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   OLG Hamm, 22.03.2012 - I-18 U 239/11   

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https://dejure.org/2012,42970
OLG Hamm, 22.03.2012 - I-18 U 239/11 (https://dejure.org/2012,42970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2012 - I-18 U 239/11 (https://dejure.org/2012,42970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2012 - I-18 U 239/11 (https://dejure.org/2012,42970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Wissensmedien -, Anspruch des HV auf Neuerteilung eines Buchauszuges, Abgrenzung Anspruch auf Ergänzung / Anspruch auf Neuerteilung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.1964 - VII ZR 147/62

    Buchauszug, Erfüllung des Buchauszuges, Erfüllungseinwand, Anerkenntnisfiktion,

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2012 - 18 U 239/11
    Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. bereits BGH VII ZR 147/62, BeckRS 1964, 31190906) folgt der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung.
  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 35 U 36/02

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Handelsvertreters auf Ergänzung des ihm

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2012 - 18 U 239/11
    Dann müssen sie nicht erneut im Buchauszug aufgeführt werden, weil es grundsätzlich Sache des Handelsvertreters ist, anhand des geschlossenen Handelsvertretervertrages und der ihm erteilten Abrechnungen festzustellen, ob der einer Abrechnung zugrunde gelegte Provisionssatz dem entspricht, der ihm hinsichtlich der einzelnen provisionspflichtigen Geschäftsabschlüsse nach dem Vertrag gebührt (vgl. auch OLG Hamm, 35 U 36/02, VersR 2004, 1603).
  • OLG Hamm, 10.02.2020 - 18 U 27/16

    Auskunftsstufe

    Er muss, soweit der erteilte Buchauszug unvollständig oder lückenhaft ist, vielmehr die Ergänzung des erteilten Buchauszugs fordern oder von den weiteren Kontrollrechten des § 87c HGB Gebrauch machen, (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1964-VII ZR 147/62- zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 22.03.2012-18 U 239/11-zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14.09.2000- 28 W 37/2000-zitiert nach juris).
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