Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.01.2021 - I-7 U 18/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13600
OLG Hamm, 22.01.2021 - I-7 U 18/20 (https://dejure.org/2021,13600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.2021 - I-7 U 18/20 (https://dejure.org/2021,13600)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - I-7 U 18/20 (https://dejure.org/2021,13600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Schmerzensgeld bei Polytrauma-Dauerfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung Schmerzensgeld; Orientierung an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen; zögerliches Regulierungsverhalten; Abgrenzung Erwerbsschaden von vermehrten Bedürfnissen

  • rechtsportal.de

    Bemessung Schmerzensgeld; Orientierung an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen; zögerliches Regulierungsverhalten; Abgrenzung Erwerbsschaden von vermehrten Bedürfnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 O 389/15
  • OLG Hamm, 22.01.2021 - I-7 U 18/20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88

    Ersatz für Hilfeleistungen unfallbedingter Beeinträchtigungen - Verrichtung von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
    Die Beklagte hat schriftsätzlich eingewendet, dass nicht vorgetragen oder erkennbar sei, welche Umorganisationsmaßnahmen der Kläger, der an 4 Wochentagen ohne Berücksichtigung von Fahrzeiten je 5 Stunden hauptberuflich tätig ist, bezüglich der Arbeiten auf dem Hof vorgenommen hat oder aus welchen Gründen er sie nicht vornehmen konnte (s. dazu auch BGH, Urteil vom 06. Juni 1989 - VI ZR 66/88 - NJW 1989, 2539, 2541).

    Unklarheiten zur Erforderlichkeit und zum Umfang der Möglichkeit der Eigenleistung unter Berücksichtigung der Unfallfolgen gehen zu Lasten des Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 06. Juni 1989 - VI ZR 66/88 - NJW 1989, 2539, 2540).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
    Eines gerichtlichen Hinweises bedurfte es schon deshalb nicht, weil der Kläger durch eingehenden und offenbar verstandenen Vortrag der Beklagten zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet war (s. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - I ZR 207/05 - juris, Rn. 2 ff.).

    Denn eines solchen bedarf es dann nicht, wenn die betroffene Partei durch eingehenden und offenbar von ihr verstandenen Vortrag der Gegenpartei zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet war (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - I ZR 207/05 - juris, Rn. 2 ff.).

  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
    Bei der danach erforderlichen Prognose der hypothetischen Geschäftsentwicklung kommen dem Geschädigten die Darlegungs- und Beweiserleichterungen nach §§ 252 BGB, 287 ZPO zu Gute (BGH, Urteil vom 03. März 1998 - VI ZR 385/96 - juris, Rn. 14).

    Der Kläger ist hinsichtlich der Tierhaltung und der Landwirtschaft wie ein Selbständiger zu behandeln (OLG Zweibrücken, Urteil vom 09. November 2005 - 1 U 166/04 - juris, Rn. 37), so dass sein Vortrag zu einem Erwerbsschaden auch den diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast (vgl. BGH, Urteil vom 03. März 1998 - VI ZR 385/96 - juris) genügen muss, was trotz hinreichendem Hinweis des Landgerichts nicht erfolgt ist.

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
    In Abgrenzung hierzu stellen vermehrte Bedürfnisse materielle Nachteile der privaten Lebensführung dar, nicht hingegen Aufwendungen, die dem Ausgleich immaterieller Einbußen wie etwa einer verletzungsbedingt beeinträchtigten Lebensfreude zu dienen bestimmt sind (BGH, NZV 2004, 195, 196; BGH NJW-RR 1992, 792, 793; Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann beck-online.Großkommentar BGB, Stand: 1.12.2020, § 842 BGB, Rn. 321).

    Für letzteres kommt nur Ersatz in Form der Zahlung eines Schmerzensgeldes unter den Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 ZPO in Betracht (Küppersbusch/Höher, a. a. O., Rn. 264 unter Verweis auf BGH, VersR 2004, 482; BGH, NZV 2004, 195, 196; OLG Düsseldorf, r+s 1997, 504).

  • OLG Hamm, 20.09.1988 - 9 U 22/88

    Entgangene Vorteile

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
    Der Senat verkennt nicht, dass ein Erwerbsschaden nicht nur in dem Verlust von Arbeitseinkommen liegt, sondern vielmehr sämtliche wirtschaftlichen Beeinträchtigungen umfasst, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwenden kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. September 1988 - 9 U 22/88 - juris unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, NJW 1984, 1811).

