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   OLG Hamm, 21.12.2009 - I-17 U 169/09   

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https://dejure.org/2009,21228
OLG Hamm, 21.12.2009 - I-17 U 169/09 (https://dejure.org/2009,21228)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2009 - I-17 U 169/09 (https://dejure.org/2009,21228)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - I-17 U 169/09 (https://dejure.org/2009,21228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung, Verschulden, Einhaltung der Berufungsfrist, Maßnahmen des erstinstanzlichen Gerichts

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    85 II, 233 ZPO
    Wiedereinsetzung, Verschulden, Einhaltung der Berufungsfrist, Maßnahmen des erstinstanzlichen Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumung der Berufungsfrist wegen Einlegung bei einem unzuständigen Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 517
    Versäumung der Berufungsfrist wegen Einlegung bei einem unzuständigen Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2009 - 17 U 169/09
    Zwar ist anerkannt, dass ein Gericht, bei dem das Verfahren anhängig gewesen ist, verpflichtet ist, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BVerfG NJW 1995, 3173).

    Bei der gebotenen Abwägung der betroffenen Belange ist nicht nur das Interesse des Rechtssuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung zu sehen, sondern auch zu berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (BVerfG NJW 1995, 3173, 3175).

  • BGH, 03.07.2006 - II ZB 24/05

    Verfahrensrecht - Berufung: Fristverlängerungsantrag bei falschem Gericht

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2009 - 17 U 169/09
    Unter Berücksichtigung der vorgenannten Gesichtspunkte reicht die Fürsorgepflicht nach Ansicht des Senats nicht so weit, dass im Falle nicht kenntlich gemachter, sondern bloß erkennbarer Eilbedürftigkeit die bekanntermaßen stark belastete und personell nicht immer hinreichend ausgestattete Justiz (vgl. BGH NJW 2006, 3499) verpflichtet wäre, außerhalb des ordentlichen Geschäftsgangs Eilmaßnahmen zu ergreifen, die mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden sein können.
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 208/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2009 - 17 U 169/09
    Für den Fall, dass eine besondere Eilbedürftigkeit nicht erkennbar ist, ist das anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 2009, 408, 409).
  • BGH, 05.03.2009 - V ZB 153/08

    Prüfungsanforderungen eines Rechtsanwalts bei der Unterzeichnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2009 - 17 U 169/09
    Nach ständiger Rechtsprechung muss der Rechtsanwalt die Berufungsschrift auf ihre Richtigkeit überprüfen, und zwar einschließlich der Bezeichnung des zuständigen Gerichts (BGH NJW 2009, 1750).
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2009 - 17 U 169/09
    Anderenfalls würde den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien im Ergebnis abgenommen und den dafür nicht zuständigen Gerichten übertragen; damit würden die Anforderungen an die richterliche Fürsorgepflicht überspannt (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1343).
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