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   OLG Hamm, 22.03.1999 - 6 W 13/99   

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https://dejure.org/1999,8974
OLG Hamm, 22.03.1999 - 6 W 13/99 (https://dejure.org/1999,8974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.1999 - 6 W 13/99 (https://dejure.org/1999,8974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 1999 - 6 W 13/99 (https://dejure.org/1999,8974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung des § 108 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII); Bindung der Zivilgericht an die im UV-Verfahren ergangene bestandskräftige Entscheidung bezüglich des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Eigenes Antragsrecht des Schädigers bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung am ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zur Frage der Haftung des Schädigers bei Arbeitsunfall (§§ 106 Abs. 3, 108 Abs. 2 Satz 1 SGB VII)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VII § 106 Abs. 3; SGB VII § 108 Abs. 2; SGB VII § 109
    Anerkennung als Arbeitsunfall von Schädiger nicht anfechtbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 602
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2013 - VI ZR 175/11

    Haftungsprivilegierung beim Arbeitsunfall: Verbindung zwischen den Tätigkeiten

    Eine Bindung gemäß § 108 Abs. 1 SGB VII an unanfechtbare Entscheidungen der Unfallversicherungsträger und der Sozialgerichte besteht nicht, wenn es nach Anerkennung eines Arbeitsunfalls durch die Berufsgenossenschaft nur noch um die Frage geht, ob der in Anspruch genommene Schädiger wegen des Vorliegens einer gemeinsamen Betriebsstätte haftungsprivilegiert ist, oder wenn das Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte zu verneinen ist (vgl. OLG Hamm VersR 2000, 602; OLG Oldenburg, OLGR 2001, 162; KassKomm/Ricke, SGB VII § 108 Rn. 7a (Stand: Dezember 2011); Stöhr, VersR 2004, 809, 817).
  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 257/06

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Die Anerkennung als Arbeitsunfall im Bescheid vom 13. April 2004 wurde unabhängig von der Notwendigkeit, die Beklagten nach § 12 Abs. 2 SGB X zu dem Verfahren hinzuzuziehen (vgl. Senatsurteil vom 20. November 2007 - VI ZR 244/06 - VersR 2008, 255, 256), auch diesen gegenüber unanfechtbar, da sie in ihrer Rechtsstellung dadurch nicht nachteilig betroffen wurden (vgl. OLG Hamm, VersR 2000, 602; OLG Zweibrücken, SP 2002, 127).
  • OLG Schleswig, 28.08.2009 - 4 U 24/09

    Haftungsausschluss bei gemeinsamer Betriebsstätte von Versicherten verschiedener

    Die Frage, ob eine gemeinsame Betriebsstätte der Parteien i.S.d. § 106 Abs. 3 Var. 3 SGB VII vorgelegen hat, fällt jedoch nicht unter die Bindungswirkung des § 108 Abs. 1 SGB VII, da es sich hierbei um eine allein zivilrechtlich - nämlich für die Haftungsfreistellung des Schädigers - relevante Frage handelt (vgl. OLG Hamm, VersR 2000, 602).
  • LAG Hessen, 14.12.2001 - 2 Sa 1983/00

    Haftung des Arbeitgebers: Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles im

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  • OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01

    Schadensersatz; Haftung; Geschäftsherr; Verrichtungsgehilfe; Lieferant;

    In diesem Fall kann die Aussetzung nicht bewirken, daß im sozialrechtlichen Verfahren Vorfragen mit Bindungswirkung für diesen Rechtsstreit geklärt werden (vgl. auch OLG Hamm r + s 1999, 200).
  • LAG Hessen, 23.11.2001 - 9 Sa 175/01

    Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Durch Arbeitsunfall

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 15.12.1999 - 13 U 116/99

    Enge Auslegung des Begriffs "gemeinsame Betriebsstätte" i. S. d. § 106 Abs. 3

    Die Rechtsprechung der Obergerichte zu diesem Problemkreis ist uneinheitlich (vgl. dazu OLG Braunschweig, r+s 1999, 459; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 375 mit Anmerkung Lemcke; OLG Saarbrücken, r+s 1999, 374; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 373; OLG Hamm r+s 1999, 463 und OLG Hamm r+s 1999, 200).
  • OLG Dresden, 29.09.2011 - 8 U 374/11

    Zur Haftung eines bauleitenden Obermonteur für Stromschlag wegen Nichtabschaltens

    Dass zugleich dem Unfallversicherungsträger Regress nach § 110 Abs. 1 SGB VII gegen den Schädiger ermöglicht wird, benachteiligt letzteren nicht, da der Regress strengeren Voraussetzungen unterliegt und nicht höher sein kann als ein ausgeschlossener Anspruch (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 22.03.1999 - 6 W 13/99, zitiert nach juris; Kasseler Kommentar/Ricke, Sozialversicherungsrecht, Stand: 1. Juli 2011, § 108 VII Rn. 2a).
  • OLG München, 02.07.2014 - 3 U 2931/13

    Verkehrssicherungspflicht auf einer Baustelle hinsichtlich einer Tür zu einem

    Folglich kam auch eine Aussetzung nach § 108 Abs. 2 SGB VII nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 22.01.2013 - VI ZR 175/11; OLG Hamm, Urteil vom 22.03.1999 - 6 W 13/99).
  • LG Ingolstadt, 12.02.2020 - 33 O 1121/16

    Schadensersatz, Schmerzensgeld, Versorgung, Berufsgenossenschaft, Mangel,

    Eine Bindung gemäß § 108 Abs. 1 SGB VII an unanfechtbare Entscheidungen der Unfallversicherungsträger und der Sozialgerichte besteht nicht, wenn es nach Anerkennung eines Arbeitsunfalls durch die Berufsgenossenschaft nur noch um die Frage geht, ob der in Anspruch genommene Schädiger wegen des Vorliegens einer gemeinsamen Betriebsstätte haftungsprivilegiert ist, oder wenn das Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte zu verneinen ist (vgl. OLG Hamm VersR 2000, 602; OLG Oldenburg, OLGR 2001, 162; KassKomm/Ricke, SGB VII § 108 Rn. 7a (Stand: Dezember 2011); Stöhr, VersR 2004, 809, 817) (NZS 2013, 431, beckonline).
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