Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2304
OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04 (https://dejure.org/2004,2304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2004 - 3 U 77/04 (https://dejure.org/2004,2304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 3 U 77/04 (https://dejure.org/2004,2304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung illegal erlangten Bildmaterials; Eingriff in das Persönlichkeitsrecht einer Kapitalgesellschaft; Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit juristischer Personen; Darstellung von Tierversuchen; Verstöße gegen das ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 5 Abs. 1, 14 GG

  • Judicialis

    TierSchG § 1 S. 2; ; TierSchG § ... 2; ; TierSchG § 7 Abs. 2 S. 2; ; TierSchG § 8; ; TierSchG § 11; ; TierSchG § 11 Abs. 2a; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; StGB § 186; ; UrhG § 10 Abs. 1; ; UrhG § 10 Abs. 1 Halbsatz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht einer juristischen Person des Privatrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Affen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
    Darauf hat das Bundesverfassungsgericht im Fall "Der Aufmacher" abgestellt (BVerfGE 66, 116).

    Denn auch dafür ist u.a. Voraussetzung, dass vermögensrechtliche Nachteile vorgetragen oder erkennbar sind (BVerfGE 66, 116, 145; Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 823 Rn. 181f).

    Art. 5 Abs. 1 GG schützt die Verbreitung unzulässig beschaffter Informationen, weil es zur Kontrollaufgabe der Presse gehört, auf Missstände von öffentlicher Bedeutung hinzuweisen (BVerfGE 66, 116, 137f; BGHZ 73, 120, 125ff).

    d) Den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 GG kommt um so größeres Gewicht zu, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele handelt, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 66, 116, 139).

    3. Abwägungskriterien Das maßgebliche Kriterium für die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Verfügungsklägerin und der oben dargestellten Rechtsposition des Verfügungsbeklagten ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.1.1984 (1 BvR 272/81) im Fall "Der Aufmacher" (BVerfGE 66, 116).

    Denn dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um Missstände von erheblichem Gewicht handelt, an deren Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht (BVerfGE 66, 116, 139).

    Der Senat verkennt nicht, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen ein überragendes öffentliches Interesse sprechen kann, wenn lediglich Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits nicht rechtswidrig sind (BVerfGE 66, 116, 139).

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
    Denn eine Privatsphäre gibt es bei juristischen Personen nicht, erst recht keine Intimsphäre (BGHZ 80, 25, 32).

    Denn zu den persönlichkeitsrechtlichen Grundlagen jeder unternehmerischen Betätigung gehört ein Mindestmaß an Vertrauensschutz (BGHZ 80, 25, 32; BGH, NJW 1981, 1366, 1368).

    Darauf kommt es letztlich nicht entscheidend an, denn eine Verschwiegenheitspflicht besteht auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart ist (BGHZ 80, 25, 27f).

    Betriebsinterna, wie sie hier gefilmt worden sind, sind auch keine Betriebsgeheimnisse (vgl. BGH, NJW 1981, 1089, 1091).

    Es kann in Ausnahmefällen von besonderem öffentlichen Interesse auch Fehlentwicklungen und Missstände geben, die nicht ausdrücklich verboten sein mögen, sondern noch die Formen des Rechts für sich in Anspruch nehmen (BGHZ 80, 25, 37).

    Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse sind schließlich auch gerade deshalb gewährleistet, um für die Allgemeinheit unsichtbare, auf andere Weise nicht zugängliche Vorgänge in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen (BGHZ 80, 25, 37; OLG München, NJW-RR 2004, 767, 769).

    Im Unterschied zum geschriebenen Wort wird das Persönlichkeitsrecht durch heimliche Filmaufnahmen ungleich stärker "verdinglicht" und verfügbar gemacht (so bereits BGHZ 80, 25, 42 für Tonbandaufnahmen).

  • OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03

    Möglicher Wettbewerbsverstoß bei verdeckter journalistischer Recherche

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
    Das Grundrecht schützt selbst presserechtliche Hilfspersonen (BVerfG, NJW 1988, 1833; OLG München, NJW-RR 2004, 767, 768) und damit umso mehr den Journalisten selbst.

