Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.06.2015 - II-4 UF 16/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Kindeswille, Sorgerechtsentzug, einstweilige Anordnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kindeswille, Sorgerechtsentzug, einstweilige Anordnung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung des Sorgerechts im Wege einstweiliger Anordnung wegen entgegenstehenden Willens des Kindes
- ra.de
- rewis.io
- kanzleibeier.eu
Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1666, 1666a
Entziehung des Sorgerechts im Wege einstweiliger Anordnung wegen entgegenstehenden Willens des Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sorgerechtsentzug wegen Kindeswillen?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Sorgerechtsentzug allein aufgrund des Willens des Kindes
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
13-Jährige möchte weg von den Eltern - Will eine Jugendliche daheim ausziehen, rechtfertigt dieser Wille allein keinen Entzug des Sorgerechts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Sorgerechtsentzug allein aufgrund des Willens des Kindes
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Allein der Wille einer Jugendlichen rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
(Kein) vorläufiger Sorgerechtsentzug allein auf Wunsch einer 14-Jährigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Familienrecht: Kein Sorgerechtsentzug nur weil das Kind es will
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein Sorgerechtsentzug allein aufgrund des Willens des Kindes
Verfahrensgang
- AG Schwerte, 06.01.2015 - 3 F 148/14
- OLG Hamm, 22.06.2015 - II-4 UF 16/15
- AG Schwerte, 08.09.2015 - 3 F 148/14
- OLG Hamm, 06.06.2016 - 4 UF 186/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1909
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 11.06.2012 - 8 UF 270/10
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Gewalt gegenüber Kindern
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 4 UF 16/15
Denn auch die Überwindung eines stark ausgeprägten konstanten Kindeswillens stellt eine Kindeswohlgefährdung dar (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juni 2012 - II-8 UF 270/10 Rn. 69). - BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03
Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 4 UF 16/15
Voraussetzung für ein Eingreifen des Gerichts ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG, Beschluss vom 29.01.2010 - 1 BvR 374/09; BGH, Beschluss vom 15.12.2004 - XII ZB 166/03). - OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14
Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung betreffend das …
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 4 UF 16/15
Im Ergebnis kommt ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung nur bei akuten und unmittelbar bestehenden bzw. bevorstehenden erheblichen Gefährdungen des Kindeswohls in Betracht, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.4.2014 - 10 UF 19/14 m.w.N.). - BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13
Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1 …
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 4 UF 16/15
Danach bemisst sich die gebotene Intensität der Sachverhaltsermittlung im Fall des Sorgerechtsentzugs im Eilverfahren einerseits nach dem Recht der Eltern, von einem unberechtigten Sorgerechtsentzug verschont zu bleiben (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und andererseits nach dem Recht des Kindes, durch die staatliche Gemeinschaft vor nachhaltigen Gefahren, insbesondere für sein körperliches Wohl geschützt zu werden, die ihm im elterlichen Haushalt drohen (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) (BVerfG, Beschluss vom 07. April 2014 - 1 BvR 3121/13 = FamRZ 2014, 907). - BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09
Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende …
Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 4 UF 16/15
Voraussetzung für ein Eingreifen des Gerichts ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG, Beschluss vom 29.01.2010 - 1 BvR 374/09; BGH, Beschluss vom 15.12.2004 - XII ZB 166/03).
- OLG Hamm, 06.06.2016 - 4 UF 186/15
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern
Auch habe das Jugendamt sich nicht an die Vereinbarung in der mündlichen Verhandlung am 9.3.2015 beim OLG Hamm (Aktenzeichen 4 UF 16/15) gehalten, eine Therapiestelle für D sowie eine alternative Unterbringungsmöglichkeit zu finden.