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   OLG Hamm, 22.03.1988 - 26 U 133/87   

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https://dejure.org/1988,3022
OLG Hamm, 22.03.1988 - 26 U 133/87 (https://dejure.org/1988,3022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.1988 - 26 U 133/87 (https://dejure.org/1988,3022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 1988 - 26 U 133/87 (https://dejure.org/1988,3022)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1463
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Bückeburg, 12.03.1986 - 2 O 505/85
    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1988 - 26 U 133/87
    Mit Schreiben vom 1. September 1983 (Bl. 23 BA 2 O 505/85 LG Arnsberg) stundete die Firma ... dem Käufer ... den "Restkaufpreis" von 45.500,- DM bis zur Auszahlung des beantragten Darlehens aus öffentlichen Mitteln.

    Die Klägerin nahm den Käufer alsbald (Mahnbescheid vom 5. Juli 1985) vor dem Landgericht Arnsberg (BA 2 O 505/85) auf Zahlung von 45.500,- DM nebst 8 % Zinsen seit dem 26. Juni 1985 in Anspruch.

    Während des Vorprozesss 2 O 505/85 LG Arnsberg hinterlegte der Käufer 25.000,- DM zugunsten der Beklagten und der Klägerin beim Amtsgericht Meschede (1 HL 20/85) unter Verzicht auf die Rücknahme.

    Die Akten 2 O 505/85 LG Arnsberg waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Klägerin hat einen bereicherungsrechtlichen Anspruch (§ 816 Abs. 11 BGB) gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht (§ 398 BGB), weil die Beklagte als Nichtberechtigte der Klägerin als Berechtigter zur Herausgabe der 19.000,- DM verpflichtet ist, die der Käufer ... aufgrund des seit dem 28. Mai 1986 rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Arnsberg vom 21. Februar 1986 (Bl. 56 BA 2 O 505/85 LG Arnsberg) auf das bei der Beklagten in Meschede geführte Treuhandkonto Nr. ... gezahlt hat.

  • BGH, 05.05.1969 - VII ZR 79/67

    Schadensersatzanspruch wegen veruntreuter Beträge - Treuhänderische Verwaltung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1988 - 26 U 133/87
    Die Beklagte ist deshalb nach den bestehenden Rechtsbeziehungen (BGH WM 1969, 935) nicht zur Sicherung ihrer eigenen, sondern zur Sicherung der Interessen der Firma ... und des "Käufers" tätig geworden (vgl. § 3 Abs. VI des "Kaufvertrages").

    Ob die (fremdnützige, uneigennützige) Verwaltungstreuhand (BGH WM 1969, 935; Soergel-Leptien, Komm. zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl. 1988, vor § 164 Rz 59) in Form der Verfügungsermächtigung (§ 185 BGB) oder in der Weise ausgeübt werden sollte, daß die Beklagte die Kaufpreisforderungen erwerben sollte, ist für den rechtlichen Charakter der Treuhand als Verwaltungstreuhand (fremdnützige Treuhand) angesichts des eindeutigen Zweckes - den von dem "Käufer" zu zahlenden Kaufpreis für den Hausbau zu verwenden und diesen dadurch zu sichern, nach Fertigstellung der Häuser die Mittel für ... zur Verfügung zu halten - an sich unerheblich.

  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 54/85

    Kontosperre zugunsten eines Gläubigers im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1988 - 26 U 133/87
    Eine derartige Vereinbarung wäre als Vertrag zugunsten Dritter gem. § 328 BGB anzusehen, der lediglich bei (schuldrechtlichen) Verpflichtungsgeschäften, nicht aber bei (dinglichen) Verfügungsgeschäften zulässig ist (u.a. BGH WM 1986, 749, 750).
  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1988 - 26 U 133/87
    Vergleiche hierzu (BGHZ 14, 346, 347; WPM 1960, 842, 843; Kuhn Uhlenbruck a.a.O. § 53 Rn. 13; auch BGHZ 28, 123, 128).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1988 - 26 U 133/87
    Der Kaufer ... hat damit in Befolgung der landgerichtlichen Entscheidung bewußt und zweckgerichtet (BGHZ 40, 272, 277; BGHZ 58, 184, 188) das Vermögen der Beklagten vermehrt, die nach Eröffnung des Konkurses am 4. September 1984 über das Vermögen der Firma ... zum Empfange dieser Leistung nicht mehr berechtigt war.
  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1988 - 26 U 133/87
    Der Kaufer ... hat damit in Befolgung der landgerichtlichen Entscheidung bewußt und zweckgerichtet (BGHZ 40, 272, 277; BGHZ 58, 184, 188) das Vermögen der Beklagten vermehrt, die nach Eröffnung des Konkurses am 4. September 1984 über das Vermögen der Firma ... zum Empfange dieser Leistung nicht mehr berechtigt war.
  • OLG Hamm, 12.02.1986 - 11 U 153/85
    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1988 - 26 U 133/87
    Den von der Klägerin zu erzielenden Wiederanlagezins schätzt der Senat nach § 287 ZPO im Anschluß an die Rechtsprechung des hiesigen 11. Senats (WM 1986, 1246, 1247; WM 1985, 1338, 1340) anhand der in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen durchschnittlichen Sollzinssätze für Kontokorrentkredite unter 1 Mill. DM auch nicht unter 8 %.
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