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OLG Hamm, 22.05.1990 - 2 UF 350/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 Abs. 1 § 242 . § 1570 § 1585c
Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhaltsverzicht; Mißachtung des Subsidiaritätsprinzips; Herbeiführung der Unterhaltsbedürftigkeit des Ehegatten; Sozialhile; Schädigungsabsicht; Verstoß des Unterhaltsverzichts gegen die guten Sitten; Beeinträchtigung der Belange eines Kindes; Treuwidrigkeit der ...
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 88
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 87/85
Unterhaltspflicht nach den Vorschriften des Ehegesetzes - Verzicht auf jeglichen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.1990 - 2 UF 350/89
Zwar kann ein Unterhaltsverzicht den guten Sitten zuwiderlaufen und damit nichtig sein, wenn mit ihm unter Missachtung des Subsidiaritätsprinzips bewusst die Unterhaltsbedürftigkeit eines Ehegatten zu Lasten der Sozialhilfe herbeigeführt wird, auch wenn dies nicht auf einer direkten Schädigungsabsicht der Ehegatten gegenüber dem Träger der Sozialhilfe beruht (vgl. BGH, FamRZ 1983, 137 ; 1987, 152.). - BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81
Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.1990 - 2 UF 350/89
Zwar kann ein Unterhaltsverzicht den guten Sitten zuwiderlaufen und damit nichtig sein, wenn mit ihm unter Missachtung des Subsidiaritätsprinzips bewusst die Unterhaltsbedürftigkeit eines Ehegatten zu Lasten der Sozialhilfe herbeigeführt wird, auch wenn dies nicht auf einer direkten Schädigungsabsicht der Ehegatten gegenüber dem Träger der Sozialhilfe beruht (vgl. BGH, FamRZ 1983, 137 ; 1987, 152.).
- OLG Celle, 11.10.1991 - 10 WF 140/91
Berufung auf einen vor Eheschließung vereinbarten Ausschluß des …
Nach gefestigter Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 1985, 788, 789; 1987, 46, 47; 1991, 306; ebenso: OLG Hamm, FamRZ 1989, 398; 1991, 88; OLG Köln, FamRZ 1991, 451) bleibt dem Unterhaltspflichtigen jedenfalls dann die Berufung auf einen mit dem Unterhaltsbedürftigen vereinbarten und an sich gemäß § 1585 c BGB zulässigen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt versagt, wenn dies infolge einer späteren Entwicklung mit den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) unvereinbar ist. - OLG Hamburg, 14.03.1991 - 15 UF 157/89
Geltendmachung des ehevertraglichen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt
Zum Unterhaltsverzicht OLG Bamberg FamRZ 1991, 1060 ; BGH FamRZ 1991, 673 ; OLG Hamm FamRZ 1991, 443 ; OLG Hamm FamRZ 1991, 88 m. Anm. Bosch, S. 89; OLG Köln FamRZ 1991, 332.