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   OLG Hamm, 22.07.2011 - I-20 U 27/11   

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https://dejure.org/2011,18885
OLG Hamm, 22.07.2011 - I-20 U 27/11 (https://dejure.org/2011,18885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.07.2011 - I-20 U 27/11 (https://dejure.org/2011,18885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - I-20 U 27/11 (https://dejure.org/2011,18885)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen des Gerichts an die Substantiierungslast des Versicherungsnehmers bei Unstreitigkeit des Ortes des bereits teilweise regulierten Wasserschadens; Hinweispflicht des Gerichts bei weitgehenden Anforderungen an die Substantiierung i.R.d. Geltendmachung eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 139; ZPO § 538
    Umfang der Substanziierungslast des VN bei unstreitigem Wasserschaden und bereits erfolgter Teilregulierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253
    Anforderungen an die Substantiierung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers gegen den Gebäudeversicherer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Substanziierung teilregulierter Wasserschaden: Prozesshinweis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hauseigentümer contra Gebäudeversicherung - Landgericht verlangt im Prozess um einen Wasserschaden zu genaue Angaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 233
  • NZM 2012, 288
  • VersR 2012, 316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZB 99/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2011 - 20 U 27/11
    Mit derart weit gehenden Anforderungen, wie sie das Landgericht im Urteil an den Sachvortrag des Klägers gestellt hat, musste indes auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter (vgl. zu diesem Maßstab BGH, Beschluss v. 06.12.2006, XII ZB 99/06, Zitat nach juris, Tz 10 = NJW 2007, 1455) weder aufgrund des erteilten Hinweises noch aufgrund des sonstigen Prozessverlaufs rechnen.
  • BVerfG, 17.01.1994 - 1 BvR 245/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2011 - 20 U 27/11
    Mit Blick auf das weitere beim Senat anhängig gewesene, inzwischen durch Vergleich erledigte Berufungsverfahren 20 U 54/11 (= 2 O 262/10, LG Arnsberg), dem ebenfalls ein Urteil der erstinstanzlich erkennenden Einzelrichterin zugrunde lag, in dem die Klage unter Anlegung übersteigerter Anforderungen an die Substantiierungslast abgewiesen worden war, weist der Senat zudem darauf hin, dass durch überzogene Anforderungen an die Substantiierung auch der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.01.1994, 1 BvR 245/93, Zitat nach juris = NJW 1994, 2683; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl., Vor § 128, Rn 6b m.w.N.).
  • OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96

    Hinweispflicht des Gerichts wegen fehlender Substantiierung von Parteivortrag

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2011 - 20 U 27/11
    Bei korrekter Verfahrensweise hätte es deshalb vor der die Instanz abschließenden Entscheidung eines weiteren Hinweises bedurft, der dem Kläger die später im Urteil angelegten, nochmals strengeren Maßstäbe rechtzeitig vor Augen geführt und es ihm so ermöglicht hätte, seinen Sachvortrag (auch) diesen weitergehenden Anforderungen anzupassen (vgl. OLG München, Urteil v. 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1425; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl., § 139 Rn 14-14a m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2011 - 20 U 27/11
    Mit Blick auf das weitere beim Senat anhängig gewesene, inzwischen durch Vergleich erledigte Berufungsverfahren 20 U 54/11 (= 2 O 262/10, LG Arnsberg), dem ebenfalls ein Urteil der erstinstanzlich erkennenden Einzelrichterin zugrunde lag, in dem die Klage unter Anlegung übersteigerter Anforderungen an die Substantiierungslast abgewiesen worden war, weist der Senat zudem darauf hin, dass durch überzogene Anforderungen an die Substantiierung auch der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.01.1994, 1 BvR 245/93, Zitat nach juris = NJW 1994, 2683; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl., Vor § 128, Rn 6b m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2011 - 20 U 27/11
    Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (vgl. BGH, Beschluss v. 09.02.2009, II ZR 77 /08, Zitat nach juris, Tz 4 = NJW 2009, 2137 m.w.N. d. st. BGH-Rspr.; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl., § 138 Rn 7b).
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