    Auch in vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung nicht in dieser Weise argumentiert (siehe OLG München, NJW-RR 2004, 767).

    Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse sind schließlich auch gerade deshalb gewährleistet, um für die Allgemeinheit unsichtbare, auf andere Weise nicht zugängliche Vorgänge in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen (BGHZ 80, 25, 37; OLG München, NJW-RR 2004, 767, 769).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
    Kapitalgesellschaften genießen sowohl den Schutz des § 186 StGB (BGHSt 6, 186; Schönke/ Schröder/ Lenckner, StGB, 26. Aufl., Vorbemerkung zu § 185 Rn. 3, 3a; Tröndle/ Fischer, StGB, 52. Aufl., § 185 Rn. 12 m. w. N.) als auch den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BVerfGE 106, 28, 42 ff; BGH, NJW 1994, 1281; Wenzel/ Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 125).

    Bei juristischen Personen stützt sich das Persönlichkeitsrecht auf Art. 2 Abs. 1 GG, nicht auf Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 106, 28, 44).

    Ebenso wie juristischen Personen des Privatrechts ein Recht am eigenen Wort als Ausprägung des Persönlichkeitsrechts zusteht (BVerfGE 106, 28, 43), gibt es ein Recht am eigenen Bild als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts (BVerfGE 106, 28, 39).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2004 - 20 B 180/04

    Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 96)

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
    Das OVG Münster wies die Beschwerde des Oberbürgermeisters der Stadt Münster durch Beschluss vom 15.3.2004 zurück (20 B 180/04).

    Der Senat teilt die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach die Beurteilung des Filmmaterials allerdings eine gewisse Sachkunde erfordert (Beschluss vom 15.3.2004 - 20 B 180/04, S. 4 des Umdrucks).

  • KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99

    Verletzung der Unternehmenspersönlichkeit der Deutschen Bahn AG durch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
    Das ist insbesondere der Fall, wenn sie - wie hier - in ihrem Geltungsbereich als Wirtschaftsunternehmen betroffen sind (vgl. KG, NJW 2000, 2210).

    Auch eine juristische Person muss es insbesondere nicht hinnehmen, dass in der ihrem Hausrecht unterliegenden Sphäre gegen ihren Willen heimlich Filmaufnahmen gefertigt werden (KG, NJW 2000, 2210f; OLG München, AfP 1992, 78, 80; Wanckel/ Nitschke, Foto- und Bildrecht, 2004, Rn. 9 ff).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
    Kapitalgesellschaften genießen sowohl den Schutz des § 186 StGB (BGHSt 6, 186; Schönke/ Schröder/ Lenckner, StGB, 26. Aufl., Vorbemerkung zu § 185 Rn. 3, 3a; Tröndle/ Fischer, StGB, 52. Aufl., § 185 Rn. 12 m. w. N.) als auch den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BVerfGE 106, 28, 42 ff; BGH, NJW 1994, 1281; Wenzel/ Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 125).

    a) Der Umfang des Persönlichkeitsschutzes wird durch das Wesen der juristischen Person als Zweckschöpfung des Rechts, ihre satzungsmäßigen Funktionen und ihr soziale Wertgeltung begrenzt und bestimmt (BGH, NJW 1994, 1281).

  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
    c) Der Senat hat berücksichtigt, dass die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung im Interesse der Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden muss (BVerfG-K, NJW 2004, 1942, 1943).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
    Das bedeutet, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (BVerfG, NJW 1995, 2477, 2479; BGH, NJW 2002, 3536, 3537).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
    Zu Unrecht beruft sich die Verfügungsklägerin in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BGH vom 26.10.1999 (NJW 2000, 656, 657).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des

  • OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01

    "Artgerechte" Haltung von Zucht-und Schlachttieren - zur Abgrenzung zwischen dem

  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 90/01

    Ausscheiden eines Vertragsarztes aus einer Gemeinschaftspraxis

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Mithörvorrichtung

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

  • OLG München, 30.10.1991 - 21 U 4699/91

    Zulässigkeit eines Anspruchs auf Unterlassung einer Meinungsäußerung; Beurteilung

  • BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04

    Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 83/85

    Umfang der Entschädigung eines Gestein abbauenden Betriebes

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77

    Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre

  • BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79

    Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rnrn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rnrn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis).

