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   OLG Hamm, 21.11.2013 - I-18 U 33/13   

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OLG Hamm, 21.11.2013 - I-18 U 33/13 (https://dejure.org/2013,43353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.11.2013 - I-18 U 33/13 (https://dejure.org/2013,43353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. November 2013 - I-18 U 33/13 (https://dejure.org/2013,43353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leichtfertige Herbeiführung eines Transportschadens durch den Frachtführer

  • rechtsportal.de

    Leichtfertige Herbeiführung eines Transportschadens durch den Frachtführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10

    Frachtführerhaftung: Beginn des Haftungszeitraums bei Vorlagerung des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 33/13
    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH NJW 2010, 1816 Tz. 16; VersR 2013, 251 Tz. 23 f., jeweils m.w.N.).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.01.2012 ausgeführt hat, der Umstand, dass ein Gut beim Verladen vom Gabelstapler gefallen sei, rechtfertige für sich allein nicht die Annahme einer bewussten Leichtfertigkeit des Gabelstaplerfahrers (VersR 2013, 251 Tz. 28).

    Unterlässt der Frachtführer in solchen Fällen derartige Sicherungsmaßnahmen, so handelt er leichtfertig, da er damit einen besonders schweren Pflichtenverstoß begeht, bei dem er oder seine Leute sich i.S.v. § 428 Abs. 2 HGB in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzen, und der den Umständen nach die Folgerung des subjektiven Erfordernisses des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, nämlich eine sich dem Handelnden aus seinem leichtfertigen Verhalten aufdrängende Erkenntnis, es werde wahrscheinlich ein Schaden entstehen (vgl. BGH VersR 2013, 251 Tz. 27 m.w.N.), rechtfertigt.

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 33/13
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, ein - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch im Rahmen der nach Art. 29 CMR verschärften Haftung zu berücksichtigendes (BGH, Urteile vom 05.06.2003 - I ZR 234/00 - Tz. 38 und 41, vom 20.01.2005 - I ZR 95/01 - Tz. 40, vom 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Tz. 16 ff., vom 03.05.2007 - I ZR 106/05 - Tz. 17, vom 24.06.2010 - I ZR 73/08 - Tz. 12 und vom 13.06.2012 - I ZR 87/11 - Tz. 22, jeweils zit. nach Juris) - Mitverschulden schon deshalb nicht geltend gemacht werden kann, weil es vorliegend auf einen vermeintlichen Verpackungsmangel gestützt wird, Art. 29 Abs. 1 CMR ein Berufen des Frachtführers auf die haftungsausschließenden oder -begrenzenden Bestimmungen der Art. 17 und 18 CMR jedoch ausschließt (so Koller, Transportrecht, 8. Aufl., Art. 29 CMR, Rn. 8), oder ob auch die Geltendmachung eines auf diese Vorschriften gestützten Mitverschuldenseinwandes durch Art. 29 Abs. 1 CMR nicht abgeschnitten wird (so OLG Köln, Urteil vom 30.05.2006 - 3 U 164/05 - Tz. 24, TranspR 2007, 114, 116, zit. nach Juris).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 33/13
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, ein - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch im Rahmen der nach Art. 29 CMR verschärften Haftung zu berücksichtigendes (BGH, Urteile vom 05.06.2003 - I ZR 234/00 - Tz. 38 und 41, vom 20.01.2005 - I ZR 95/01 - Tz. 40, vom 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Tz. 16 ff., vom 03.05.2007 - I ZR 106/05 - Tz. 17, vom 24.06.2010 - I ZR 73/08 - Tz. 12 und vom 13.06.2012 - I ZR 87/11 - Tz. 22, jeweils zit. nach Juris) - Mitverschulden schon deshalb nicht geltend gemacht werden kann, weil es vorliegend auf einen vermeintlichen Verpackungsmangel gestützt wird, Art. 29 Abs. 1 CMR ein Berufen des Frachtführers auf die haftungsausschließenden oder -begrenzenden Bestimmungen der Art. 17 und 18 CMR jedoch ausschließt (so Koller, Transportrecht, 8. Aufl., Art. 29 CMR, Rn. 8), oder ob auch die Geltendmachung eines auf diese Vorschriften gestützten Mitverschuldenseinwandes durch Art. 29 Abs. 1 CMR nicht abgeschnitten wird (so OLG Köln, Urteil vom 30.05.2006 - 3 U 164/05 - Tz. 24, TranspR 2007, 114, 116, zit. nach Juris).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 4/04

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 33/13
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, ein - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch im Rahmen der nach Art. 29 CMR verschärften Haftung zu berücksichtigendes (BGH, Urteile vom 05.06.2003 - I ZR 234/00 - Tz. 38 und 41, vom 20.01.2005 - I ZR 95/01 - Tz. 40, vom 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Tz. 16 ff., vom 03.05.2007 - I ZR 106/05 - Tz. 17, vom 24.06.2010 - I ZR 73/08 - Tz. 12 und vom 13.06.2012 - I ZR 87/11 - Tz. 22, jeweils zit. nach Juris) - Mitverschulden schon deshalb nicht geltend gemacht werden kann, weil es vorliegend auf einen vermeintlichen Verpackungsmangel gestützt wird, Art. 29 Abs. 1 CMR ein Berufen des Frachtführers auf die haftungsausschließenden oder -begrenzenden Bestimmungen der Art. 17 und 18 CMR jedoch ausschließt (so Koller, Transportrecht, 8. Aufl., Art. 29 CMR, Rn. 8), oder ob auch die Geltendmachung eines auf diese Vorschriften gestützten Mitverschuldenseinwandes durch Art. 29 Abs. 1 CMR nicht abgeschnitten wird (so OLG Köln, Urteil vom 30.05.2006 - 3 U 164/05 - Tz. 24, TranspR 2007, 114, 116, zit. nach Juris).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 106/05

    Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 33/13
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, ein - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch im Rahmen der nach Art. 29 CMR verschärften Haftung zu berücksichtigendes (BGH, Urteile vom 05.06.2003 - I ZR 234/00 - Tz. 38 und 41, vom 20.01.2005 - I ZR 95/01 - Tz. 40, vom 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Tz. 16 ff., vom 03.05.2007 - I ZR 106/05 - Tz. 17, vom 24.06.2010 - I ZR 73/08 - Tz. 12 und vom 13.06.2012 - I ZR 87/11 - Tz. 22, jeweils zit. nach Juris) - Mitverschulden schon deshalb nicht geltend gemacht werden kann, weil es vorliegend auf einen vermeintlichen Verpackungsmangel gestützt wird, Art. 29 Abs. 1 CMR ein Berufen des Frachtführers auf die haftungsausschließenden oder -begrenzenden Bestimmungen der Art. 17 und 18 CMR jedoch ausschließt (so Koller, Transportrecht, 8. Aufl., Art. 29 CMR, Rn. 8), oder ob auch die Geltendmachung eines auf diese Vorschriften gestützten Mitverschuldenseinwandes durch Art. 29 Abs. 1 CMR nicht abgeschnitten wird (so OLG Köln, Urteil vom 30.05.2006 - 3 U 164/05 - Tz. 24, TranspR 2007, 114, 116, zit. nach Juris).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 73/08

    Frachtführerhaftung: Mitverschulden des Versenders am Ladungsverlust bei Kenntnis

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 33/13
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, ein - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch im Rahmen der nach Art. 29 CMR verschärften Haftung zu berücksichtigendes (BGH, Urteile vom 05.06.2003 - I ZR 234/00 - Tz. 38 und 41, vom 20.01.2005 - I ZR 95/01 - Tz. 40, vom 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Tz. 16 ff., vom 03.05.2007 - I ZR 106/05 - Tz. 17, vom 24.06.2010 - I ZR 73/08 - Tz. 12 und vom 13.06.2012 - I ZR 87/11 - Tz. 22, jeweils zit. nach Juris) - Mitverschulden schon deshalb nicht geltend gemacht werden kann, weil es vorliegend auf einen vermeintlichen Verpackungsmangel gestützt wird, Art. 29 Abs. 1 CMR ein Berufen des Frachtführers auf die haftungsausschließenden oder -begrenzenden Bestimmungen der Art. 17 und 18 CMR jedoch ausschließt (so Koller, Transportrecht, 8. Aufl., Art. 29 CMR, Rn. 8), oder ob auch die Geltendmachung eines auf diese Vorschriften gestützten Mitverschuldenseinwandes durch Art. 29 Abs. 1 CMR nicht abgeschnitten wird (so OLG Köln, Urteil vom 30.05.2006 - 3 U 164/05 - Tz. 24, TranspR 2007, 114, 116, zit. nach Juris).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 33/13
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, ein - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch im Rahmen der nach Art. 29 CMR verschärften Haftung zu berücksichtigendes (BGH, Urteile vom 05.06.2003 - I ZR 234/00 - Tz. 38 und 41, vom 20.01.2005 - I ZR 95/01 - Tz. 40, vom 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Tz. 16 ff., vom 03.05.2007 - I ZR 106/05 - Tz. 17, vom 24.06.2010 - I ZR 73/08 - Tz. 12 und vom 13.06.2012 - I ZR 87/11 - Tz. 22, jeweils zit. nach Juris) - Mitverschulden schon deshalb nicht geltend gemacht werden kann, weil es vorliegend auf einen vermeintlichen Verpackungsmangel gestützt wird, Art. 29 Abs. 1 CMR ein Berufen des Frachtführers auf die haftungsausschließenden oder -begrenzenden Bestimmungen der Art. 17 und 18 CMR jedoch ausschließt (so Koller, Transportrecht, 8. Aufl., Art. 29 CMR, Rn. 8), oder ob auch die Geltendmachung eines auf diese Vorschriften gestützten Mitverschuldenseinwandes durch Art. 29 Abs. 1 CMR nicht abgeschnitten wird (so OLG Köln, Urteil vom 30.05.2006 - 3 U 164/05 - Tz. 24, TranspR 2007, 114, 116, zit. nach Juris).
  • OLG Köln, 30.05.2006 - 3 U 164/05

    CMR-Haftung und Mitverschuldenseinwand

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 33/13
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, ein - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch im Rahmen der nach Art. 29 CMR verschärften Haftung zu berücksichtigendes (BGH, Urteile vom 05.06.2003 - I ZR 234/00 - Tz. 38 und 41, vom 20.01.2005 - I ZR 95/01 - Tz. 40, vom 01.12.2005 - I ZR 4/04 - Tz. 16 ff., vom 03.05.2007 - I ZR 106/05 - Tz. 17, vom 24.06.2010 - I ZR 73/08 - Tz. 12 und vom 13.06.2012 - I ZR 87/11 - Tz. 22, jeweils zit. nach Juris) - Mitverschulden schon deshalb nicht geltend gemacht werden kann, weil es vorliegend auf einen vermeintlichen Verpackungsmangel gestützt wird, Art. 29 Abs. 1 CMR ein Berufen des Frachtführers auf die haftungsausschließenden oder -begrenzenden Bestimmungen der Art. 17 und 18 CMR jedoch ausschließt (so Koller, Transportrecht, 8. Aufl., Art. 29 CMR, Rn. 8), oder ob auch die Geltendmachung eines auf diese Vorschriften gestützten Mitverschuldenseinwandes durch Art. 29 Abs. 1 CMR nicht abgeschnitten wird (so OLG Köln, Urteil vom 30.05.2006 - 3 U 164/05 - Tz. 24, TranspR 2007, 114, 116, zit. nach Juris).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 154/07

    Darlegungslast und Beweislast der Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 33/13
    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH NJW 2010, 1816 Tz. 16; VersR 2013, 251 Tz. 23 f., jeweils m.w.N.).
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