Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16313
OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16 (https://dejure.org/2016,16313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2016 - 4 RVs 51/16 (https://dejure.org/2016,16313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 4 RVs 51/16 (https://dejure.org/2016,16313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Cannabis, Brolamfetamin, zertifiziertes Saatgut, wissenschaftliche Zwecke, Wirkstoffgehalt, Missbrauch, Verbotsirrtum

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Cannabis, Brolamfetamin, zertifiziertes Saatgut, wissenschaftliche Zwecke, Wirkstoffgehalt, Missbrauch, Verbotsirrtum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straffreiheit bei gewerblichem oder wissenschaftlichem Zweck des Anbaus und Verkehrs mit Cannabisprodukten

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Cannabis; Brolamfetamin; zertifiziertes Saatgut; wissenschaftliche Zwecke; Wirkstoffgehalt; Missbrauch; Verbotsirrtum

  • rechtsportal.de

    Straffreiheit bei gewerblichem oder wissenschaftlichem Zweck des Anbaus und Verkehrs mit Cannabisprodukten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Handel mit Industriehanf: Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten geklärt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Industriehanf ist auch keine Lösung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten: Kunden rauchen Industriehanf - Freispruch aufgehoben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Handel mit Cannabisprodukten ist nur eingeschränkt zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten geklärt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Industriehanf - Missbrauch zu Rauschzwecken muss ausgeschlossen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handel mit Cannabisprodukten

Verfahrensgang

  • LG Münster - 15 Ns 4/16
  • LG Münster - 72 Js 5720/15
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vertrieb einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
    Dabei wird die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahmen in die Positivliste der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf (vgl. BGH NJW 2000, 597; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 147).

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist neben dem Anbau mit zertifiziertem Saatgut aber auch bei dieser ersten Alternative der Ausnahmeregelung des lit. b) zusätzlich erforderlich, dass der Verkehr mit den Cannabisprodukten ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 284).

    Die Ausnahmebestimmung soll das Marktpotenzial des Rohstoffes Hanf und seine Verwendungsmöglichkeiten zur industriellen und möglicherweise energetischen Verwendung erschließen und nicht die Bevölkerung mit THC-schwachen Zubereitungen zu persönlichen Konsumzwecken versorgen und demgegenüber nicht das generelle Cannabisverbot aufweichen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 288).

    Eine andere Auslegung dieser Ausnahmebestimmung würde dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes, nämlich die sozialschädlichen Wirkungen des illegalen Handels mit rauschfähigen Betäubungsmitteln einzudämmen, grundlegend zuwiderlaufen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270).

    Ein Verbotsirrtum ist demnach im Allgemeinen nur dann nicht vermeidbar, wenn der Täter unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls sowie der Verhältnisse und seiner Persönlichkeit alle seine Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen (Rechts-) Rat beseitigt hat (vgl. BGH NJW 1966, 842; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Fischer, StGB, 63. Auflage, § 17 StGB Rn. 8).

    Der Angeklagte bewegte sich mit dem Vertrieb von verschiedenen Cannabisprodukten bewusst im unmittelbaren Dunstkreis des Betäubungsmittelhandels, so dass er aufgrund dieser Umstände sowie unter Berücksichtigung seiner persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse gesteigerten Erkundigungs- und Prüfungspflichten über die Rechtmäßigkeit bzw. Unrechtmäßigkeit seines Verhaltens unterlag, an die strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270).

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
    Dabei sind die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen nicht geringer als im Falle einer Verurteilung (BGH NStZ 2009, 512; NStZ 2002, 446; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 267 StPO Rn. 33).
  • BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
    Die Begründung eines Freispruchs muss demnach so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden und warum das festgestellte Verhalten nicht strafbar ist (BGH NStZ-RR 2013, 135; NStZ-RR 2010, 182; NStZ-RR 1997, 374; Urteil des Senats vom 19.01.2016, Az. III - 4 RVs 135/15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 267 StPO Rn. 33).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss im Rahmen der Urteilsgründe zunächst der Anklagevorwurf aufgezeigt und sodann der festgestellte Sachverhalt dargelegt werden (BGH NStZ 1990, 448; NJW 1980, 2123; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 267 StPO Rn. 33).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
    Es ist insbesondere zu prüfen, ob die Urteilsfeststellungen frei von Lücken, Widersprüchen sowie Verstößen gegen Denk- und Erfahrungssätze sind (BGH NStZ 1990, 35; NJW 1979, 2318; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 337 StPO Rn. 21).
  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
    Ein Verbotsirrtum ist demnach im Allgemeinen nur dann nicht vermeidbar, wenn der Täter unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls sowie der Verhältnisse und seiner Persönlichkeit alle seine Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen (Rechts-) Rat beseitigt hat (vgl. BGH NJW 1966, 842; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Fischer, StGB, 63. Auflage, § 17 StGB Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unvermeidbarer Verbotsirrtum des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
    Das Risiko einer unklaren Rechtslage,wie sie hier durch den Gesetzgeber geschaffen worden ist,darf nicht einseitig dem Normadressaten aufgebürdet werden (so auch OLG Stuttgart NJW 2006, 2422).
  • BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
    Dabei wird die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes gemäß § 1 Abs. 1 BtMG allein durch seine Aufnahmen in die Positivliste der Anlagen I bis III begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf (vgl. BGH NJW 2000, 597; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 147).
  • BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77

    Werner Weinhold

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
    Im Rahmen der gebotenen Überprüfung ist vom Revisionsgericht auch zu prüfen, ob die Urteilsfeststellungen überhaupt eine tragfähige Grundlage für diese Prüfung bieten (BGH NJW 1978, 113).
  • BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89

    Grundlage für die Aufklärungsrüge in einem Rechtsmittel - Qualifizierung von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
    Es ist insbesondere zu prüfen, ob die Urteilsfeststellungen frei von Lücken, Widersprüchen sowie Verstößen gegen Denk- und Erfahrungssätze sind (BGH NStZ 1990, 35; NJW 1979, 2318; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 337 StPO Rn. 21).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro

  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung,

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 722/13

    Freisprechendes Urteil (Anforderungen an die Urteilsbegründung)

  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 240/20

    Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

    Es stützt sich dabei auf die in Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansicht, gewerbliche Zwecke müssten auch beim Endabnehmer gegeben sein und schlössen einen letztendlichen Konsumzweck aus (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2016 - III-4 RVs 51/16 Rn. 43 f.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Mai 2010 - 1 Ss 13/10 Rn. 8; OLG Nürnberg, Urteil vom 17. Januar 2006 - 2 St OLG Ss 243/05 Rn. 12; BayObLG, aaO, 271; Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 2 Rn. 16f; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 1 Rn. 273; Winghofer, CB 2019, 384, 385 f.; Rottmeier, PharmR 2020, 446, 448; abweichend davon jedoch derselbe, ZLR 2021, 77, 85 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-663/18).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Es liegen insbesondere keine gewerblichen Zwecke vor, weil diese beim Endnutzer des Cannabis vorliegen müssen (Körner/Patzak/Volkmer- Patzak , BtMG, § 2, Rn. 16; Weber, BtMG, § 1, Rn. 273; OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016, Az.: 4 RVs 51/16, zitiert nach juris, Rn. 43) und der Konsum der Pflanzen nicht "gewerblich" ist.

    Gewerbliche Zwecke im Sinne dieser Regelung sind insbesondere dann gegeben, wenn der Hanf verarbeitet werden soll, bis ein unbedenkliches Produkt, wie z. B. Papier, Seile oder Textilien, entstanden ist (OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016, Az.: 4 RVs 51/16, zitiert nach juris, Rn. 43).

    Andernfalls würde das dazu führen, dass eine Ausnahmevorschrift dem Zweck des gesamten Betäubungsmittelgesetzes, nämlich die sozialschädlichen Wirkungen des illegalen Handels mit abstrakt rauschfähigen Betäubungsmitteln einzudämmen, grundlegend zuwiderlaufen würde (OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016, Az.: 4 RVs 51/16, zitiert nach juris, Rn. 42).

    cc) Das Urteil des OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016, Az.: 4 RVs 51/16, zitiert nach juris, teilt unter Rn. 42 f. wörtlich mit: "Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist neben dem Anbau mit zertifiziertem Saatgut aber auch bei dieser ersten Alternative der Ausnahmeregelung des lit. b) zusätzlich erforderlich, dass der Verkehr mit den Cannabisprodukten ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 284).

  • AG Freiburg, 28.05.2020 - 28 Ds 620 Js 119/19

    Strafbarkeit des Verkaufs von Cannabidiol(CBD)-Produkten

    Aus dem Sinn und Zweck der Ausnahmevorschrift und dem Willen des historischen Gesetzgebers folgt, dass gewerbliche Zwecke im Sinne dieser Vorschrift nicht den Verkauf von Cannabis in Reinform an Konsumenten umfassen (vgl. LG Ravensburg, NStZ 1998, 306, beck-online, für als Topfpflanze verkauften Faserhanf, der die damalige THC-Grenze der Ausnahmevorschrift von 0, 3% nicht überschritten hat; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25. September 2002 - 4St RR 80/2002 -, juris - für als Tabakersatz genutzten sog. Knasterhaft mit einem TH-Gehalt von 0, 03%; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Mai 2010 - 1 Ss 13/10 -, juris - für sog. Räucherhanf mit einem THC-Gehalt von 0, 34%, der - ungeachtet der THC-Grenze - nicht der Ausnahmevorschrift unterfalle, da bereits keine gewerblichen Zwecke vorlägen; OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2016 - III-4 RVs 51/16 -, juris - für sog. Räucherhanf mit einem THC-Gehalt von mitunter über 0, 2%, wobei der Angeklagte darauf vertrauen durfte, dass der Wirkstoffgehalt in keinem Fall 0, 2% überstieg; LG Braunschweig, Urteil vom 28. Januar 2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19) -, juris, für Hanfblütentee und Cannabis-Rohmaterial, wobei die Ware nach der Vorstellung der Angeklagten jeweils einen durchschnittlichen THC-Gehalt von nicht mehr als 0, 1% hatte).

    Konsum ist kein gewerblicher Zweck (OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016, Az.: 4 RVs 51/16, zitiert nach juris, Rn. 43).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht