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   OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14   

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OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14 (https://dejure.org/2014,35177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.2014 - 1 RVs 82/14 (https://dejure.org/2014,35177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 1 RVs 82/14 (https://dejure.org/2014,35177)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    StGB § 21; StGB § 47
    Freiheitsstrafe, kurzfristige, Schuldfähigkeit

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung, Berufung, Diebstahl geringwertiger Sachen, Bagatellschaden, Freiheitsstrafe, gesetzliches Mindestmaß

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung, Berufung, Diebstahl geringwertiger Sachen, Bagatellschaden, Freiheitsstrafe, gesetzliches Mindestmaß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung trotz nicht erörterter verminderter Schuldfähigkeit; Verhängung einer Freiheitsstrafe trotz Bagatellschadens

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Wodka-Flasche gestohlen - Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21, 46, 47, 242; StPO § 318
    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung trotz nicht erörterter verminderter Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 20, 21, 46, 47, 242 ; StPO § 318
    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung trotz nicht erörterter verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Zur Strafzumessung beim Diebstahl

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Diebstahl: Freiheitsstrafe wegen einer Flasche Wodka?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diebstahl - Haft ohne Bewährung auch bei Bagatelle möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe bei einer Diebstahlstat mit bagatellhaftem Schaden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

  • welt.de (Pressemeldung, 03.12.2014)

    Haftstrafe auch bei notorischem Bagatelldiebstahl - Fünf Wochen Gefängnis für Wodka-Klau

  • haerlein.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Der Diebstahl mit Bagatellschaden, wie wird er geahndet?

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger Sache

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe auch bei Bagatelldiebstahl möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden bei erheblich vorbestraftem Täter zulässig - Haftstrafe für Wiederholungstäter nach Diebstahl einer Flasche Wodka für 4,99 Euro gerechtfertigt

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kurze Freiheitstrafe für Wiederholungstäter auch bei Bagatelltaten angemessen

  • kanzlei-hoenig.de (Sonstiges und Diskussion)

Sonstiges

Verfahrensgang

  • LG Siegen - 11 Ns 25/14
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 205
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
    Sie ist auch vom Bundesverfassungsgericht so anerkannt worden (BVerfGE 50, 205; BVerfG, Beschl. v. 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 - juris).

    "Die verhängte Strafe übersteigt auch unter Berücksichtigung der geringen Schadenshöhe nicht die Schuld des Beschwerdeführers und verletzt somit nicht das Gebot schuldangemessenen Strafens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 50, 205 ; vgl. auch 50, 125 ).

  • OLG Jena, 27.04.2006 - 1 Ss 238/05

    Strafzumessung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
    Das Oberlandesgericht Jena (Beschl. v. 27.04.2006 - 1 Ss 238/05 - juris) hat in einem Fall eines "Ladendiebstahls mit sehr geringem Beutewert" auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin die Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe aufgehoben und die Sache insoweit zurückverwiesen und auf die wegen des Verschlechterungsverbots (der Angeklagte war in erster Instanz noch zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden) bestehende Strafobergrenze von vier Monaten Freiheitsstrafe hingewiesen, also durchaus eine mehrmonatige Freiheitsstrafe für möglich erachtet.

    Insoweit hat das OLG Jena (Urt. v. 27.04.2006 - 1 Ss 238/05 - juris; ebenso auch: OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72) zutreffend ausgeführt:.

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
    Das gilt auch, wenn infolge der Unvollständigkeit die Feststellungen für die erneut vorzunehmende Strafzumessung zu ergänzen sind, solange die neu zu treffenden Feststellungen den bindend gewordenen nicht widersprechen und der Schuldspruch als solcher davon nicht betroffen sein kann (KG Berlin, Beschl. v. 27. August 2013 - (4) 161 Ss 101/13 (116/13) -, juris; vgl. auch BGH, Beschl. v. 21.10.1980 - 1 StR 262/80 - juris).

    Bindung und Beschränkbarkeit entfallen, wo Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass ein die Strafbarkeit erhöhender oder mindernder Umstand einen untrennbaren Teil der Schuldfrage (eine doppelrelevante Tatsache also) bildet und der Anfechtende, wenn nicht dem Wortlaut, so doch der Sache nach, sich (auch) dagegen wendet, dass das Erstgericht einen solchen Umstand angenommen oder nicht angenommen hat, weil das Rechtsmittelgericht an die (auch) für die Schuldfrage erheblichen Tatsachen nicht zum Teil gebunden, zum Teil nicht gebunden sein kann und weil nur die Verneinung der Bindung der "Verfügungsmacht" des Anfechtenden und dem aus seinen Willensäußerungen erkennbaren Rechtsmittelbegehren gerecht wird (BGH, Beschl. v. 21.10.1980 - 1 StR 262/80 - juris).