    Bedenken gegen einen Unterlassungsanspruch der Klägerin aufgrund des Eingriff in dieses Recht ergeben sich allerdings zum einen unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität dieses Rechts gegenüber anderen Anspruchsgrundlagen (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 31 in Juris) sowie daraus, dass jedenfalls für die Gewährung des Schutzes aus Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz durch den Eingriff ein vermögensrechtlicher Nachteil für den Unternehmensträger zumindest behauptet werden muss (BVerfGE 66, 116 = NJW 1984, 1741 Rn. 73 in Juris).

    Die zugrunde liegende Entscheidung des OLG Hamm (OLGR 2004, 342), welcher im Kern der gleiche Vorgang zugrunde lag wie der Parallelentscheidung OLGR 2004, 345, erfolgte in Anwendung der von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten macht es insoweit keinen entscheidenden Unterschied, dass vorliegend anders als im Fall "Wallraff" und auch dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des OLG Hamm (OLGR 2004, 345) zu Grunde lag, der eingeschleuste Reporter R... nicht in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis (Arbeitsverhältnis) zur Klägerin stand bzw. die arglistige Täuschung nicht die Begründung eines unmittelbaren Vertragsverhältnisses (Arbeitsverhältnisses) zur Klägerin zur Folge hatte (vgl. zu diesem Fall Soehring/Hoene, a.a.O., § 10 Tz. 28).

    Es hat zu Recht in diesem Zusammenhang die Entscheidung des OLG Hamm OLGR 2004, 345 angeführt.

    Auch wenn die Klägerin von Rechts wegen nicht gehindert war, von ihrer unternehmerischen Freiheit in der geschilderten Weise (Vergabe des Absetzens/Verpackens als Werkvertrag) Gebrauch zu machen, und hierfür aus ihrer Sicht sachliche Gründe bestanden haben mögen, ändert dies nichts daran, dass dies dennoch in den Augen eines erheblichen Teils der Öffentlichkeit aufgrund der damit verbundenen, oben dargelegten Konsequenzen sowohl als berichtenswert als auch als missbilligenswert angesehen wird, insbesondere als Verhalten, das zwar nicht rechtswidrig ist, aber in den Augen eines erheblichen Teils der Öffentlichkeit die Reformbedürftigkeit des geltenden Rechts zeigt (vgl. OLG Hamm, OLGR 2004, 345 Rn. 49 in Juris), zumindest aber als Unternehmenspolitik eines der führenden deutschen Industrieunternehmen, die hinterfragt werden sollte.

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Ein derartig hohes, auch die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter/erlangter Informationen ausnahmsweise rechtfertigendes überragendes Interesse der Allgemeinheit ist insbesondere bei gewichtigen gesellschaftspolitischen Themen zu bejahen (wie etwa Tierschutz - OLG Hamm OLGR 2004, 345 = ZUM-RD 2004, 579 und LG Hamburg, Urteil vom 28.8.2009, 324 O 864/06 - juris; Verschwendung von Steuergeldern - OLG Köln, Urteil vom 19.11.2013, 15 U 53/13 - juris; "Lohndumping" mittels Einsatz von Werkverträgen durch ein führendes deutsches, international renommiertes Industrieunternehmen - Senat, Urteil vom 8.7.2015, 4 U 182/14; Renner/Baumann, AfP 2015, 285, 287 rechte Spalte unter aa)).

    Schließlich ist bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass das öffentliche Informationsinteresse gerade aufgrund des Umstandes, dass sich die wirtschaftlichen Hintermänner der Briefkastenfirmen hinter diesen "verstecken" können, nur befriedigt werden kann, wenn Informanten den Medien entsprechende Daten zur Verfügung stellen; es handelt sich also vorliegend um auf andere Weise der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machende Informationen, was einen abwägungsrelevanten zugunsten der Zulässigkeit der Veröffentlichung sprechenden Umstand darstellt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BGH NJW 1981, 1089, 1092 - Der Aufmacher I OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 50 in juris; OLG München NJW-RR 2004, 767, 769; Renner/Baumann, AfP 2015, 285, 287 rechte Spalte unter aa)).