    Demgemäß zählen zum ersatzfähigen Schaden nicht nur der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers durch Lohnminderung, sondern auch der Verlust von Einsparungen, die durch den unfallbedingten Ausfall der Arbeitskraft bei vermögensmäßig relevanten handwerklichen Arbeiten, am eigenen Grundstück oder der eigenen Wohnung entstehen, wenn ihre Ausführung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen erwartet werden konnte (OLG Hamm, Urteil vom 20. September 1988 - 9 U 22/88 -, juris, Leitsatz).

  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
    In Abgrenzung hierzu stellen vermehrte Bedürfnisse materielle Nachteile der privaten Lebensführung dar, nicht hingegen Aufwendungen, die dem Ausgleich immaterieller Einbußen wie etwa einer verletzungsbedingt beeinträchtigten Lebensfreude zu dienen bestimmt sind (BGH, NZV 2004, 195, 196; BGH NJW-RR 1992, 792, 793; Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann beck-online.Großkommentar BGB, Stand: 1.12.2020, § 842 BGB, Rn. 321).
  • OLG Zweibrücken, 09.11.2005 - 1 U 166/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
    Der Kläger ist hinsichtlich der Tierhaltung und der Landwirtschaft wie ein Selbständiger zu behandeln (OLG Zweibrücken, Urteil vom 09. November 2005 - 1 U 166/04 - juris, Rn. 37), so dass sein Vortrag zu einem Erwerbsschaden auch den diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast (vgl. BGH, Urteil vom 03. März 1998 - VI ZR 385/96 - juris) genügen muss, was trotz hinreichendem Hinweis des Landgerichts nicht erfolgt ist.
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
    Der Senat verkennt nicht, dass ein Erwerbsschaden nicht nur in dem Verlust von Arbeitseinkommen liegt, sondern vielmehr sämtliche wirtschaftlichen Beeinträchtigungen umfasst, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwenden kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. September 1988 - 9 U 22/88 - juris unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, NJW 1984, 1811).
  • OLG München, 29.07.2020 - 10 U 2287/20

    Bemessung der Schmerzensgeldhöhe

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
    Die Summe der Abschlagszahlungen von 55.000,- EUR ist angesichts des Umfangs des angemessenen Schmerzensgeldes von 80.000,- EUR im Lichte des Gesamtgefüges der Rechtsprechung nicht zu beanstanden (vgl. insoweit OLG München Urteil vom 29. Juli 2020 - 10 U 2287/20 -, juris, Rn. 9 ff., wonach sich eine unangemessen niedrige Abschlagszahlung als nicht nachvollziehbar und vorwerfbar erweisen kann, was bei einer deutlich über der Hälfte des angemessenen Schmerzensgeldbetrages liegenden Summe wie hier nicht der Fall ist).
  • OLG München, 13.12.2013 - 10 U 4926/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei multiplen Frakturen, einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
    Die vom Landgericht benannten Vergleichsentscheidungen, zum einen die des OLG München vom 13. Dezember 2013 - 10 U 4926/12- juris mit einem zugesprochenen Schmerzensgeld von 80.000,- EUR und des LG Weiden vom 6. Juni 2005 - 1 O 152/05, Hacks/Wellner/Häcker, 39. Auflage, lfd.
  • OLG Celle, 07.10.2004 - 14 U 27/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aus Anlass eines schweren

  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und

  • OLG Nürnberg, 11.07.1995 - 11 U 267/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2309/09

    Aufhebung und Zurückverweisung in Verkehrsunfallsachen: Nichtberücksichtigung

  • OLG Celle, 18.09.2013 - 14 U 167/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldbemessung bei

  • OLG Hamm, 04.02.2014 - 9 U 149/13

    Grenzen des "faktischen Überholverbots"

  • OLG Koblenz, 29.10.1990 - 12 U 724/89

    Werkvertrag; Schlechterfüllung; Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente

  • OLG Celle, 23.01.2004 - 14 W 51/03

    Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldes; Ausgleichsfunktion des immateriellen

  • LG Kleve, 20.05.2005 - 1 O 522/03
  • OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96

    Zurückweisung einer Berufung; Schmerzensgeldanspruch aufgrund durch ein

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

  • OLG München, 27.10.2006 - 10 U 3345/06
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

  • OLG München, 09.09.2020 - 10 U 1722/18

    Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführung nach einem

  • OLG Hamm, 05.03.2021 - 9 U 221/19

    Tiergefahr, Schmerzensgeld, zögerliches Regulierungsverhalten,

  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 7 U 4/18

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Schadensanfälligkeit des Geschädigten hinsichtlich

  • OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch

  • OLG Hamm, 15.02.2019 - 11 U 136/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaft rollstuhlpflichtiger Querschnittslähmung,

  • OLG Hamm, 25.06.2021 - 7 U 89/20

    Sichtfahrgebot; Fahrradfahrer

    Hierbei muss er aber im Hinblick auf den Gleichheitssatz das gewonnene Ergebnis anhand von in sog. Schmerzensgeldtabellen erfassten Vergleichsfällen überprüfen, wobei die dort ausgewiesenen Beträge schon wegen der meist nur begrenzt vergleichbaren Verletzungsbilder nicht schematisch übernommen werden dürfen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.01.2021 - 7 U 18/20, juris Rn. 26) .

    Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist zudem zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach gravierenden Verletzungen deutlich großzügiger verfährt als früher und zu Gunsten eines Geschädigten die zwischenzeitliche Geldentwertung zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.01.2021 - 7 U 18/20, juris Rn. 26; OLG München, Urt. v. 09.09.2020 - 10 U 1722/18, juris Rn. 24) .

    Das Berufungsgericht darf es demnach nicht dabei belassen, zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinander gesetzt und eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat ( vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2006 - VI ZR 46/05 , juris Rn. 30; OLG Hamm, Beschl. v. 22.01.2021 - 7 U 18/20, juris Rn. 12 ).

  • OLG Hamm, 18.01.2022 - 7 U 100/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Erforderlichkeit der

    Das Berufungsgericht darf es demnach nicht dabei belassen, zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinander gesetzt und eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat ( vgl. BGH Urt. v. 28.3.2006 - VI ZR 46/05 , juris Rn. 30; OLG Hamm Beschl. v. 22.1.2021 - 7 U 18/20, juris Rn. 12 ).

    Hierbei muss er aber im Hinblick auf den Gleichheitssatz das gewonnene Ergebnis anhand von in sog. Schmerzensgeldtabellen erfassten Vergleichsfällen überprüfen, wobei die dort ausgewiesenen Beträge schon wegen der meist nur begrenzt vergleichbaren Verletzungsbilder nicht schematisch übernommen werden dürfen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.01.2021 - 7 U 18/20, juris Rn. 26) .

    Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist zudem zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach gravierenden Verletzungen deutlich großzügiger verfährt als früher und zu Gunsten eines Geschädigten die zwischenzeitliche Geldentwertung zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.01.2021 - 7 U 18/20, juris Rn. 26; OLG München, Urt. v. 09.09.2020 - 10 U 1722/18, juris Rn. 24) .

  • OLG Jena, 13.04.2022 - 2 U 1250/20

    Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall;

    Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist zudem zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach gravierenden Verletzungen deutlich großzügiger verfährt als früher und zu Gunsten eines Geschädigten die zwischenzeitliche Geldentwertung zu berücksichtigen ist (OLG München, Urteil vom 9. September 2020 - 10 U 1722/18 - juris, Rn. 24; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2021 - I-7 U 18/20 -, Rn. 26, juris).
  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Es genügt, wenn die Klagepartei hinreichend Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO liefert (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2005 - X ZR 134/04 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2021 - I-7 U 18/20 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2023 - 19 U 14/23

    Faustschlag, Fußballspiel, deliktischer Anspruch, Notrwehrlage, Schmerzensgeld

    Schließlich könnten bei der nachzuvollziehenden Ermittlung der Schmerzensgeldhöhe durch den Senat die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes, gegebenenfalls eine Verzögerung der Schadensregulierung durch den Schädiger im Falle eines - jedenfalls nach der durchgeführten Beweisaufnahme - erkennbar begründeten und im Kern eingeräumten Anspruchs im Rahmen einer unerlaubten Handlung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urt. v. 02.12.1966 - VI ZR 88/66, VersR 1967, 256; OLG Saarbrücken, Urt. v. 03.12.2015 - 4 U 157/14, VersR 2017, 698, OLG Hamm, Beschl. v. 22.01.2021 - I-7 U 18/20, RuS 2021, 356; OLG Bremen, Urt. v. 11.07.2011 - 3 U 69/10, NJW-RR 2012, 92; Grunewald, in: Grunewald, BGB, 82. Aufl. 2023, § 253 Rn. 17).
  • LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21

    Schmerzensgeld für Mutter junger Tochter bei drohender Unbeweglichkeit des Fußes

    Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist zudem zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach gravierenden Verletzungen deutlich großzügiger verfährt als früher und zu Gunsten eines Geschädigten die zwischenzeitliche Geldentwertung - hier insbesondere seit dem Jahr 2022 mit 7, 9 % (Inflationsrate in Deutschland nach dem Statistischen Bundesamt: 2018: 1,8 %, 2019: 1,4 %, 2020: 0,5, 2021: 3,1 %%, März 2023: 7,4 % - recherchiert nach "www.destatis.de") - zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2021 - 7 U 18/20, Rn. 26, juris; OLG München, Urteil vom 09.09.2020 - 10 U 1722/18, Rn. 22-24, juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht