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   OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05   

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OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05 (https://dejure.org/2005,20068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2005 - 3 Ss 19/05 (https://dejure.org/2005,20068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 3 Ss 19/05 (https://dejure.org/2005,20068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erörterung der Frage einer verminderten Schuldfähigkeit bei Trunkenheitsfahrten mit einem Promillewert von 2,22 etwa 35 Minuten nach der Tat; Rüge der Mitwirkung eines abgelehnten Richters; Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters im Fall der ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StPO § 267
    Urteilsgründe zur verminderten Schuldfähigkeit bei Trunkenheitsfahrten ab bestimmtem Blutalkoholwert

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 20.03.1990 - 3 Ss 196/90
    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05
    Zwar ist bei der Verurteilung wegen eines Trunkenheitsdelikts im Straßenverkehr die fakultative Strafmilderung des § 49 StGB eher die Ausnahme (vgl. Senatsbeschluss vom 20.03.1990 3 Ss 196/90 -).
  • OLG Hamm, 24.08.2000 - 4 Ss 869/00

    Lückenhafte Urteilsgründe, fehlende Beweiswürdigung, keine Feststellungen zur

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05
    Das tatrichterliche Urteil muss in einem solchen Fall Feststellungen zum Tatzeitpunkt, zum Trinkende und zur Frage der auch hier in Betracht kommenden Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration enthalten (vgl. OLG Hamm, VRS 97, 351, OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.2000 - 4 Ss 869/00 -).
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99

    Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05
    Dies gilt hier umso mehr, als dass die beanstandete Äußerung der Vorsitzenden erkennbar eine Reaktion auf punktuelles Verhalten des Verteidigers im Zusammenhang mit der Befragungspraxis eines Zeugen (Wiederholungsfrage) zu sehen ist (vgl. auch BGH NStZ 2000, 325).
  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92

    Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05
    Spannungen zwischen Richter und Verteidiger, die erst im Verfahren entstanden sind, begründen in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit (zu vgl. BGH StV 1993, 339).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84

    Nichtberücksichtigung erheblicher Schuldminderung des Angeklagten nach

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05
    Jedoch ist eine solche Möglichkeit in den einschlägigen Sachverhaltskonstellationen grundsätzlich eröffnet und erfordert die tatrichterliche Prüfung, ob der Angeklagte seinen Zustand "in vorwerfbarer Weise" selbst herbeigeführt hat, da er bei Trinkbeginn davon ausgehen musste, dass er noch ein Kraftfahrzeug lenken würde (zu vgl. BGH VRS 69, 118).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 553/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch,

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2005 - 3 Ss 19/05
    Das tatrichterliche Urteil muss in einem solchen Fall Feststellungen zum Tatzeitpunkt, zum Trinkende und zur Frage der auch hier in Betracht kommenden Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration enthalten (vgl. OLG Hamm, VRS 97, 351, OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.2000 - 4 Ss 869/00 -).
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