  • LG Hamburg, 23.06.2017 - 324 O 352/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts: TV-Berichterstattung über die

    Erst recht gilt dies, wenn der Zutritt zu der geschützten räumlichen Sphäre erschlichen wird, insbesondere, wenn ein Journalist als vermeintlich loyaler Mitarbeiter des Unternehmens tätig wird und ihm in dieser Eigenschaft der Zutritt gestattet wird, er aber in Wahrheit Informationen erlangen will, um diese dann zu publizieren (OLG Hamm, OLGR 2004, 345, Tz. 25).

    Es kann auch hinsichtlich sonstiger Fehlentwicklungen und Missstände von erheblichem Gewicht gegeben sein, die nicht ausdrücklich verboten sind, sondern die Formen des Rechts für sich in Anspruch nehmen können (OLG Hamm, Urt. v. 21.07.2004, Az.: 3 U 77/04, juris Tz. 48, f. Czernik, GRUR 2012, 457, 460).

  • BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2252/04

    Recht einer GmbH am eigenen Bild

    die Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Juli 2004 - 3 U 77/04 und 3 U 97/04 -.
  • LG Stuttgart, 09.10.2014 - 11 O 15/14

    Daimler unterliegt im Rechtsstreit gegen SWR

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung schützt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht die juristische Person auch davor, dass in der räumlichen Sphäre, die ihrem Hausrecht unterliegt, gegen ihren Willen heimlich Filmaufnahmen gefertigt und diese anschließend verbreitet werden (OLG Hamm, Urt. v. 21.07.2004, 3 U 77/04, juris Rn. 25; KG Berlin, Urt. v. 30.11.1999, 9 U 8222/99, juris Rn. 4; Wanckel, Foto- und Bildrecht, 4. Auflage, Rn. 8; Czernik, GRUR 2012, 457).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum

    Aber auch wenn eine unter Verstoß gegen das Hausrecht (Art. 13 GG) gefertigte Bildaufnahme einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht (Art. 2 GG) darstellen kann (BVerfG NJW 2002, 3619; BVerfG NJW 1994, 178; BGH NJW 1994, 2289; BGH NJW 1994, 1281; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 12149; KG GRUR 2013, 628 - trainwriting in berlin; OLG Hamm ZUM-RD 2004, 579), bedeutet dies nicht, dass die Fotografie zwangsläufig einem Beweisverwertungsverbot unterliegt.
  • LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung der Behauptung der

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass die Erwägungen des OLG Stuttgart (a.a.O.) im hiesigen Verfahren nicht greifen, da es sich bei der Durchführung eines Fußbades bei einer Bewohnerin im Gegensatz zur missbräuchlichen Ausnutzung von Werkverträgen (OLG Stuttgart, a.a.O.) oder zu einer kritikwürdigen Tierhaltung (OLG Hamm OLGR 2004, 345) nicht um Vorgänge handelt, "die sich für die Allgemeinheit, zumindest aber für einen erheblichen Teil derselben als so einschneidend darstellen, dass deren öffentliche Behandlung als wesentlich angesehen wird" .
  • LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21

    Kündigung - Nebentätigkeit einer Influencer-Tätigkeit - Posten von Bildern aus

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis, OLG Stuttgart, aaO, Rn. 119).
  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich

    In Konkretisierung dieser Grundsätze stellt sich nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen einer juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der betroffenen juristischen Person dar (KG Berlin, Urteil vom 30.11.1999 - 9 U 8222/99 -, NJW 2000, 2210 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2004 - 3 U 116/04 -, OLGR 2004, 345 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2015 - 4 U 182/14 -, AfP 2015, 450 ff.).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04
    Auf die Urteile vom heutigen Tage in den Parallelverfahren 3 U 77/04, welches den Fall des Journalisten M... betrifft, und 3 U 97/04, das den Fall einer Münsteraner Tierschutzaktivistin zum Gegenstand hat, wird verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht