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   OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13   

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https://dejure.org/2013,46949
OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13 (https://dejure.org/2013,46949)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.07.2013 - 31 U 66/13 (https://dejure.org/2013,46949)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - 31 U 66/13 (https://dejure.org/2013,46949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Darlehens zur Finanzierung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
    Rückabwicklung eines Darlehens zur Finanzierung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13
    Die wirtschaftliche Einheit der Verträge wird nach § 9 Abs. 1 VerbrKrG unwiderleglich vermutet, wenn sich der Kreditgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung der Initiatoren des Fonds bedient (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2004 - II ZR 395/01, juris Rz. 30).

    Der gegenteiligen Auffassung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der beim finanzierten Fondsbeitritt auch Ansprüche des Anlegers gegen Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren und Prospektherausgeber als Einwendung i.S.v. § 9 Abs. 3 VerbrKrG zulassen wollte (vgl. etwa BGHZ 159, 280; BGHZ 159, 294), ist der XI. Zivilsenat nicht gefolgt und hat dies damit begründet, dass es insofern an dem erforderlichen Finanzierungszusammenhang fehle.

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13
    Aus der Haftungsbeziehung des Anlegers zu Fondsinitiatoren und Prospektverantwortlichen resultiere keine Entgeltforderung gegen den Anleger, die Gegenstand einer Finanzierung durch die Bank sein könnte (Grundsatzentscheidung hierzu: BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05 = WM 2006, 1066; vgl. auch BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, Tz. 33; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 4. Aufl. 2011, § 81 Rz. 437).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind in einem Prospekt, mit dem Anteile an geschlossenen Immobilienfonds vertrieben werden, die sog. weichen Kosten zutreffend und klar auszuweisen, damit der potentielle Anleger erkennen kann, in welchem Umfang die von ihm eingezahlten Eigenmittel nicht in das Anlageobjekt fließen, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet werden, weil hierdurch die Rentabilität der Anlage gemindert wird (BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, Juris Rz. 29, m.w.N.).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 53/08

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13
    Unter diesen besonderen Umständen wird der Leistung einer Nichtschuld der Fall gleichgestellt, dass der Anspruch zwar besteht, seine Geltendmachung aber durch eine dauernd bestehende Einrede ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 53/08, Juris Rz. 20).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 71/07

    Beitritt zum Mietpool - Aufklärungspflichten des Verkäufers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13
    Dabei darf auch eine optimistische Darstellung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (BGH NJW 2008, 3059).
  • BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13
    Mit zunehmenden zeitlichen Abstand nimmt aber die Indizwirkung für die Kausalität ab und kann nach einer gewissen Zeit ganz entfallen (BGH, Urteil vom 18.11.2008 - XI ZR 157/07, Juris Rz. 22, m.w.N.).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13
    (bb) Bei der vermeintlichen Erklärung des Vermittlers, die Beteiligung könne nach Ablauf von zwanzig Jahren mit Gewinn verkauft werden, handelt es sich erkennbar um eine wertende und marktschreierische Anpreisung ohne einen konkreten Tatsachenkern, aus der die Klägerin keine Rechte herleiten kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04; BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 3/01).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13
    § 9 Abs. 3 VerbrKrG findet auf durch Kredit finanzierte Beteiligungen an einer Anlagegesellschaft entsprechende Anwendung, da es sich bei dem Erwerb einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft um ein Geschäft über eine andere Leistung als die Lieferung einer Sache i.S.d. § 9 Abs. 4 VerbrKrG handelt (BGH, Urteil vom 21.07.2003 - II ZR 387/02 = BGHZ 156, 46, juris Rz. 13).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13
    Der gegenteiligen Auffassung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der beim finanzierten Fondsbeitritt auch Ansprüche des Anlegers gegen Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren und Prospektherausgeber als Einwendung i.S.v. § 9 Abs. 3 VerbrKrG zulassen wollte (vgl. etwa BGHZ 159, 280; BGHZ 159, 294), ist der XI. Zivilsenat nicht gefolgt und hat dies damit begründet, dass es insofern an dem erforderlichen Finanzierungszusammenhang fehle.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13
    Aus der Haftungsbeziehung des Anlegers zu Fondsinitiatoren und Prospektverantwortlichen resultiere keine Entgeltforderung gegen den Anleger, die Gegenstand einer Finanzierung durch die Bank sein könnte (Grundsatzentscheidung hierzu: BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05 = WM 2006, 1066; vgl. auch BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, Tz. 33; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 4. Aufl. 2011, § 81 Rz. 437).
  • OLG München, 07.05.2008 - 20 U 5630/07

    Vorvertragliche Haftung: Überschuldung der Gesellschaft im Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2013 - 31 U 66/13
    Der Verkäufer haftet nur für Rechtsmängel, die den Bestand des Rechts und nicht seine Bonität erfassen (OLG München, Urteil vom 07.05.2008 - 20 U 5630/07; Palandt/Weidenkaff, § 453 Rz. 21).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 19.10.2010 - XI ZR 376/09

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Einwendungsdurchgriff gegenüber der

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

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