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   OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 142/2000   

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https://dejure.org/2000,7221
OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 142/2000 (https://dejure.org/2000,7221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2000 - 2 Ss 142/2000 (https://dejure.org/2000,7221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2000 - 2 Ss 142/2000 (https://dejure.org/2000,7221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Tatmehrheit, Tateinheit, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Mittäter, Strafzumessung, selbständige Tat, natürliche Handlungseinheit, einheitlicher Entschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatmehrheit; Wohnungseinbruchsdiebstahl; Einbruchsdiebstahl; Mehrerer Wohnungen

  • Judicialis

    StGB § 53; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 244 Abs. 2; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StPO 473 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatbegriff bei mehreren Einbruchsdiebstählen; Annahme von Tatmehrheit

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 46 Js 125/98
  • OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 142/2000
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 142/00
    Die Wertung der einzelnen Wohnungseinbrüche als selbständige Taten stellt sich daher auch nicht als eine unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Tatgeschehens dar, auch wenn sich der Angeklagte von vornherein vorgenommen haben sollte, in einer Nacht möglichst in mehr als ein Haus einzubrechen (vgl. BGH NJW 1998, 619; BGHSt StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit; Entschluss, einheitlicher 6).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 142/00
    Allenfalls wäre entsprechend der früheren Rechtsprechung insoweit möglicherweise jeweils eine fortgesetzte Handlung in Betracht gekommen, doch kann dies nach der Entscheidung des großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) für Fälle der vorliegenden Art nicht mehr gelten.
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 142/00
    Zudem müssen die einzelnen Handlungen auch durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sein, d.h. auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (vgl. BGH NStZ 1990, 490; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit; Entschluss, einheitlicher 8).
  • BGH, 15.07.1999 - 4 StR 192/99

    Tateinheit; Schwerer Bandendiebstahl; Versuch; Diebstahl

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 142/00
    Insbesondere stehen auch die Entscheidungen BGH NStZ 2000, 30 und NStZ 96, 493 der hier im Gegensatz zur Generalstaatsanwaltschaft vertretenen Auffassung nicht entgegen, da in jenen Fallgestaltungen sich die kurz hintereinander in engem zeitlichen Zusammenhang als Tatobjekte aufgebrochenen Kraftfahrzeuge in jeweils klar abgegrenzten besonderen Bereichen, nämlich einem bestimmten Parkhaus eines Flughafens, privaten Tiefgaragen und dem Parkplatz eines Priesterseminars, befanden.
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 166/96

    Natürliche Handlungseinheit - Mehrere Diebstähle - Gleicher Ort - Zeitlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 142/00
    Insbesondere stehen auch die Entscheidungen BGH NStZ 2000, 30 und NStZ 96, 493 der hier im Gegensatz zur Generalstaatsanwaltschaft vertretenen Auffassung nicht entgegen, da in jenen Fallgestaltungen sich die kurz hintereinander in engem zeitlichen Zusammenhang als Tatobjekte aufgebrochenen Kraftfahrzeuge in jeweils klar abgegrenzten besonderen Bereichen, nämlich einem bestimmten Parkhaus eines Flughafens, privaten Tiefgaragen und dem Parkplatz eines Priesterseminars, befanden.
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