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   OLG Hamm, 22.01.2009 - I-15 Wx 208/08   

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OLG Hamm, 22.01.2009 - I-15 Wx 208/08 (https://dejure.org/2009,2170)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.2009 - I-15 Wx 208/08 (https://dejure.org/2009,2170)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - I-15 Wx 208/08 (https://dejure.org/2009,2170)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 28 Abs. 5, 16 Abs. 2; BGB § 195
    Anspruchsbegründende Wirkung des Beschlusses der Wohnungseigentümer über Jahresrechnung auch für Vorschussrückstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsbegründende Wirkung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Jahresabrechnung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur des Beschlusses über die Jahresabrechnung; Beginn der Verjährung von Zahlungsansprüchen; Zulässigkeit der Zurückverweisung im wohnungseigentumsrechtlichen Beschwerdeverfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruchsbegründende Wirkung der Jahresabrechnung auch für mit Wirtschaftsplan beschlossene, vom Wohnungseigentümer noch nicht gezahlte Vorschüsse

  • Judicialis

    BGB § 195; ; WEG § 28

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur des Beschlusses über die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 195; WEG § 28
    Rechtsnatur des Beschlusses über die Jahresabrechnung; Beginn der Verjährung von Zahlungsansprüchen

  • rechtsportal.de

    WEG § 44 Abs. 1
    Zulässigkeit der Zurückverweisung im wohnungseigentumsrechtlichen Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschluss über Jahresabrechnung: Anspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Beschluss über Jahresabrechnung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Im WEG-Recht begründet nur die Jahresabrechnung einen eigenen Zahlungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschluss über Jahresabrechnung hat anspruchsbegründende Wirkung! (IMR 2009, 168)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1388
  • NZM 2009, 820
  • ZMR 2009, 467
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Schleswig, 13.06.2001 - 2 W 7/01

    Wohnungseigentum - Wirtschaftplan - rückwirkender Beschluss für zurückliegende

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08
    In beiden Fällen bleibt der Gemeinschaft, da bereits gegen Ende des Wirtschaftsjahres die Aufstellung eines rückwirkenden Wirtschaftsplans grundsätzlich nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. etwa OLG Schleswig FGPrax 2001, 184), (nur) die Möglichkeit, die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Wege der Jahresabrechnung zu verteilen (vgl. OLG Köln ZWE 2008, 242ff).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08
    Für den mietvertraglichen Betriebskostenvorschuss folgt dies schon aus dem Umstand, dass der Vorschussanspruch mit Abrechnungsreife grundsätzlich erlischt (§ 556 Abs. 3 BGB) und der vertragliche Anspruch auf Ersatz der angefallenen Betriebskosten nur noch aufgrund der Abrechnung geltend gemacht werden kann (vgl. BGH WuM 1991, 150; NZM 2003, 196; Blank/Börstinghaus, Miete, 3.Aufl., § 556 BGB Rdn.161 a.E.; Schmidt/Futterer, MietR, 9.Aufl., § 556 BGB Rdn.512).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08
    Durch die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung wird deshalb der aufgrund des Wirtschaftsplans gegen einen Rechtsvorgänger bestehende Anspruch auf Vorschusszahlungen gegen dessen Sonderrechtsnachfolger nicht neu begründet (BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713, 3714).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08
    In dieser wird hinsichtlich der bestätigenden oder verstärkenden Wirkungen der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung der Vergleich zu den Wirkungen eines Abrechnungsvertrages gezogen (BGH NJW 1994, 1866, 1867).
  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97

    Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08
    Auch im Werkvertragsrecht hindert die Verjährung eines Vorschuss- oder Abschlagszahlungsanspruchs den Unternehmer nicht, die insoweit erfassten Leistungsteile in seine Schlussrechnung einzustellen (vgl. BGH NJW 1999, 713; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2008, § 632a Rdn.16).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 280/01

    Sofortige Beschwerde gegen Löschungsankündigung des Beschwerdegerichts -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08
    Auch bei einem schwerwiegenden Verfahrensfehler hat die Zurückverweisung jedoch zu unterbleiben, wenn eine weitere Sachaufklärung nicht notwendig erscheint, die Entscheidung also allein von der Beantwortung einer Rechtsfrage abhängt (vgl. etwa BayObLG FGPrax 2002, 82, 83).
  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03

    Zum Entstehen des Anspruchs auf Wohngeldzahlungen gegenüber neu eingetretenem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann aber auch dann, wenn zwischen den Beschlüssen über den Wirtschaftsplan und der Abrechnung kein Eigentümerwechsel oder ein sonstiger Wechsel in der Rechtszuständigkeit stattgefunden hat, der Anspruch -auch soweit er mit rückständigen Wohngeldvorschüssen aus dem Wirtschaftsplan sachlich identisch ist- einheitlich auf den Beschluss über die Jahresabrechnung gestützt werden, eben weil dieser anspruchsbegründende Wirkung hat (Senat ZMR 2004, 54f; BayObLGZ 2004, 146ff; Deckert ZMR 2004, 371ff; Junker jurisPR-MietR 4/2005 Anm. 4; zweifelnd Häublein ZfIR 2005, 829).
  • OLG Dresden, 24.11.2005 - 3 W 1369/05

    Wohngeldrückstände: Jahresabrechnung als Anspruchsgrundlage

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08
    Ist danach davon auszugehen, dass durch den Beschluss über die Jahresabrechnung ein eigener Anspruchsgrund geschaffen wird, dann entspricht es allgemeinen Grundsätzen, dass für die hieraus folgenden Ansprüche eine eigene Verjährungsfrist gilt (wie hier OLG Dresden ZMR 2006, 543).
  • OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07

    Keine Wohngeldforderung aufgrund Ein-Mann-Beschluss des teilenden

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08
    In beiden Fällen bleibt der Gemeinschaft, da bereits gegen Ende des Wirtschaftsjahres die Aufstellung eines rückwirkenden Wirtschaftsplans grundsätzlich nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. etwa OLG Schleswig FGPrax 2001, 184), (nur) die Möglichkeit, die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Wege der Jahresabrechnung zu verteilen (vgl. OLG Köln ZWE 2008, 242ff).
  • BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08
    Für den mietvertraglichen Betriebskostenvorschuss folgt dies schon aus dem Umstand, dass der Vorschussanspruch mit Abrechnungsreife grundsätzlich erlischt (§ 556 Abs. 3 BGB) und der vertragliche Anspruch auf Ersatz der angefallenen Betriebskosten nur noch aufgrund der Abrechnung geltend gemacht werden kann (vgl. BGH WuM 1991, 150; NZM 2003, 196; Blank/Börstinghaus, Miete, 3.Aufl., § 556 BGB Rdn.161 a.E.; Schmidt/Futterer, MietR, 9.Aufl., § 556 BGB Rdn.512).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04

    Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Dies gilt insbesondere für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO; Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11 ZfIR 2012, 365) und unabhängig davon, ob zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (unzutreffend daher: OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388).

    bb) Der Beschluss über die Jahresabrechnung führt auch nicht zu einer Verdoppelung des Rechtsgrunds für rückständige Vorschüsse in dem Sinne, dass sie sowohl auf Grund des Beschlusses über den Wirtschaftsplan als auch auf Grund des Beschlusses über die Jahresabrechnung geschuldet wären (ebenso Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rn. 174; Jacoby, ZWE 2011, 61, 63; Schultzky, ZMR 2008, 757, 759; aA OLG Dresden, ZMR 2006, 543; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 174; Wenzel, WE 1997, 124, 126; Hauger, Festschrift für Bärmann u. Weitnauer, 353, 361 ff.; ähnlich Bub, ZWE 2011, 193, 195).

  • LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20

    Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen

    Anders wäre dies zu bewerten, wenn die Wohnungseigentümer über einen erst im Dezember für das laufende Jahr aufgestellten Wirtschaftsplan beschließen würden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I-15 Wx 208/08, juris Rn. 11, dagegen wohl: LG Hamburg, Urteil vom 11. März 2015 - 318 S 133/14, juris Rn. 17).
  • LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Heilung eines Einladungsmangels

    Zwar entspricht nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ein Beschluss über einen rückwirkend geltenden Wirtschaftsplan nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn dieser erst am Ende des Wirtschaftsjahres beschlossen wird (OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2009 - I-15 Wx 208/08, NJW-RR 2009, 1388, Rn. 11, zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01, ZWE 2002, 360, Rn. 27, zitiert nach juris; Bärmann/Becker, WEG, 12. Auflage, § 28 Rn. 14).
  • LG München I, 20.12.2010 - 1 S 4319/10

    Wohnungseigentum: Haftung eines Erstehers für Wohngeldrückstände des

    Ein Beschluss über die Jahrsabrechnung hat, soweit es um die bereits durch den Wirtschaftplan begründeten Wohngeldansprüche geht, lediglich bestätigende Wirkung (BGH NJW 1999, 3713, 3714; BayObLG NJW-RR 2002, 1665, 1666; OLG Düsseldorf NZM 2007, 690, 691; OLG Hamm NZM 2009, 820, 821; Spielbauer/Then, WEG; § 28 Rz. 83; Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 28 Rz. 86; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 158).

    (1) Grundsätzlich wird durch einen Beschluss, durch den die Jahresabrechnung genehmigt wird, für den nach der Einzelabrechnung auf den jeweiligen Eigentümer entfallenden Betrag, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, originär eine Schuld begründet (BGH NJW 1999, 3713, 3714; OLG Hamm NZM 2009, 820, 821; OLG Düsseldorf NZM 2007, 690, 691; LG Bonn ZMR 2009, 476; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 83; Bärmann/Merle, § 28 Rz. 150; Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 28 Rz. 87; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 158).

  • LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14

    Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres;

    Zwar hat das Amtsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass nach bisher überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der erst im Dezember des Wirtschaftsjahres gefasste Beschluss über einen rückwirkend geltenden Wirtschaftsplan nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2009 - I-15 Wx 208/08, NJW-RR 2009, 1388, Rn. 11, zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01, ZWE 2002, 360, Rn. 27, zitiert nach juris; AG Mannheim, Urteil vom 15.05.2009 - 4 C 18/09, BeckRS 2009, 12715; BeckOK WEG/Bonifacio, Stand: 01.10.2014, § 28 Rdnr. 5; Bärmann/Becker, WEG, 12. Auflage, § 28 Rdnr. 14; offen gelassen von LG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2013 - 5 S 141/12, ZWE 2013, 379, Rn. 27, zitiert nach juris).
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