  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
    Sie ist auch vom Bundesverfassungsgericht so anerkannt worden (BVerfGE 50, 205; BVerfG, Beschl. v. 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 - juris).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 - juris) hat auch über dem gesetzlichen Mindestmaß liegende Freiheitsstrafen von (jeweils) zwei Monaten für Taten mit Bagatellschaden (konkret: 13, 60 DM und 1, 40 DM) aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet.

  • OLG Braunschweig, 25.10.2001 - 1 Ss 52/01
    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
    Diese Auffassung wird auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt (vgl. z. B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2009 - 1 Ss 48/09 - juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Dresden, Beschl. v. 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14; OLG München, Beschl. v. 10.08.2009.5 St RR 201/09 - juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 28.06.2011 - 2 Ss 68/11 - juris).

    So hat das Oberlandesgericht Braunschweig (NStZ-RR 2002, 75) im Fall des Diebstahls einer Schachtel Zigaretten durch einen mehrfach vorbestraften Täter die Verhängung einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten für "schlechthin unangemessen" erachtet.

  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
    Diese Auffassung wird auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt (vgl. z. B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2009 - 1 Ss 48/09 - juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Dresden, Beschl. v. 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14; OLG München, Beschl. v. 10.08.2009.5 St RR 201/09 - juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 28.06.2011 - 2 Ss 68/11 - juris).

    Andere obergerichtliche Entscheidungen heben hervor, dass das in § 38 Abs. 2 StGB festgesetzte Mindestmaß von einem Monat im Vergleich zu einer nach dem Gesetz grundsätzlich primär vorgesehenen Festsetzung einer Geldstrafe das insoweit durch § 40 Abs. 1 S. 2 StGB festgelegte gesetzliche Mindeststrafmaß von 5 Tagessätzen Geldstrafe bereits deutlich übersteigt und auch die gewählte Sanktionsart für sich genommen eine erheblich belastendere Beschwer darstellt (Senatsbeschluss vom 03.12.2013 - III - 1 RVs 90/13; OLG Dresden, Beschl. v. 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14 - juris).

  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10

    Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
    Diesen Regelungen (in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass der Summe der Einzelstrafen bei der Gesamtstrafenbildung nach § 54 StGB nur geringes Gewicht zukommt, vgl. BGH, Beschl. v. 25.08.2010 - 1 StR 410/10 - juris) ist also immanent, dass der Täter, der sehr hohe Schäden anrichtet oder viele Straftaten begeht, die gleichzeitig abgeurteilt werden, proportional geringer bestraft wird, als ein Täter nur einer einzelnen Straftat mit eher geringem Schaden.
  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - II-56/03

    Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
    Insoweit hat das OLG Jena (Urt. v. 27.04.2006 - 1 Ss 238/05 - juris; ebenso auch: OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72) zutreffend ausgeführt:.
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
    Die Frage der Angemessenheit von Freiheitsstrafen in Fällen mit bagatellhaftem Schaden ist eine Tatfrage des Einzelfalls und einer Vorlage nicht zugänglich (BGHSt 52, 84).
  • BayObLG, 02.02.2001 - 5St RR 20/01

    Inhaltliche Beschränkung der Berufung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14
    Gleichwohl wird in der Rechtsprechung die Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit diskutiert, wenn eine neue Entscheidung auf Grund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (BGH NJW 1955, 917; OLG Köln NStZ 1984, 379, 380; i.E. auch: OLG Hamm NStZ-RR 2008, 138 und BayObLGSt 1994, 253 sowie BayObLG NZV 2001, 353; a.A. noch OLG Hamm JMBl. 1973, 141).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

  • BGH, 01.09.2010 - 2 StR 408/10

    Beweiswürdigung hinsichtlich der verminderten Schuldfähigkeit (Bedeutung des

  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation; Ausfallerscheinungen;

  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (alkoholgewöhnter Angeklagter;

  • BGH, 12.08.2014 - 4 StR 329/14

    Revisibilität der Strafzumessung

  • KG, 27.08.2013 - 161 Ss 101/13

    StPO § 318 Satz 1 - Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung (Spielsucht des

  • OLG Brandenburg, 13.07.2009 - 1 Ss 48/09

    Strafzumessung: Kurze Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

  • OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03

    Änderung eines Rechtsfolgenausspruches durch das Revisionsgericht; Ermessen über

  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02

    Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot

  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07

    ADHS; Schuldfähigkeit; Erörterungsmangel

  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 1 Ss 111/09

    Berufungsbeschränkung; Rechtskraft; Feststellungen; Umfang

  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 43/10

    Berufungsbeschränkung, Teilrechtskraft, neue Hauptverhandlung, Beschwer des

  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen

  • OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung;

  • OLG München, 10.08.2009 - 5St RR 201/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

  • OLG Oldenburg, 28.07.2008 - Ss 266/08

    Strafzumessung im Rahmen von Bagatelldelikten; Gewichtung des Handlungsunwertes

  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

  • OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 1 Ss 212/01

    Trunkenheitsfahrt - Keine Umrechnung der Atemalkohol-Konzentration in einen

  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 Ss 4/08

    Berufungsbeschränkung; Subsumtion; falsche; Wirksamkeit

  • BayObLG, 07.12.1994 - 1St RR 195/94
  • OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22

    Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht

    Ein solcher hindert indes die Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht ( vgl. OLG Hamm ZfSch 2008, 534; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 345; OLG Hamm, Urt. v. 21.10.2014 - III-1 RVs 82/14 -juris).
  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17

    Berufungsbeschränkung; Rechtsmittelbeschränkung; Wirksamkeit; Strafzumessung;

    Bilden die tatrichterlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils eine (noch) hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung, so ist die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch daher wirksam (OLG Hamm, Urt. v. 21.10.2014 - III-1 RVs 82/14 - juris m.w.N.).
  • LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
    Bei einer derartigen Sachlage wird nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt OLG Hamm, 1. Strafsenat [1 RVs 82/14], Urteil vom 21.10.2014 - zitiert nach juris) die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe im Sinne des § 47 StGB daher auch als regelmäßig naheliegend angesehen.
  • OLG Hamm, 18.02.2021 - 4 RVs 11/21

    Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit

    Eine Beschränkung kann allerdings aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit auch dann unwirksam sein, wenn eine neue Entscheidung über die Schuldfrage aufgrund der für die Strafzumessung festgestellten Tatsachen zu einer Verneinung der Schuld führen würde (OLG Hamm NStZ-RR 2015, 205; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Hamm, 06.12.2022 - 5 RVs 103/22

    Strafmilderung wegen staatlicher Mitverantwortung; Nachlässigkeit der

    Ob aber eine das gesetzliche Mindestmaß überschreitende Freiheitsstrafe das Übermaßverbot verletzt, hängt von einer Gesamtschau aller strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte ab (vgl. nur: OLG Hamm, Urt. v. 21.10.2014 - III - 1 RVs 82/14 - juris m.w.N.).
  • KG, 30.06.2021 - 3 Ss 28/21

    Beweiserhebung über Schuldfähigkeit nach Beschränkung der Berufung auf den

    c) Nichts anderes ergibt sich durch die Rechtsprechung, der zufolge dem Berufungsurteil auch im Falle einer wirksamen Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß zu entnehmen sein müsse, dass "das Gericht im Rahmen der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB die Frage der Schuldunfähigkeit geprüft, aber verneint hat" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2021, a. a. O.; auch OLG Hamm NStZ-RR 2015, 205; OLG Köln NStZ 1984, 379).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 OLG 2 Ss 15/21

    1. Zur Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Dem entspricht es, dass das Revisionsgericht in der Regel nur dann eingreifen kann, wenn Erwägungen, mit denen der Tatrichter Straftaten und Strafmaß begründet hat, in sich rechtlich fehlerhaft sind, etwa, weil zu besorgen ist, dass er einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt (vgl. § 46 StGB) überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2014 - III-1 RVs 82/14, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • KG, 30.06.2021 - 161 Ss 61/21

    Keine Beweiserhebung über Schuldfähigkeit nach Beschränkung der Berufung auf den

    c) Nichts anderes ergibt sich durch die Rechtsprechung, der zufolge dem Berufungsurteil auch im Falle einer wirksamen Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß zu entnehmen sein müsse, dass "das Gericht im Rahmen der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB die Frage der Schuldunfähigkeit geprüft, aber verneint hat" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2021, a. a. O.; auch OLG Hamm NStZ-RR 2015, 205 ; OLG Köln NStZ 1984, 379 ).
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