grundlage des Verbrauchers um eine informierte Entscheidung zu treffen.
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